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negatives Reha Gutachten

von Hermi26.09.2007 | 08:13
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56 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wer kann uns helfen? Gestern hat mein Mann seinen Abschlußbericht der medizinischen Reha erhalten. Er ist 1961 geboren, von Beruf Maurer, ist ausgesteuert nach 2 Bandscheiben OP LWS 4/5 in 2003/2004 und hat bis 30.09.2007 EM Zeitrente erhalten. Ist seid ende 2004 in Schmerztherapie und auf Opiate eingestellt. Trockener Alkoholiker. Macht seid ca 1,5 Jahren einen Nebenjob als Hausmeister max . 30h im Monat, bei freier Zeiteinteilung im Wohnort. So viel zur Vorgeschichte Der Reha Bericht ist niederschmetternd (für Ihn), laut dem Gutachten ist er in der Lage 8h und mehr zu arbeiten, mit Einschränkungen (als Maurer jedoch unter 3h). Der Psychologe schreibt er hätte eine "Rentenerwartungshaltung " auf seine ständigen Schmerzen ist er mit keinem Wort eingegangen, ebenso wenig haben die Orthopäden klären können woher die Schmerzen kommen. Auf jeden fall sieht es so aus das die Rente nicht weiter gewährt wird. Gestern war er auf dem Arbeitsamt, dort hat man zwar gesagt das es nun erst einmal Arbeitslosengeld gibt. Wir wissen das wir den Bescheid der DRV abwarten müssen doch auch dem Mitarbeiter der Arbeitsagentur war klar das die Rente nicht weiter geht und hat meinem Mann geraten bei der DRV einen Antrag auf berufliche Reha zu stellen noch vor dem 30.09.2007. Meine Frage: Hat man dann noch das Recht auf Wiederspruch gegen die Rentenablehnung, wiederspricht sich das nicht in sich selbst? Mein Mann ist mit Sicherheit kein Simulant, ich sehe jeden Tag wie er sich mit den Schmerzen herum Quält, ganze Tage zu Arbeiten ist einfach nicht zumutbar, auch seine behandelnden Ärzte schütteln nur den Kopf über das Gutachten

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hermi,

ich unterstelle, dass Sie einen Antrag auf Verlängerung der Zeitrente bereits gestellt haben und daraus dann das Angebot der Leistung zur med. Rehabilitation gemacht wurde. Wenn nicht sollten Sie zunächst einen Zeitrentenverlängerungsantrag stellen. Im Zeitrentenverlängerungsverfahren wird dann auch über das Angebot einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben entschieden (Reha vor Rente). Es schadet jedoch nicht, wenn Sie diesen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zeitnah stellen. Ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid ist in jedem Falle zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Hermi,

Ihr Mann sollte sich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend mit Einschränkungen anmelden und trotzdem Widerspruch gegen die Ablenung der EM-Rente einlegen. Ferner sollte Ihr Mann -wie bereits erörtert- einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zusätzlich auf Übergangsgeld nach § 51 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX stellen.

Mit freundlichen Grüßen

54 Antworten

Roll the Bone`sam 26.09.2007 | 09:07
Esgilt immer noch:Reha vor Rente.Wenn es stimmt was Sie schreiben wir der Ablehnungsbescheid wegen der Rente in etwa so aussehen. Ihrem Antrag auf Weitergewährung der Rente weg...... über den 30.09.07 hinaus kann nicht enteprochen werden,weil Sie nach med.Sicht in der Lage sind mehr als 6 Std.täglich auf dem allgem.Arbeitsmarkt wieder tätig zu sein.Ausgeschlossen ist die Tätigkeit als Maurer.Tätigkeiten auf dem allgem.Arbeitsmarkt wären Pförtner usw.Ob es freie Arbeitsplätze in diesen Bereichen gibt hat der Rentenversicherungsträger nicht zu vertreten.Wenden Sie sich hierwegen an Ihr zuständiges Arbeitsamt. So ähnlich könnte der Bescheid lauten. Also sofort Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen!Dann kann Ihr Mann das Abi machen dann studieren und dann viel viel Geld verdienen.Wenn er Glück hat.Oder oder oder.Also praktisch steht ihm die Welt offen.
