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Experten-Antwort

Neuberechnung

von Snoopy25.11.2016 | 15:27
1879 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bekam 2013 Rentenbescheid mit unbefristeter Teil-EM, Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr. Im Juni 2014 wurde dieser Bescheid vorübergehend aufgehoben und in eine Arbeitsmaktrente umgewandelt für 3 jahre befristet. Zurechnungzeit bis zum 60. Lebensjahr. Mittlerweile wurde die Zurechnungszeit auf 62 jahre abgehoben. Welche Zurechnungszeit wird bei einer erneuten Befristung der Arbeitsmarktrente bzw. Bei evtl. Gewährung der vollen EM-Rente zugrunde gelegt? Dies soll keine Diskussion über künftige Zurechnungszeiten werden, möchte nur wissen ob künftig aufgrund des 1. Rentenbescheides, teilweise EM, unbefristet, Zurechnungszeit 60 jahre, berechnet wird. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Snoopy,

„W*lfgang“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort gegeben.

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8 Antworten

W*lfgangam 25.11.2016 | 16:39
Hallo Snoopy, die Weiterzahlung/Verlängerung der bereits vollen EM-Rente ist kein neuer Leistungsfall, auch dann nicht, wenn die Rente anschließend aus rein med. Gründen voll zu zahlen ist. Es bleibt bei der Zurechnungszeit bis 60. http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Gruß w.
Herr Z.am 25.11.2016 | 19:46
55 Jahre immer 43 Stunden pro Woche zum Mindest-Lohn gibt Rente wie Hartz IV EUR 2.500 brutto pro Monat durch EUR 8,50 Mindest-Lohn = ca. 294 Arbeits-Stunden pro Monat EUR 2.500 brutto pro Monat X 12 Monate X 35 Jahre = EUR 1.050.000 geteilt durch 55 Jahre = ca. EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 12 Monate = EUR 1.590,91 brutto geteilt durch EUR 8,50 = ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 30 Tage = ca. 6 Stunden 10 Minuten pro Kalender-Tag ca. 187 Stunden pro Monat geteilt durch 8 Stunden = 23,375 Arbeits-Tage pro Monat EUR 19.091 pro Jahr geteilt durch 52 Wochen = EUR 367,13 geteilt durch EUR 8,50 = ca. 43 Arbeits-Stunden pro Woche Wer 55 Jahre lang für 43 Stunden pro Woche Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto verdient, bekommt nach 55 Jahren Rente auf Höhe von Hartz IV. "Das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen ist nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" erheblich höher als bislang bekannt. Ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. Die Zeitung beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums." Quelle und Volltext: http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut116.html EUR 1.590,91 brutto = EUR 1.144,83 netto minus EUR 300 Frei-Beträge = EUR 844,83 anrechnungs-fähig minus EUR 391 Regel-Bedarf = EUR 453,83 Vergleichs-Wert Wohn-Geld Mieten-Stufe VI EUR 407 plus 10 % = EUR 447,70 Fehlen noch EUR 6,13 bis zur Berechtigung zum Aufstocken, was z.B. bei Mehr-Bedarf für Warmwasser (EUR 8,99) schon der Fall wäre. http://www.harald-thome.de/media/files/RB-Warmwasser-Mehr-Bedarf… Also 55 Jahre jeweils 43 Stunden pro Woche arbeiten zum Mindest-Lohn von EUR 8,50 brutto ist Hartz IV-Niveau während der Arbeits-Jahre und auch als Rentner. Deutschland betreibt seit Jahrzehnten Lohn-Dumping im eigenen Land, untere Lohn-Gruppen müssten heutzutage bei ca. EUR 11,57 netto liegen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=200784… Herr Z.
Snoopyam 25.11.2016 | 19:53
Hallo Herr Z. Sie sollten ihren Beitrag nicht unter jede Frage kopieren, ist langweilig... Danke an W.
Onkel Ottoam 25.11.2016 | 20:01
Zitat von Herr Z. anzeigenausblenden
Wäre Brutto dann wieviel????? Oh Mann,ständig dieser Müll und dann nichtmal kapieren, dass Löhne immer in Brutto angegeben werden. Bleib einfach bei Deinem Tacheles Verein, dort glauben Sir Dir vielleicht noch was Du ständig absonderst.
