Hallo Wiewendy,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, während einer Umschulung einen Minijob aufzunehmen. Ich würde Ihnen aber dennoch empfehlen, Ihren Rentenversicherungsträger über die Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren, da diese nicht dazu führen darf, dass das Rehabilitationsziel (erfolgreiche Umschulung) gefährdet wird.
Hinsichtlich der Frage einer möglichen Anrechnung des Einkommens aus einer geringfügigen Beschäftigung (Nebentätigkeit) verhält es sich grundsätzlich wie folgt:
- wenn die geringfügige Beschäftigung erst während der bereits laufenden LTA begonnen wird und demnach das LTA-Übergangsgeld nicht aus diesem geringfügigen Entgelt berechnet wurde, dann erfolgt auch keine Anrechnung auf das Übergangsgeld.
Für weitergehende Absprachen und Fragen empfehle ich Ihnen, sich direkt an Ihren zuständigen Reha-Fachberater/Reha-Fachberaterin zu wenden.