Nixam 26.09.2007 | 09:02
Ihr Mann kann unabhängig vom bereits gestellten Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Widerspruch gegen die Rentenablehnung erheben.
Roll the Bone`sam 26.09.2007 | 08:57
Jetzt bin ich aber gespannt,was Sie da für aufschlussreiche Kommentare und Antworten bekommen.Schade,Schiko,Knut, und co.
m.h.am 26.09.2007 | 09:25
hallo hermi, haben sie schon einmal überlegungen angestellt, eine verdachtsanzeige auf anerkennung einer berufskrankheit zustellen bzw.stellen zulassen? eine weitere möglichkeit ist die evtl.zahlung von übergangsleistungen § 3 abs.2 bkv. m.f.g.
Josefam 26.09.2007 | 09:49
Gehen Sie unverzüglich zu einem Fachanwalt für Sozialrecht. Der zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf und vertritt Sie gegen die Rentenversicherung. Viele Kranke werden leider bei den Gutachtern bzw in der Reha - wie bei Ihnen - " Gesundbegutachtet " Lassen sie sich dringend anwaltlich beraten. Ein Tipp aus eigener Erfahrung !!!
Roll the Bone`sam 26.09.2007 | 09:50
übriegens:Das ist doch kein negatives Gutachten.Ihr Mann sollte mit dem Heilverfahren von dem Rentenbezug weg kommen und wieder für den allgemeinen Arbeitsmarkt fitt werde.Das wurde erreicht.Ist doch OK so.oder wollte Ihr Mann was anderes?
Hermiam 26.09.2007 | 10:09
Antrag auf Berufserkrankung wurde von der BG abgelehnt, ebenso der Wiederspruch, Veschleißerscheinungen,Krankheit kommt nicht von scweren Heben und Tragen.
Knut Rassmussenam 26.09.2007 | 10:14
Sollte ein Widerspruch eingelegt werden müssen, dann tun sie dies . Dann muß weiter ermittelt werden. Stützen Sie sich dabei auf die Tatsache, dass ein Psychologe keine Aussage zu fachfremden Gebieten machen kann. Bei orthopädischen Beschwerden ist eher eine Begutachtung auf den Gebieten Orthopädie, Neurologie, Chirurgie einzufordern.
Knut Rassmussenam 26.09.2007 | 10:17
Was sollen solche sinnfreien Andeutungen?
dirkam 26.09.2007 | 10:29
Nun könnte das Gutachten ja richtig sein. Wenn jedoch selbst die behandellnden Ärzte dies Anzweifeln, haben Sie noch gute Karten: denn diese sind Ihre wichtigsten Partner bei einem Widerspruchsverfahren. Und deren Reaktion sagt doch etwas über die Richtigkeit des Gutachtens. Also Bescheid abwarten, Widerpruch einlegen und sich Hilfe holen (Sozialverbände, Fachanwalt) Die beim Arbeitsamt ausgesprochenen Empfehlungen einhalten. Und versuchen,die Ruhe zu bewahren. Sie sind kein Einzelfall
Roll the Bone`sam 26.09.2007 | 10:31
Ha!Sie haben sich also erkannt.Toll!Sinnfrei?Was versteht Herr Knut unter sinnfrei?Macht iergend eine Verwaltung Sinn?Man bekommt doch nur was einem zusteht.Aber es wird eine"Leistung"daraus gemacht wie ein Wheinachtsgeschenk an Ostern.Macht das denn Sinn Herr Knut?
*.*am 26.09.2007 | 10:56
Wenn sie etwas Sinnfreies lesen möchten, bitte : Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Hermiam 26.09.2007 | 10:39
Hallo Experte, es ist wie Sie vermuten, der Zeitrentenverlängerungsantrag wurde im Mai gestellt darauf hin die med. Reha.Na ja dann werden wir schnellstens einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, doch was passiert in der Zwischenzeit? Kann sich mein Mann beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend für 8h mit Einschränkungen anmelden (das wurde ihm gestern dort geraten damit er überhaupt ein paar € erhält) und trotsdem Wiederspruch gegen die Ablenung der EM Rente stellen? Gibt er so nicht zu sich in der Lage zu fühlen 8h und mehr zu arbeiten, obwohl dem nicht so ist. Aber mann muß ja auch sein Leben weiter bestreiten, Krankengeld steht ihm ja auch nicht mehr zu.
