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Neuberechnung??????

von Pinsel25.08.2008 | 14:03
1358 Ansichten
8 Antworten

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hallo leute! bin 56 und bekomme seid 11 jahren eine volle em-rente. nun habe ich noch unterlagen gefunden von der kk. von der langen zeit die ich krankengeld bekam. lohnd es sich noch diese nachzureichen. danke für die antwort. es sind beträge über 15000 dm.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Fordern Sie zunächst einen Versicherungsverlauf bei Ihrem Rententräger an. Sehr wahrscheinlich sind dort die Beitragszeiten aus Krankengeld enthalten. Wenn nicht, reichen Sie bitte diese Unterla-gen im Rahmen einer Kontenklärung ein.

Im Rentenbewilligungsbescheid waren in der Tat nur die Beitragszeiten bis zum Monat des Leistungs-falls zu berücksichtigen, ausgehend vom Leistungsfall wurde die Rente im Rahmen der Zurechnungs-zeit hochgerechnet.

Übrigens: diese Hochrechnung bleibt Ihnen auch in der Altersrente erhalten. Eine höhere Rente könn-te es erst dann geben, wenn der Beitragswert aus dem Krankengeld mehr Rente ergibt, als die Zu-rechnungszeit bringt.

7 Antworten

Realistam 25.08.2008 | 14:15
Wie kommen Sie denn darauf, dass diese Zeiten von der DRV noch nicht berücksichtigt wurden? Gewöhnlich werden solche Daten von den Krankenkassen automatisch übermittelt!
Pinselam 25.08.2008 | 14:17
auf dem bezugschein steht gut aufbewahren - und in der auflistung der zeiten der rv ist kein eintrag zu finden!
Vorsichtam 25.08.2008 | 14:15
Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung werden Beiträge zunächst nur bis zum Monat des Eintritts des Leistungsfalles - also der Erwerbsminderung - berücksichtigt. Zu lesen im ursprünglichen Bewilligungsbescheid. Gehe davon aus, daß die Rente rückwirkend gewährt wurde und Sie die Beiträge aufgrund des Krankengelkbezugs nach Eintritt der Erwerbsminderung meinen. Schauen Sie in den Versicherungsverlauf Ihres 1.Rentenbescheides, ob dort die Beiträge bis Monat des Eintritts der EM berücksichtigt sind. Danach gezahlte Beiträge fließen erst bei einer späteren Umwandlung in eine Altersrente in die Berechnung ein. MfG
Pinselam 25.08.2008 | 14:23
hallo vorsicht soll ich bei umwandlung in die altersrente die bescheinigung vorher einreichen?
ACHTUNGam 25.08.2008 | 14:42
sofort einreichen, sonst geht sie irgendwann mal verloren.
...am 25.08.2008 | 14:56
Wenn Sie Nachweise für Zeiten vor Eintritt des Leistungsfalls gefunden haben, deren Inhalt noch nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt ist, sollten Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen (unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Leistungen werden nur für höchsten 4 Jahre vor dem Jahr des Antrags erbracht (derzeit rückwirkend ab 01.01.2004, § 44 SGB X). Nach Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegte rentenrechtliche Zeiten werden jedoch erst bei einem späteren Leistungsfall berücksichtigt (z. B. Altersrente, Hinterbliebenenrente). Kostenloses Service-Telefon unter 0800 1000 4800 Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19.30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
Pinselam 26.08.2008 | 10:52
vielen dank für eure auskunft.
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