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Nebenverdienst bei Vorruhestand

von Elfie15.10.2007 | 15:13
3439 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin im Juli 1947 geboren, 60% schwerbehindert und möchte zum 01.04.2007 gerne frühzeitig die Rente beantragen - also 2 Jahre und 4 Monate bevor ich das 63. Lebensjahr vollende. Die Wartezeit von 35 Jahren habe ich erreicht.(8,6% Abzug?)Wie hoch darf mein Nebenverdienst sein und wievol wird mir abgezogen, wenn ich darüber liege? Gibt es da eine Formel, wie man sich den Abzug errechnen kann? Ich würde mich über eine ausführlich Antwort freuen un danke dem Verfasser schon jetzt recht herzlich.

3 Antworten

Rutham 15.10.2007 | 17:17
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß, Ruth
Elfieam 15.10.2007 | 18:23
Danke vielmals liebe Rtuh, jetzt bin ich wirklich schlauer und werde mir das alles einmal ausrechnen!
Elfieam 16.10.2007 | 20:23
Danke für die Antwort. Nun bin ich bezüglich der Altersrente für Schwerbehinderte wieder verunsichert, dass sie nur dann abschlagsfrei ist, wenn man bereits am 16.11.2000 zu mind.50 % GdB als Schwerbehindert oder BU/EU anerkannt war. Ich bin erst seit 2004 zu 60% behindert. Heißt das, dass ich nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Ruhestand gehen kann? Ich habe bereits 35 (43) Jahre in die Rentenvers. bezahlt. Mir hat man gesagt, dass, wenn ich jetzt mit 60 J. in Ruhestand gehe, lediglich die Jahre bzw. Monate vor 63 werden. Ich wäre für eine erneute Antwort dankbar! MfG Elfie
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