Gesetzam 26.09.2007 | 10:55
Die Lösung liegt im SGB 3: §125 Minderung der Leistungsfähigkeit (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsf�higkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden w�chentlich umfassende Besch�ftigungen nicht unter den Bedingungen aus�ben kann, die auf dem f�r ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Ber�cksichtigung der Minderung der Leistungsf�higkeit �blich sind, wenn verminderte Erwerbsf�higkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsf�higkeit vorliegt, trifft der zust�ndige Tr�ger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschr�nkungen nicht pers�nlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. Der Leistungsgeminderte hat sich unverz�glich pers�nlich bei der Agentur f�r Arbeit zu melden, sobald der Grund f�r die Verhinderung entfallen ist. (2) Die Agentur f�r Arbeit hat den Arbeitslosen unverz�glich auffordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgem��, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegen�ber dem Tr�ger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.
Roll the Bone`sam 26.09.2007 | 11:11
WWWWWWOOOOOOOOWWWWWWW, das ist echt toll! Herr oder Frau Gesetz schreibt Gesetz!Und gar nicht wenig.Und verstehen tut das natürlich auch jeder.Wenn nicht, selber Schuld. Jetzt weis Hermi aber Bescheid.Gell Hermi?
Knut Rassmussenam 26.09.2007 | 11:44
Wäre Ihnen ein Thing lieber? Oder ein Staat ohne funktionierende Verwaltung (Mittelamerika bietet sich da an)? Das "Zustehen" kommt doch nicht von Gottes Gnaden, sondern wegen einer Rechtsgrundlage.
Hermiam 26.09.2007 | 11:17
bin leider zu nicht schlau genug die sicherlich gut gemeinte Antwort von Gesetz zu verstehen, kann leider nur die deutsch Sprach und nicht die des Gesetzestextes. Aber es gibt ja Gott sei dank auch einfach Antworten für einfache Leute
Roll the Bone`sam 26.09.2007 | 12:27
Er war einsam aber schneller und das Recht war sein Gesetz.Soll Hermi sich das ins Klo hängen oder wie?
Gesetz 2. Versucham 26.09.2007 | 12:20
Das war ein techn. Fehler, (Zeichensatz falsch)hoffentlich bleibt es diesmal lesbar § 125 Minderung der Leistungsfähigkeit (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist. (2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird.
Roll the Bone`sam 26.09.2007 | 12:17
Und das CIA und das FBI sollte Hermi auch noch einschalten.das ganze sieht doch nach einem Kompott gegen ihren Mann aus.Die DRV will ihn nur von der Rente weg haben aus Spargründen.Das liegt hier offen vor.Daher wird das ne ganz einfache Sache gegen diese Ärzte.Die geben beim ersten Verhör schon zu,dass sie den Abschlussbericht mapuliert haben.Wenn nicht kann das CIA sein Metoten anwenden.Dann reden die schon.Dann fliegt alles auf.Aber alles.Und UFO`s gibt es auch Wissender.
Wissenderam 26.09.2007 | 11:52
Nun kann hier jedermann nachlesen, welche Folge die pauschale Zustimmung zur Abfassung und Offenbarung von Reha-Entlassungsberichten hat. Vertrauen Sie nie Ärzten und Psychologen, die vom Träger bezahlt werden. Wer pauschale Entbindungserklärungen unterzeichnet ist gegen die Bürokraten und deren Helfershelfer chancenlos. Ihr Mann sollte von einem Rechtsanwalt oder Verbandsvertreter prüfen lassen, ob der Bericht überhaupt rechtmäßig offenbart wurde, also eine wirksame Schweigepflichtentbindungserklärung vorlag und prüfen, was ein Widerruf bringen kann, wenn eine Täuschung vorlag.
lokam 26.09.2007 | 12:40
Abar bitte im Goldrahmen
Hermiam 26.09.2007 | 12:47
Danke "Gesetz"
Roll the Bone`sam 26.09.2007 | 12:53
Liebe gute Redaktion, wenn Sie schon meinen Beitrag löschen dann aber auch Bitte den von Wisender.Er unterstellt den DRV Ärzten und all denen die sonst nocht damit zu tun haben ja ungeheuerliches.Die DRV Ärzte sind spitzen Personal.Waren früher mal beim Kreiswehrersatzamt oder auch beim ganz wichtigen Gesundheitsamt beschäftigt und haben sich dann für die DRV entschlossen.Und diese Ärzte prangert Wissender an.Also löschen!
