Hallo Sabine Kreutz,
wie Sie aus den bisherigen Antworten sehen, ist das ganze nicht so einfach. Allerdings kann man sagen, dass bei einem Antrag ab 1.10.2014 generell neues Recht anzuwenden ist. Sie hätten aber auch die Möglichkeit, den Antrag jetzt zu stellen. Ergibt sich eine Rente nach altem Recht, können Sie den Antrag vor der Bestandskraft des Bescheides zurücknehmen.