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Experten-Antwort

Negativer Hinweis?

von Silvia07.02.2023 | 10:47
98 Ansichten
5 Antworten
Muss ein vom Gericht bestellter Gutachter wissen, wann meine versicherungsrechtlichen Voraussetzungen letztmals erfüllt sind? Der Gutachter hat nach dieser Information den Eintritt der Erwerbsminderung nach dieser Zeit festgestellt. Er wurde vom Gericht schriftlich *rein informatorisch* über die Voraussetzungen informiert. Was sagt denn auch der Datenschutz dazu, wenn solche personenbezogenen Daten ohne vorherige Absprache mit mir weitergegeben werden! Ist dieses Gutachten überhaupt gültig. Ich finde, der Gutachter war befangen und ich werde Widerspruch gegen das Gutachten einlegen. So geht's ja nicht.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2023 | 11:10

Hallo Silvia

bei Beanstandungen zur Verfahrensweise des Sozialgerichts oder zur Begutachtung durch den vom Gericht bestellten Gutachter müssten Sie sich bitte direkt an das Sozialgericht wenden. Auf das sozialgerichtliche Verfahren hat der Rentenversicherungsträger keinen Einfluss.

Mir freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Silviaam 07.02.2023 | 11:33
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Larezam 07.02.2023 | 13:33
1. Der Gutachter bekomm die kompletten Verfahrensakten - und benötigt die auch. 2. Warum sollte er - in Kenntnis dieses Datums zu einem anderen Ergebnis kommen, also ohne. Das müssen Sie objektiv begründen und hier erfolgreich die Besorgnis der Befangenheit einwenden zu können (gab es hier vor ein paar Tagen ein schönen Thread zu) 3. Tun Sie was Sie nicht lassen können, aber es geht genauso in (nahezu) allen EM-Verfahren vor dem Sozialgericht. Nur weil Ihnen das Ergebnis des Gutachtens nicht passt, ist es noch lange nicht falsch.
Larez am 07.02.2023 | 22:17
Und was genau schert das den Gutachter, der als Arzt vermutlich nicht mal Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist und sein Geld so oder kriegt? Er tut nicht mal dem Gericht ein Gefallen, eher im Gegenteil. Schließlich unterbreitet die DRV bei entsprechend eindeutigen Gutachten ein Vergleichsangebot-was dem Gericht bei Annahme viel Arbeit spart. Der Klageseite fällt es in der Regel sehr viel schwerer aus einem für sie ungünstigen Gutachten die „richtigen“ Schlüsse zu ziehen. Wärs andersrum ausgefallen hätte dann die DRV dagestanden und gemutmaßt der Gutachter hätte beide Augen zugedrückt, um seine Karmabilanz aufzupolieren?
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