Roll the Diceam 26.09.2007 | 12:56
Und wieder ein sinnfreier Beitrag...
loham 26.09.2007 | 13:20
wiso sinnfrei, das ist Kultur!
Roll the Bone`sam 26.09.2007 | 13:07
Ja warum schreiben Sie Ihn denn dann? Überlegen Sie etwas und dann hats auch Sinn Ihr Beitrag.
Aussage irreführendam 26.09.2007 | 15:27
Die Aussage von dem (Pseudo-) Wissenden ist natürlich völlig irreführend. Hätte man keine Zustimmung erteilt wären die Folgen dennoch die Gleichen. Schlimmer noch man wäre als Querulant abgestempelt und würde dann was völlig menschlich ist auch entsprechend behandelt werden. Übrigens gibt man schon bei der Antragsstellung seine Zustimmung (und dies wird durch einer Widerruf auch nicht besser). Der richtige Weg kann nur die Einlegung eines Widerspruchs (einschließlich dem anschließenden Klageverfahren) sein. Hier ist dann die Innanspruchsnnahme eines Sozialverbands durchaus sinnvoll.
Wissender (der Echte)am 26.09.2007 | 15:08
Ich dachte die Verwendung bereits benutzter Forennamen wurde in diesem Forum abschließend geklärt!!! Der vorstehende Beitrag geht hier aber nicht auf "Wissender" zurück!!
Zustimmung !am 26.09.2007 | 15:51
Klasse Beitrag ! Wer keine Schweigepflichtsentbindung unterschreibt, wird erst recht als Jemand eingestuft, der eine "Rentenerwartungshaltung" hat, wie der Psychologe im vorliegenden Fall ja ohnehin schon festgestellt haben will. Der "Wissende" sollte sich mit seinen unrealistischen Ratschlägen besser ganz zurückhalten !
wissenderam 26.09.2007 | 16:39
"Er unterstellt den DRV Ärzten und all denen die sonst nocht damit zu tun haben ja ungeheuerliches." wissender verfügt über entsprechendes Material, welches beweist, daß die Ärzte der DRV nicht vertrauenswürdig sind, denn sie beachten bei vielen Trägern - nicht alle - die ärztliche Schweigepflicht nicht. Und was das Fachliche angeht, so liegt diesbezüglich auch eine entsprechende Sammlung vor. Vertrauen ist gut, Kontrolle besser!
Rechtsstaat Adeam 26.09.2007 | 16:44
"Hätte man keine Zustimmung erteilt wären die Folgen dennoch die Gleichen. Schlimmer noch man wäre als Querulant abgestempelt und würde dann was völlig menschlich ist auch entsprechend behandelt werden." Brauchen wir noch Gesetze?
Rechtsstaat Adeam 26.09.2007 | 16:45
"Wer keine Schweigepflichtsentbindung unterschreibt, wird erst recht als Jemand eingestuft, der eine "Rentenerwartungshaltung" hat, wie der Psychologe im vorliegenden Fall ja ohnehin schon festgestellt haben will." Wer sowas nicht unterschreibt, hat den Vorteil, daß die Meinung des Psychologen irrelevant ist, weil eben unbekannt. Und er hat den Vorteil sich mit den Typen direkt auseinandersetzen zu können, statt die auch noch als Gutachter und Zeugen auf der Gegenseite vorzufinden. Ist schon klar, daß die Fans eines Obrigkeitstaates das nicht gut finden.
