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Nebenverdienst bei Altersteilzeit

von Biggi24.02.2009 | 16:17
2751 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Besteht die Möglichkeit bei geringfügiger Beschäftigung während er Altersteilzeit an 2 Monaten /Jahr über die max. Grenze von 400,- Euro zu verdienen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Entscheidend ist zunächst einmal, ob es sich bei der Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber (wovon ich mal ausgehe) um eine geringfügige Beschäftigung handelt oder nicht. Dies kann auf Grund ihrer Angaben nicht ohne weiteres gesagt werden. Zuständig für die Beurteilung dieser Frage wäre die Minijobzentrale als Einzugsstelle für die Beiträge.

Sollte durch das Überschreiten keine Geringfügigkeit mehr vorliegen, dann würden zwar ggf. die Fördervoraussetzungen für die Altersteilzeit durch die BA erlöschen, aber grds. weiterhin Altersteilzeit im Sinne der Sozialversicherung vorliegen. Ist aber der Arbeitgeber bei Ausübung einer solchen Nebentätigkeit durch Tarifvertrag oder Betriebs- bzw. Einzelvereinbarung von den Altersteilzeitleistungen freigestellt, dann würde für die Zeiten der Nebenbeschäftigung auch keine Altersteilzeitarbeit im Sinne der Sozialversicherung vorliegen.

2 Antworten

...am 25.02.2009 | 07:07
Das müssen Sie Ihren Arbeitgeber fragen oder in den Altersteilzeitvertrag schauen...
Knut Rassmussenam 25.02.2009 | 07:15
Sofern Sie im Blockmodell arbeiten: Während der Freistellungsphase ist jede!!! Nebenarbeit beim gleichen Arbeitgeber tabu! Bei einem anderen Arbeitgeber gefährdet ein Mehrverdienst von über 400 EUR die Förderung durch die Arbeitsagentur. Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse, die seit 5 Jahren bestehen.
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