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Experten-Antwort

Neue Arztberichte an DRV

von Zoe16.10.2022 | 21:19
133 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beziehe befristete volle EMR bis Januar 2024 (tlw. EMR auf Dauer ruht). Neu hinzu kam vor ein paar Wochen eine Tumorerkrankung. Soll ich diese neue Gesundheitsverschlimmerung der DRV schon jetzt oder erst nächstes Jahr beim Verlängerungsantrag mitteilen (Informationspflicht?)? Würde die DRV von sich aus gleich jetzt über eine Verlängerung oder Entfristung entscheiden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.10.2022 | 10:58

Hallo Zoe,

Abschläge hat Ihre Frage bereits ausführlich beantwortet.

2 Antworten

Abschlägeam 17.10.2022 | 00:22
Hallo Zoe, eine 'Informationspflicht' in diesem Sinn haben Sie m.W. aktuell nicht. Und die DRV würde es dann auch nur zu den Akten nehmen und dann beim nächsten Verlängerungsantrag wieder 'hervorkramen', weshalb es auch so lange bei Ihnen liegen bleiben könnte, weil dann alles 'komplett' eingereicht werden würde. Wenn Sie aber aufgrund der hinzugekommenen Erkrankung und nach Rücksprache mit Ihren Ärzten nun selbst zeitnah die 'volle EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen' anstreben (und auch auf Entfristung hoffen), dann sollten Sie die Unterlagen jetzt bereits einreichen und dies entsprechend der DRV mitteilen. Dies können Sie zunächst auch 'formlos' machen, Ihnen würde dann mitgeteilt werden, welches Formular (R0110/R0120) Sie in Ihrem Fall noch nachreichen sollen. Unterlagen einreichen können Sie auch online: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Alles Gute!
Zoeam 17.10.2022 | 09:37
Vielen Dank für diese Antwort! Ich beziehe die befristete volle (und die ruhende unbefristete teilweise) EMR aus gesundheitlichen Gründen, es handelt sich also um keine Arbeitsmarktrente.
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