Deisteram 26.09.2007 | 17:54
Reha- und Gutachtergeschädigte haben doch eine sehr effiziente Möglichkeit sich gegen die bisherige "Allmacht" und "Willkür" der von den Trägern bezahlten "Gutachter" und "Reha-Ärzte und -Psychologen") zur Wehr zu setzen und falsche Diagnosen etc. aus den Akten herauszuhalten
Nichtzustimmer !am 26.09.2007 | 18:05
"........und er hat den Vorteil, sich mit den Typen direkt auseinandersetzen zu können......." Und was sollte diese "Typen" dazu veranlassen, ihre Meinung zu ändern, von der sie offensichtlich überzeugt sind ? Wird die Schweigepflichtsentbindung nicht unterschrieben, verzögert sich lediglich die Bearbeitung des Rentenantrages. U.U. müssen teure Drittgutachten erstellt werden. (Selbstverständlich auf Kosten des Versicherten !) Glauben Sie, das hilft jemandem ?
Rechtsstaat Adeam 26.09.2007 | 22:20
"Und was sollte diese "Typen" dazu veranlassen, ihre Meinung zu ändern, von der sie offensichtlich überzeugt sind ?" Nichts, nur die haben dann die Richtigkeit zu beweisen, was sie nicht können, denn es sind Meinungen. "Wird die Schweigepflichtsentbindung nicht unterschrieben, verzögert sich lediglich die Bearbeitung des Rentenantrages. U.U. müssen teure Drittgutachten erstellt werden." Billige Gutachten und Gefälligkeitsgutachten verursachen immer horrende Kosten. Da verzögert sich nur dann etwas, wenn die "Gutachter" der DRV inkompetent sind, was im vorliegenden Fall beim Psychologen wohl anzunehmen ist. Der kann nämlich fachlich gar nicht beurteilen, was Wirbelsäulenprobleme für Schmerzen auslösen können. Die Verzögerung wird aber von der DRV verursacht, die offensichtlich inkompetente Aussagen verwertet, unabhängig von der Frage, ob sie die Aussagen rechtmäßig erhalten hat. In meinem Fall hatte sie die nicht rechtmäßig erhalten und hat klein beigeben müssen. Nun haben die Mitarbeiter den Staatsanwalt auf dem Hals. Und zusätzlich jetzt haben die von der DRV alimentierten Ärzte nix mehr in der Hand und der Auserwählte des erlauchten Kreises wird mir aus der Hand fressen müssen, um die Daten zu erhalten, die er braucht um das Gutachten erstellen zu können. Und er wird sich dabei in der ungewohnten Situation befinden, daß er dem Probanden, einem Arzt und einem Protokollführer seine medizinischen Künste vorführen muß. Spätestens dann wird er merken, daß ein Gefälligkeitsgutachten nicht drin ist. Und falls er das nicht kapiert, wird er sich nach seinem Gutachten vom Staatsanwalt und Richter fragen lassen müssen, wieso er falsch begutachtet hat, denn er begutachtet ex-post auf der Basis von ex-ante-Daten. Und wenn Prognose ex-ante nicht mit Ergebnis ex-post übereinstimmt, hat der ein Problem.
?am 26.09.2007 | 22:47
"Reha- und Gutachtergeschädigte haben doch eine sehr effiziente Möglichkeit sich gegen die bisherige "Allmacht" und "Willkür" der von den Trägern bezahlten "Gutachter" und "Reha-Ärzte und -Psychologen") zur Wehr zu setzen und falsche Diagnosen etc. aus den Akten herauszuhalten" Welche?
Nichtzustimmer !am 27.09.2007 | 01:58
"Der kann nämlich fachlich gar nicht beurteilen, was Wirbelsäulenprobleme für Schmerzen auslösen können...." Er kann aber ganz bestimmt beurteilen, ob der Betroffene eine "Rentenerwartungshaltung" hat oder nicht. Und Gutachter brauchen die Richtigkeit ihrer Behauptungen auch nicht zu beweisen. Denn schließlich haben auch sie das Recht auf freie Meinungsäußerung !
