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Experten-Antwort

neue EM-Rente

von Hase22.05.2014 | 18:59
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin gestern aus der Reha entlassen worden mit Leistungsfähigkeit von 2 Std/Tag und die Empfehlung RA zu stellen. Meine Frage: wertet die DR meinen Reha Antrag als Rente (Umwandlung) oder muss ich nochmal einen Antrag stellen. Frage 2: gilt der Stichtag 01.07. ALS Tag der RA-Stellung oder Rentenbewilligungsdatum? Stellung Reha-Antrag im 08/2013. Bitte erklärt mir dies. Vielen lieben Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern der Rentenversicherungsträger tatsächlich entscheidet, dass eine entsprechende Leistungsminderung vorliegt, gilt Ihr Rehaantrag tatsächlich als Rentenantrag. Trotz der rechtswirksamen Antragstellung werden Sie dann aber noch die entsprechenden Formulare des Rentenantrages ausfüllen müssen. Dieser Fiktion können Sie, sofern nicht andere Leistungsträger Ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt haben, widersprechen. Zur Frage 2. muss ich auf KSC verweisen. Ohne die ärztliche Entscheidung ist keine Aussage zum möglichen Rentenbeginn möglich.

Was die Gestaltungsrechte angeht, rate ich zu einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 22.05.2014 | 19:11
Ob die DRV Ihren Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeutet oder nicht, kann Ihnen kein Forumsteilnehmer sagen. Wenn Sie nicht abwarten können/wollen bis der Schlussbericht ausgewertet ist, steht Ihnen jederzeit frei selbst den Antrag zu stellen (schlimmstenfalls war das im nachhinein unnötig). Für die Frage neues oder altes Recht ist laut Gesetzesentwurf der Rentenbeginn maßgebend. Und der hängt sowohl vom Leistungsfall (Eintritt der EM) ab, außerdem davon ob es eine Zeit- oder eine Dauerrente wird und zusätzlich ist das Datum der Antragsstellung (kann auch der umgedeutete Rehaantrag sein) bedeutsam. Sie sehen also, dass es da einige Unwägsamkeiten gibt, wegen derer heute kaum jemand sagen ob es das neue oder das alte Recht wird. Das können auch Sie selbst nicht unbedingt frei entscheiden........
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