Herr Z.am 25.11.2016 | 20:14
Hallo Herr Z. Sie sollten ihren Beitrag nicht unter jede Frage kopieren, ist langweilig... Danke an W.
Snoopy, das is'n Social-Bot ...das kann nicht anders/mehr ;-) Gern geschehen. Gruß w.
Ignoranz von unbequemen Tat-sachen sollten weshalb hilf-reich sein ? Neulich behauptete der User W*lfgang noch, der Herr Z. würde nur einen Antwort-Text können, was offenkundig falsch ist ! Hartz IV-Richter scheitern immer mit ihren Versuchen, zu erklären, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte, denn der Gesetzgeber selber hat verfassungs-konform ausgeschlossen. "Ich habe nicht gewusst, dass der Hartz IV-Verordnungs-Geber lügt", soll bei Richtern wie gehen können ? http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2004/0201-… Wenn Richter glauben würden, Hartz IV könne verfassungs-konform sein, hätte doch wohl schon mal einer von denen zumindest versucht, etwas vorzutragen, woraus dieses ersichtlich sein könnte. Wer hindert Richter also daran ? Alle Richter in Deutschland haben einen Eid geschworen, die Bewohner dieses Landes vor Hartz IV-Anhängern zu schützen. Ausweislich §§ 38, 39 DRiG ist allen Richtern untersagt, Aussagen zu verbreiten, die den Eindruck erwecken könnten, Hartz IV könne verfassungs-konform sein. http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__38.html http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__39.html Der Hartz IV-Gesetzgeber hat Richtern die Aufgabe zugewiesen, Rechtsprechung als Scharlatanerie zu präsentieren. Dieser Aufforderung kommen viele Richter bereitwillig nach, wobei sich dann die Frage aufdrängt, wer Richter dazu zwingt, bei so etwas mitzumachen ? Fast allen Richtern ist nicht aufgefallen, dass bei Regelsatz / Regelleistung (2005 - 2010) die falsche EVS-Referenz-Gruppe als Basis für den Zahlen-Kram genommen wurde, denn der Gesetzgeber hatte "Haushalte" vorgegeben, ausgewertet wurde aber stattdessen "Ein-Personen-Haushalte". Ab 2011 hat der Gesetzgeber mit § 3 Abs. 2 Nr. 4 RBEG grundsätzlich ausgeschlossen, dass es überhaupt eine gesetzes-konforme EVS-Auswertung geben kann, weil "Anspruch" bei EVS überhaupt nicht erhoben wird. http://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/__3.html Auch das BVerfG hat trotz mehr-jähriger Suche nichts gefunden, weshalb Hartz IV verfassungs-konform sein könnte und deshalb seine eigene Rechtsprechung von 2010 aufgegeben und erklärt nun, der Gesetzgeber müsse gar nicht die Urteile umsetzen, in denen der Gesetzgeber vom BVerfG zur Nach-Besserung von Hartz IV verurteilt wurde. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209… http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html Wer in der Schule gepennt hat als Grundgesetz dran war, ist für den Richter-Job nicht geeignet. Herr Z.
W*lfgangam 25.11.2016 | 20:04
Snoopy, das is'n Social-Bot ...das kann nicht anders/mehr ;-) Gern geschehen. Gruß w.
W*lfgangam 25.11.2016 | 20:53
Zitat von Herr Z. anzeigenausblenden
...was ja nun äußerst eindrucksvoll 'widerlegt' worden ist. Nehmen Sie wenigstens die Trennstriche aus dem Vorlagentext raus ...ach, und wie er sich schon selbst mit Nachnamen anredet ;-) Sorry, 'n Bot kann ja individuell nur arg beschränkt resume, *tzz, ich Dummerle aber auch ... Gruß w.
Herr Z.am 26.11.2016 | 15:30
Neulich behauptete der User W*lfgang noch, der Herr Z. würde nur einen Antwort-Text können, was offenkundig falsch ist !
...was ja nun äußerst eindrucksvoll 'widerlegt' worden ist.
Das sollte weshalb widerlegt worden sein ? http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/search.asp?QryUsrId=2… Herr Z.
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