Irstam 27.09.2007 | 07:00
Schreit dieser Thread voller Selbstdarsteller nicht förmlich nach diversen Löschungen?
hÄÄÄam 27.09.2007 | 08:12
1.was ist denn das für eine Diagnose "Rentenerwartungshaltung" das ist eine Unterstellung 2. Der Gutachter ist der Warheit verpflichtet und sollte sich an die med. Schulmeinung halten!
oooam 27.09.2007 | 08:14
fast keine
Roll the Bone`sam 27.09.2007 | 08:31
Nun ich versuche es mal aus meiner Sicht so zu erklären. Ein Künstler sagen wir ein Kunstmaler wird doch nach Abschluss seines Studiums sicher nicht zur Stadt gehen um dort Strassenschilder zu malen.Oder?Natürlich einfach wäre das sicher.Das Gehalt kommt immer pünktlich.Wahrscheinlich bekommt er auch noch einen Titel verpasst.Urlaub geregelt.Kantine.Was weiss ich nicht noch alles.Aber kreativ wird er nie sein können.Ein Arzt ist iergendwo auch ein Künstler.Will der nach iergendwelchen Sozialgesetzen entscheidungen treffen?Helfen im eigentlichen Sinne kann er ja nicht.Er macht keine Therapie er verordnet nichts.dafür hat er dann studiert?
Roll the Bone`sam 27.09.2007 | 08:25
Guter hÄÄÄ, wenn ein Versicherte bezw.jetzt sind das ja Kunden bei der DRV zur Begutachtung muß egal wegen eines Heilverfahrens oder wegen Rente taucht oft und gerne bei den Sozialmedizinern der DRV das Wort "der Versicherte ist rentenfixiert"auf.Das heisst dann,der Versicherte hat nur rumgejammert bei der Begutachtung.Diese Ärzte arbeiten für die DRV ob die so frei von jeglichen Einflüssen entscheiden da habe ich meine Bedenken.
Roll the Bone`sam 27.09.2007 | 08:07
Hallo Herr Ignorant, lesen Sie mal Bitte um was es hier ursprünglich ging.Das Ganze wurde jetzt auf die schlechte Ärzteschaft der DRV reduziert.Die Frage muss schon gestellt werden.Wie kann ein Schulmediziner der jahrelang studiert hat um Arzt zu werden nach Abschluss des Studiums dann zu einer Verwaltung gehen?Gemütliche Arbeitszeiten?Recht guter Lohn?Ein toller Titel?Medizinaldirektor z.B.?Keine Sonderdienste an den Sonntagen?Diagnosen stehen in einem Buch?Was treibt solche Mediziner zu solch einem Job?Bequemlichkeit?Gute Pension?Alles sehr fraglich oder?
*.*am 27.09.2007 | 08:27
Gegenfrage : Warum sollte er nicht zu einer Verwaltung gehen ?
hÄÄÄam 27.09.2007 | 08:42
Ich stimme ihnen da voll zu. Aber diese Diagnose ist einfach Dummheit, Überheblichkeit Blöd...usw. Eine Spezialkrankheit, erfunden von DRV - Medizinern
----.-am 27.09.2007 | 08:45
Weil Arztsein eine Berufung sein sollte! Diese Ärzte ohne Patientenkontakt können sich gar nicht berufen fühlen, Patienten zu helfen. Wie das mit ihrem Eid passt, wissen sie doch selbr nicht. Aber diese Medizinverkäufer, die Patienten nur zum Geldverdienen brauchen werden immer mehr.
Irstam 27.09.2007 | 08:58
Redaktion - Hilfe! Es wird ja immer schlimmer!
----.-am 27.09.2007 | 09:05
nd warum gibt es die zweite Art Mediziner? Dier, die nach ihrer Ausbildung für die Industrie als Vertreter tätig sind. Wollen die auch dem Patienten helfen ? Nee Kasse machen! Aber wenn man nicht mehr weiter weiss, ruft man Gott an - oder hier die Redaktion!
---.-am 27.09.2007 | 09:25
Mobilat ist aber Igel- Leistung geworden!
Roll the Bone`sam 27.09.2007 | 09:16
hatten Sie schon mal das Glück in die Hände eines Amtsarztes zu fallen?Z.B.bei der Bundeswehr?Wollten Sie sich im Notfall so einem in die Hände begeben?So ein ehemaöiger Stabsarzt ist sicher witzig.Der schaut Ihnen erstmal in den Hin... und dann bekommen Sie Mobilat.Mal ehrlich hatten Sie schon das Vergnügen?
Irstam 27.09.2007 | 09:37
So langsam nimmt es karnevalistische Züge an.
Judgeam 27.09.2007 | 11:16
Wer löscht hat RECHT!
Judgeam 27.09.2007 | 10:00
Wer löscht hat RECHT!
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