Hallo Silvia
bei Beanstandungen zur Verfahrensweise des Sozialgerichts oder zur Begutachtung durch den vom Gericht bestellten Gutachter müssten Sie sich bitte direkt an das Sozialgericht wenden. Auf das sozialgerichtliche Verfahren hat der Rentenversicherungsträger keinen Einfluss.
Mir freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung