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Experten-Antwort

Nebengewerbe und Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung

von Geidan07.10.2021 | 16:49
348 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich beziehe ab dem 1.11.21 eine volle Erwerbsminderungsrente und habe seit 2011 ein Kleingewerbe angemeldet. Nun habe ich von meiner KV ein Formular zur Angabe meines Einkommens bekommen. Nach Rücksprache mit meiner KV muß ich auch KV Beiträge aus meinem Nebengewerbe abführen welche nach Einreichung meine Steuererklärung berechnet werden. Soweit alles gut, wenn dem so ist dann mache ich das. Meine Frage ist nun, die schreiben in dem Formular Einkünfte Brutto, aber meine Einkünfte sind doch eigentlich das was ich als Gewinn erwirtschafte. Oder berechnet die KV den Beitrag an meinem Umsatz?? Vielen Dank vorab. Grüßle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

leider können wir hierüber keine Auskunft erteilen. Wenden Sie sich bitte an ihre Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

EU-Rentneram 07.10.2021 | 19:17
Das ist ein Thema, welches Sie wohl mit der Krankenkasse klären, wie Ihr Beitrag ermittelt wird aus den Einkünften Ihres Nebengewerbes. Hier, die Antwort werden Sie so oder so erhalten, ist ein Rentenforum. Und auch wenn Sie EMR beziehen, bezieht sich Ihre Frage auf die Krankenkasse und deren Beitragsermittlung.
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