Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBei den vorgezogenen Altersrenten gilt die Hinzuverdienstgrenze von 400,-Euro monatlich. Wie der von "Wolfgang" geschildert, sind Sie natürlich verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger über dieses Beschäftigungsverhältnis in Kenntnis zu setzen. Gleichwohl ist es jedoch so, dass der Arbeitgeber Ihr Beschäftigungsverhältnis an die Minijob-Zentrale bzw. an die Krankenkasse meldet und auf diesem Wege auch der Rentenversicherungsträger, wenn auch ggf. mit einigen Monaten Verzögerung, auf EDV-technischem Wege eine Mitteilung erhält, was Sie allerdings von Ihrer Mitteilungsverpflichtung entbindet.
Eine Aussage zur steuerrechtlichen Behandlung kann an dieser Stelle von mir nicht gemacht werden, sodass ich auf den Eintrag von "Wolfgang" sowie die evtl. folgenden Einträge verweise.
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