Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Nebeneinkünfte zur Alztersrente

von Neuer-Rentner27.08.2008 | 11:30
1582 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im September werde ich 65 Jahre alt und bekomme ab Oktober der Regelaltersrente. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: 1.) Betriebsrente Zusätzlich von meinem Betrieb eine geringfügige Betriebsrente von etwa 140 Euro. Den Rentenbescheid von der DRV habe ich bereits erhalten, dort sind auch die Beiträge für KV und PV eingetragen. Von der Betriebsrente weiß die DRV ja nichts. Muß für die ca. 140 Euro Betriebsrente ebenfalls eine KV und PV bezahlt werden ? 2.) Beschäftigung Ab 65 kann man ja ohne Rentenabschlag hinzuverdienen. Muß man für diesen Hinzuverdienst ( > 400 Euro) Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen oder entfallen diese SV-Beiträge, weil man ja keine weiteren Rentenansprüche erwirbt und im Falle der Kündigung auch kein Arbeitslosengeld bekommt, da man ja RENTNER ist.

8 Antworten

Vorsichtam 27.08.2008 | 11:39
zu1) da werden Sie höchstwahrscheinlich von Ihrer Krankenkasse etwas hören bzw. wenden sich bitte an diese. Grundsätzlich müssen Sie volle KV und PV-Beiträge von der Betriebsrente zahlen. zu2) Als Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind Sie versicherungsfrei. Beiträge zur Alo- oder Rentenversicherung müssen Sie nicht mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss allerdings den Arbeitgeberanteil zahlen. ( § 172 Abs . 1 SGB VI) MfG
Staatsdieneram 27.08.2008 | 12:04
Lieber Neuer-Renter, was heißt: 'Von der Betriebsrente weiß die DRV ja nichts' Sie haben die entsprechenden Angaben im Vordruck R810 (der zwar an die KK adressiert aber der RV voll inhaltlich bekannt wird) doch hoffentlich vollständig und richtig gemacht?!
Schiko.am 27.08.2008 | 12:40
Erfolgt der zuverdienst im rahmen eines vierhunter eurojob stellt sich die frage für sie nicht. Müssen sie für die betriebsrente eine steuerkarte vorlegen hat der betrieb den vollen krankenkassenbeitrag /soli ein- zubehalten und abzuführen .Liegt der bruttobetrag nicht höher als 124,25 mtl. entfällt die beitragszahlung. Dies gilt aber nicht mehr, wenn mehr als eine rente dieser art bezogen wird, auch bei unterschreitung von 124,25 euro. Mit freundlichen Grüßen. Alter Mann.
Neuer-Rentneram 27.08.2008 | 12:39
@Staatsdiener, Ich hatte bereits gesagt, daß ich von der DRV den Rentenbescheid erhalten habe. Für meine Betriebsrente, die ich hoffentlich ab Oktober bekomme, habe ich bei meiner Firma zwar den Antrag gestellt aber noch keinen Bescheid bekommen. Deshalb weiß ich noch nicht genau, wie hoch die Brutto- und Netto-Betriebsrente ist. Ich habe einen ehemaligen Kollen befragt, der bereits seit einiger Zeit eine Betriebsrente von weniger als 100 Euro im Monat bekommt und bei dem nichts abgezogen wird. Auf Nachfrage wurde ihm gesagt, es gäbe einen Mindestbetrag von etwa 250 Euro, wenn der nicht erreicht würde, dann würde auch nichts abgezogen. Im Internet habe ich eine ähnlich Aussage zu einem 400 Euro-Job gefunden, wo angeblich auch nichts abgezogen werden würde. Deshalb meine Anfrage an die Experten hier im Forum. Die "Betriebsrentner" müssen ihre Lohnsteuerkarte der Firma übergeben (alle Jahre wieder, auch noch mit 88 Jahren) und bekommen eine monatliche "Gehaltsabrechnung" wie eine normaler Mitarbeiter auch. Da steht oben der Bruttoverdienst darunter die Abszugsarten, u.a. RV und PV, und ganz unten der Auszahlungsbetrag. Normalerweise nimmt die lohnrechnende (Betriebsrenten-rechnende) Firma die Abzüge und Überweisung an die KV vor. Bei Betriebsrentnern doch hoffentlich auch !!?? Oder müssen diese selbst für die Überweisung des KV/PV-Beitrages an die Krankenkasse sorgen ?
Neuer-Rentneram 27.08.2008 | 12:52
@Schiko, das war endlich der Hinweis, auf den ich gewartet habe. In welchem Gesetz (§xxx) sind die 124,24 Euro als Einkommensgrenze festgelegt ? Nochmals DANKE ! für diesen Hinweis.
Schiko.am 27.08.2008 | 14:28
Habe leider kein SGB.Weiß aber dies ist immer 1/20 der monatlichen bezugsgröße. Haben mir die verschiedenen werte der rentenversicherung in meinen gelben buch notiert. Für 2008 gelten 2.485 in den alten und 2.100 in den neuen ländern. Wenn ich mal zu 100% ver- wirrt bin kann ich vermutlich immer noch lesen und schreiben. MfG.
Knut Rassmussenam 27.08.2008 | 15:17
§ 226 Abs. 2 SGB V
Chrisam 27.08.2008 | 21:33
Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich als "Zahlstelle" die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse. Das gilt aber nicht, wenn weniger als 30 beitragspflichtige Mitglieder der Fa. Versorgungsbezüge erhalten. Dann kann der AG beantragen, dass die Versorgungsempfänger die Beiträge selber zahlen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026