Hallo,
von Abschläge hat Ihre Frage umfassend und korrekt beantwortet. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Reiche
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Hallo,
von Abschläge hat Ihre Frage umfassend und korrekt beantwortet. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
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Ulrike Reiche
Hallo Pauli,
für eine unmittelbar anschließende Folgerente aus derselben Versicherung bleibt es bei dem Besteuerungsanteil der vorangegangenen Rente.
Der Besteuerungsanteil spielt für Sie daher nur eine Rolle, wenn Ihre Regelaltersrente nicht unmittelbar an Ihre EM-Rente anschließt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Pauli,
der Besteuerungsanteil bleibt bei einem nahtlosen Rentenbezug stets unverändert. Das gilt jedoch nur für den Prozentsatz. Erhöht sich die Rente in Euro, steigt dadurch der zu besteuernde Eurobetrag.
In Ihrem Fall müsste die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für einen nahtlosen Übergang innerhalb von drei Kalendermonaten nach dem Wegfall der EM-Rente beantragt werden. Dann würde diese Rente auch rückwirkend geleistet.
Noch ein Hinweis zum Besteuerungsanteil: Sollte zwischen den Renten eine Unterbrechung liegen, wird die bisherige Rentenbezugsdauer berücksichtigt und ein fiktiver Rentenbeginn ermittelt, der für den neuen Besteuerungsanteil maßgebend ist. So gesehen wächst der Besteuerungsanteil nur um die Zeit der Unterbrechung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo , ich beziehe mich auf diese Anfrage: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsu… Abschläge schreibt: > > Wenn Sie 'umwandeln', würde dann auch der Steuerfreibetrag in EUR noch einmal neu berechnet werden und bis zum Ende Ihres gesamten Rentenbezuges festgeschrieben, dies dann aber bei der Regelaltersrente nicht noch einmal. Deshalb kann es für Sie günstiger sein, dass Sie doch weiterhin die EM-Rente beziehen. Die 3800 bleiben nicht. In aller Regel werden die 19 % auf die Regel-Altersrente angewandt, sodass der Freibetrag dann bedeutend höher ist. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum immer vor einen Wechsel gewarnt wirdPrima, genau so habe ich das jetzt auch vermutet. Ich kann einmal von der EM Rente in eine nächste Altersrente wechseln und erhalte dann meinen neuen Freibetrag. That's it . Vielen Dank
Und Ihr „Steuergewäsch“ soll jetzt ein Laie verstehen? Wie hochtrabend sind Sie eigentlich. Warum müssen Sie zu allem (insbesondere zu Fremdthemen wie z.B. Steuern) Ihren Senf hinzugeben, statt wie echte Experten direkt an die steuerberatenden Stellen zu verweisen? Können Sie Ihre Geltungssucht nicht unterdrücken und sich einfach mal nur zu Themen zu äußern, die auch wirklich in ein Rentenforum gehören und bei Fremdthemen an wirklich fachkundige und zuständige Stellen verweisen?Hallo Pauli, der Besteuerungsanteil bleibt bei einem nahtlosen Rentenbezug stets unverändert. Das gilt jedoch nur für den Prozentsatz. Erhöht sich die Rente in Euro, steigt dadurch der zu besteuernde Eurobetrag. ...Das ist so nicht richtig bzw. missverständlich! Wenn eine EM-Rente -nahtlos- umgewandelt wird in eine vorgezogene (auch SB) Altersrente, dann ist es aus Sicht des FA eine NEUE Rente. Deshalb wird mit dem 'alten' Prozentsatz (maßgeblich ist das Jahr des Rentenbeginns) der SteuerFREIBETRAG in EUR neu festgesetzt. Da sich der Eurobetrag der EM-Rente im Laufe der Jahre durch regelmäßige Rentenanpassungen bereits erhöht hat, steigt dadurch der NICHT zu besteuernde Eurobetrag, denn diese 'allgemeinen' Rentenanpassungen waren in den Jahren seit Rentenbeginn bereits mit 100% zu versteuern. Dieser neue Freibetrag wird dann aber bei dem Wechsel in eine Regelaltersrente NUR noch einmal neu berechnet, wenn während der vorgezogenen Altersrente dann noch Hinzuverdienst den Rentenbetrag in EUR erhöht hat, ansonsten ist der Wechsel vorgezogene Altersrente in Regelaltersrente KEIN Grund für eine Neuberechnung. Und nur in diesem Fall würde sich dann aber auch durch den Hinzuverdienst der zu versteuernde Anteil in EUR erhöhen. Weil aber ja bei einer EM-Rente, die nahtlos bis zur Regelaltersrente bezogen wird, die laufenden Erhöhungen (wie z.B. aktuell in 2022 die 5,35 % West bzw. 6,12 % Ost) die sich auf den Gesamtrentenbetrag in EUR beziehen dann abzüglich Freibetrag mit 100 % versteuert werden, lohnt es sich dennoch, insbesondere dann, wenn kein Hinzuverdienst erzielt wird, nicht vorzeitig zu wechseln, sondern bis zu Regelaltersrente zu warten. Der Freibetrag, der dann neu berechnet wird, bleibt dann aber bis zum Ende des Rentenbezugs 'fest'. Das kann/sollte jeder, der eine Umwandlung plant, mit seinen eigenen Zahlen mal durchspielen oder sich von einem Steuerfachmann noch mal genau erklären und berechnen lassen. Weiter oben in den Beiträgen gibt es schon einen Link zu einer Seite mit Berechnungsbeispiel für den Wechsel.
