Genau.
Sie bleiben in dieser Beschäftigung bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze unbeschränkt versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Deswegen haben Sie während dieser Zeit Beiträge wie jeder anderer Beschätigter zu tragen.
Näheres erfahren Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04_leistungen/01_rente/flexirente.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung