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Nebenverdienst in ATZ

von Herbert5424.05.2007 | 19:40
2344 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, in etwa 6 Jahren beginnt meine Freistellungsphase. Ich wüsste gerne, in welcher Höhe ich einen Nebenverdienst erzielen darf. Bereits seit einigen Jahren übe ich nebenberuflich einen Lehrauftrag aus (2 Semesterwochenstunden). Darf ich aufgrund dieser Tätigkeit in der Freistellungsphase meine Seminar-/Schulungsaktivitäten weiter ausbauen und dann mehr als 400 EUR / Monat dazu verdienen? (zur Zeit liegt der Nebenverdienst deutlich darunter) Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.05.2007 | 10:27

Hallo, herbert54,

inwieweit ein Nebenverdienst in der Freistellungsphase möglich ist, entnehmen Sie bitte dem konkreten Altersteilzeit-Vertrag. Sie sollten vorab sowohl mit Ihrem Arbeitgeber als auch der Arbeitsagentur die Modalitäten klären.

Nicht zu vergessen ist der Aspekt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Selbständiger. Gewisse Personenkreise, z.B. Dozenten und Lehrer, sind seit jeher verpflichtet, Rentenbeiträge zu entrichten. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

6 Antworten

?-?am 24.05.2007 | 20:08
Unglaublich diese künftigen Rentner, alle wollen nur abkassieren. Was auben sie wozu ATZ gedacht ist, sicher nicht dazu, dass man auch noch in einem Nebenjob anderen die Arbeitsplätze wegnimmt.
Herbert54am 24.05.2007 | 21:04
... eine sehr unqualifizierte und unreflektierte Antwort. Es geht mir darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen zu lernen. Und wenn ich freiberuflich noch ein paar Stunden im Monat tätig sein möchte, so nehme ich mit Sicherheit keinem einen Arbeitsplatz weg. Über konstruktivere Beiträge würde ich mich freuen.
Unbekanntam 24.05.2007 | 21:09
Hallo, erst einmal Rate ich Ihnen Leute "?-?" zu ignorieren. Grundsätzlich dürfen Sie auch während der Altersteilzeit dazuverdienen. Schauen Sie in Ihren Altersteilzeitvertrag rein. Dort steht der Wert drin.
Herbert54am 24.05.2007 | 21:11
Danke ! Legt der Arbeitgeber die Grenze fest? Ich bin davon ausgegangen, dass es eine generelle Regelung gibt. Viele Grüße
Unbekanntam 24.05.2007 | 21:59
Hallo, natürlich legt nicht der Arbeitgeber die Grenze fest. Der Anspruch des Arbeitgebers auf Förderung ruht während der Zeit, in der der Arbeitnehmer neben seiner Altersteilzeitarbeit Beschäftigungen oder selbstständige Arbeiten ausübt, die die sozialversicherungsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze (400 € monatlich) überschreiten, oder aufgrund solcher Beschäftigungen eine Entgeltersatzleistung erhält. Unberücksichtigt bleiben dabei Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer schon innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit ständig ausgeübt hat. Diese Regelung soll der besonderen Situation derjenigen Erwerbstätigen Rechnung tragen, die hauptberuflich als Arbeitnehmer beschäftigt waren und daneben stetig eine weitere unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben Quelle: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/Publikationen/alterst…
Herbert54am 24.05.2007 | 22:58
Vielen Dank für die letzte Antwort! Dazu aber eine ergänzende Frage: (ich habe die Antwort hierzu in der angegebenen Quelle leider nicht gefunden): Bisher liegt bei der momentanen Nebentätigleit das Entgelt deutlich unter 400 Eur / Monat. Dürfte ich in der Freistellungsphase nun diese Tätigkeit ausbauen und dann die 400 EUR Grenze / Monat überschreiten? Nochmals besten Dank für die Hilfe und viele Grüße
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