Also ich bin Laie in Bezug auf Rente und auf Steuern. Ich hab‘s verstanden und danke für die verständliche Steuer-Info aus Rentensicht. ((Dass Infos zu Steuern im Rentenforum nicht den Steuerberater ersetzen ist auch jedem Laien klar.))Das ist so nicht richtig bzw. missverständlich! Wenn eine EM-Rente -nahtlos- umgewandelt wird in eine vorgezogene (auch SB) Altersrente, dann ist es aus Sicht des FA eine NEUE Rente. Deshalb wird mit dem 'alten' Prozentsatz (maßgeblich ist das Jahr des Rentenbeginns) der SteuerFREIBETRAG in EUR neu festgesetzt. Da sich der Eurobetrag der EM-Rente im Laufe der Jahre durch regelmäßige Rentenanpassungen bereits erhöht hat, steigt dadurch der NICHT zu besteuernde Eurobetrag, denn diese 'allgemeinen' Rentenanpassungen waren in den Jahren seit Rentenbeginn bereits mit 100% zu versteuern. Dieser neue Freibetrag wird dann aber bei dem Wechsel in eine Regelaltersrente NUR noch einmal neu berechnet, wenn während der vorgezogenen Altersrente dann noch Hinzuverdienst den Rentenbetrag in EUR erhöht hat, ansonsten ist der Wechsel vorgezogene Altersrente in Regelaltersrente KEIN Grund für eine Neuberechnung. Und nur in diesem Fall würde sich dann aber auch durch den Hinzuverdienst der zu versteuernde Anteil in EUR erhöhen. Weil aber ja bei einer EM-Rente, die nahtlos bis zur Regelaltersrente bezogen wird, die laufenden Erhöhungen (wie z.B. aktuell in 2022 die 5,35 % West bzw. 6,12 % Ost) die sich auf den Gesamtrentenbetrag in EUR beziehen dann abzüglich Freibetrag mit 100 % versteuert werden, lohnt es sich dennoch, insbesondere dann, wenn kein Hinzuverdienst erzielt wird, nicht vorzeitig zu wechseln, sondern bis zu Regelaltersrente zu warten. Der Freibetrag, der dann neu berechnet wird, bleibt dann aber bis zum Ende des Rentenbezugs 'fest'. Das kann/sollte jeder, der eine Umwandlung plant, mit seinen eigenen Zahlen mal durchspielen oder sich von einem Steuerfachmann noch mal genau erklären und berechnen lassen. Weiter oben in den Beiträgen gibt es schon einen Link zu einer Seite mit Berechnungsbeispiel für den Wechsel.Und Ihr „Steuergewäsch“ soll jetzt ein Laie verstehen? Wie hochtrabend sind Sie eigentlich. Warum müssen Sie zu allem (insbesondere zu Fremdthemen wie z.B. Steuern) Ihren Senf hinzugeben, statt wie echte Experten direkt an die steuerberatenden Stellen zu verweisen? Können Sie Ihre Geltungssucht nicht unterdrücken und sich einfach mal nur zu Themen zu äußern, die auch wirklich in ein Rentenforum gehören und bei Fremdthemen an wirklich fachkundige und zuständige Stellen verweisen?
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