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Neuberechnung EMR

von Karina1322.11.2009 | 16:44
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Hallo liebe User, ich habe von der DRV aufgrund des Urteils AZ 4RA 31/96 eine Neuberechnung der EMR meines Mannes beantragt. Dies wurde abgelehnt. Ich habe mir die Unterlagen nochmal angeschaut und bemerkt, dass ich einen verkehrten Bescheid angesprochen habe. Ich hatte das Datum eines Bescheides von 1998 genommen, meinte allerdings das Jahr 1992. Nun besteht ja gegen die Ablehnung die Widerspruchsmöglichkeit. Wäre doch aber hier nicht angebracht. Kann man also eine erneute Neuberechnung mit dem richtigem Bescheid erbitten?Nach 1992 hat mein Mann neben der BU noch rentenrechtliche Zeiten in Vollzeit zurückgelegt und auch entsprechend Beiträge gezahlt. , bevor er dann voll EU war. Es ist aber seit der BU Feststellung 1992 kein einziger EGP mehr hinzugekommen. Auch nicht bei der anschliessenden AR. Bitte um eure Meinungen, wie ich weiter verfahren kann. LG Karina13

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann mich den Ausführungen von User "-_-" nur anschließen. Da der Sachverhalt etwas komplexer zu sein scheint, informieren Sie sich am Besten in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

2 Antworten

Karina13am 22.11.2009 | 18:57
Hallo, nein, es war keine ehemalige Invalidenrente. Im Januar 1992 beantragt, im Juni dann ein vorläufiger Rentenbescheid ohne Versicherungsverlauf. Der richtige Bescheid inkl Nachzahlung dann im August 1994. Gleichzeitig die Einstellung der BU, nach Widerspruch im Juli 1995 wieder neu bewilligt inkl Nachzahlung. Der Eintritt der BU wurde allerdings auf 1984 festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt hatte mein Mann nachweislich auf ärztliches Attest seinen Beruf als Maurer aufgeben müssen und hat ihn nie wieder ausüben können. Konnte aber dann in einer wie es damals hiess, nicht zumutbaren Tätigkeit unbegrenzt dazuverdienen. Und hat dann von seinem Lohn auch entsprechende Beiträge abgeführt. Ich denke, der Fehler ist damals in dem ganzen Wirrwarr von Einstellung, auf Widerspruch Wiederbewilligung usw entstanden. Die Akte ist riesig dick bei der DRV und so mancher MA hat gestöhnt, wenn es was zu bearbeiten gab. Das Urteil betrifft ja Renten ab 1992 und deshalb denke ich, dass eine Überprüfung möglich ist im Hinblick auf das Urteil. Mit meinemAntrag hat man ja alles ab 1998 erst geprüft. LG Karina13
Neuberechnung EM-Rente - Nur bei Zeitrenten!am 22.11.2009 | 20:49
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