Hallo, herbert54,
inwieweit ein Nebenverdienst in der Freistellungsphase möglich ist, entnehmen Sie bitte dem konkreten Altersteilzeit-Vertrag. Sie sollten vorab sowohl mit Ihrem Arbeitgeber als auch der Arbeitsagentur die Modalitäten klären.
Nicht zu vergessen ist der Aspekt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Selbständiger. Gewisse Personenkreise, z.B. Dozenten und Lehrer, sind seit jeher verpflichtet, Rentenbeiträge zu entrichten. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.