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Nebenverdienst während Altersteilzeit

von chris11.06.2007 | 14:32
4292 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich habe im Februar 2006 mit meiner Altersteilzeit begonnen. Ich hatte einen Teilzeitarbeitsvertrag und nebenberuflich, mit Einverständnis meines Arbeitgebers Yogastunden erteilt. Diese Yogastunden würde ich jetzt gerne, weil die Nachfrage besteht und ich dann ja mehr Zeit hätte, während der Freistellungsphase (ab August 2008) etwas erweiter. Darf ich das? Eine Kollegin sagte mir, ich dürfe während der Altersteilzeit nichts dazu verdienen. Ich bin aber der Meinung, dass ich diese Nebentätigkeit, (mit geringem Verdienst!)ja schon vor Beginn der ATZ hatte und deshalb auch weiterführen kann. Wie sieht das rechtlich aus? Wer von uns beiden hat recht? Im Voraus schon herzlichen Dank Chris

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.06.2007 | 14:21

Damit die Planung für das Alter nicht gefährdet ist, sollten Sie die arbeitsrechtlichen (und ggf. tarifvertraglichen) Aspekte mit dem Arbeitgeber klären und mit den Ergebnissen Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen. Dort wird man Sie individuell beraten.

4 Antworten

Unbekanntam 11.06.2007 | 18:10
Hallo Chris, ob Sie eine Nebenbeschäftigung während der Altersteilzeit ausüben dürfen oder nicht, müssen Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Das Sie es bisher dürften, heißt nicht das Sie es weiterhin dürfen. Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur grundsätzlich Förderung. Da kann unter Umständen dies als Hindernis gelten. Außerdem: Sofern Sie diese Yoga-Tätigkeit auf Selbständiger oder freiberuflicher Basis machen, dann melden Sie das bitte unverzüglich Ihrem Rentenversicherungsträger. Yoga-Lehrer, sind wie alle anderen lehrenden Tätigkeit versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, wenn der monatliche steuerliche Gewinn (nicht das zu versteuernde Einkommen!!!) mehr als € 400 im Schnitt ist und man keinen Angestellten hat.
Unbekanntam 11.06.2007 | 18:14
Ob Sie selbst als Lehrer bezeichnen oder nicht spielt keine Rolle. Für die Rentenversicherung ist man immer dann Lehrer automatisch, wenn man Wissen vermittelt - egal welcher Art. So ist zum Beispiel auch der Aerobic-Trainer etc. auch grundsäzlich versicherungspflichtig.
chrisam 11.06.2007 | 18:20
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich muss jetzt mal dumm fragen, wo melde ich das bei der Rentenversicherung? Bei der Steuer gebe ich das an, hat aber keine Relevanz, da ich weit unter 1800,00€ im Jahr liege. Ich bezeichne mich auch nicht als Lehrer sondern gelte als Übungsleiter. Gruß Chris
Chrisam 12.06.2007 | 19:20
Ich danke Ihnen für die Auskunft.
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