Hallo Santas Little Helper,
der Fall Ihres Bekannten kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Dafür werden genauere Angaben benötigt.
Ihr Bekannter sollte sich zu seiner eigenen Absicherung, damit nicht aufgrund einer Betriebsprüfung Beitragsforderungen für vergangene Jahre auf Ihn zukommen, direkt an den Rentenversicherungsträger wenden und seinen Einzelfall bezüglich Versicherungspflicht, Höhe des anzurechnenden Einkommens etc. klären lassen.