Hallo Silvia
bei Beanstandungen zur Verfahrensweise des Sozialgerichts oder zur Begutachtung durch den vom Gericht bestellten Gutachter müssten Sie sich bitte direkt an das Sozialgericht wenden. Auf das sozialgerichtliche Verfahren hat der Rentenversicherungsträger keinen Einfluss.
Mir freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
1. Der Gutachter bekomm die kompletten Verfahrensakten - und benötigt die auch.
2. Warum sollte er - in Kenntnis dieses Datums zu einem anderen Ergebnis kommen, also ohne. Das müssen Sie objektiv begründen und hier erfolgreich die Besorgnis der Befangenheit einwenden zu können (gab es hier vor ein paar Tagen ein schönen Thread zu)
3. Tun Sie was Sie nicht lassen können, aber es geht genauso in (nahezu) allen EM-Verfahren vor dem Sozialgericht. Nur weil Ihnen das Ergebnis des Gutachtens nicht passt, ist es noch lange nicht falsch.
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