Fordern Sie zunächst einen Versicherungsverlauf bei Ihrem Rententräger an. Sehr wahrscheinlich sind dort die Beitragszeiten aus Krankengeld enthalten. Wenn nicht, reichen Sie bitte diese Unterla-gen im Rahmen einer Kontenklärung ein.
Im Rentenbewilligungsbescheid waren in der Tat nur die Beitragszeiten bis zum Monat des Leistungs-falls zu berücksichtigen, ausgehend vom Leistungsfall wurde die Rente im Rahmen der Zurechnungs-zeit hochgerechnet.
Übrigens: diese Hochrechnung bleibt Ihnen auch in der Altersrente erhalten. Eine höhere Rente könn-te es erst dann geben, wenn der Beitragswert aus dem Krankengeld mehr Rente ergibt, als die Zu-rechnungszeit bringt.
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