Hallo florentina046,
soweit keine medizinischen Gründe gegen die von Ihnen genannte Nebenbeschäftigung sprechen (wär mit den behandelnden Ärzten zu klären), sehe ich da eigentlich keine Probleme. Zumindest der Rentenversicherungsträger wird Ihnen dahingehend keine Vorschriften machen. Soweit die Einkünfte aus der Nebentätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro/Monat) nicht übersteigen, ist auch mit keiner Einkommensanrechnung auf das Übergangsgeld zu rechnen.