Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Neue gesonderte Meldung ab 01.01.2008 und Entgeltvorausbescheinigung R250

von Chrissi07.12.2007 | 21:13
2365 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ist es für einen Altersrentenbeginn ab 01.03.2008 noch möglich, das Entgelt voraus für 12/07-02/08 zu bescheinigen und wird dies ggf. von der DRV auch akzeptiert oder ist nur der Monat 12/07 noch zu bescheinigen und der Rest wird nach der neuen Rechtslage ab 01.01.2008 vom RV-Träger hochgerechnet?

7 Antworten

bekissam 07.12.2007 | 21:18
In der Übergangszeit bis 31.03.2008 können Sie ausnahmsweise noch den Vordruck R250 verwenden. Dies schon deshalb, weil die Anträge textlich erst umgestellt wurden und die Versicherten oft ihr Einverständnis zur Berücksichtigung der Vorausbescheinigung noch nach altem Recht erteilt haben. Übrigens sollte sich jeder Antragsteller überlegen, ob er die Hochrechnung wünscht. Wenn am Ende der Beschäftigung noch hohe Schlußzahlungen anstehen, werden die erst bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt. Wer einmal das Einverständnis zur Hochrechnung erteilt hat, kann keine Neuberechnung beanspruchen, wird das tatsächliche Entgelt nachher erheblich höher als die Hochrechnung ausgefallen ist.
Knut Rassmussenam 10.12.2007 | 09:42
Die DRV Bund akzeptiert den alten R 250 bis zum 30.04.2008 und einem Rentenbeginn bis 01.05.2008. Wie machen es die anderen Träger eigentlich, wenn der Hochrechnung nicht zugestimmt wird? Hier bei Bund gibt es dazu anscheinend noch keine "Hausmeinung"???!!!
Schadeam 10.12.2007 | 10:09
und "irgendwo in Baden-Württemberg" wurde das Thema in einem Infobrief, den die Gemeinden erhalten aufgegriffen. Die eigenen Mitarbeiter oder Außenstellen haben auf dem "Dienstweg" dazu noch nicht viel gehört - von Problemen, die in Zusammenhang mit der fehlenden Zustimmung entstehen könnten, will ich gar nicht reden.
Bayernam 10.12.2007 | 09:50
Hier (irgendwo in Bayern) gibt es noch gar keine Anweisung zu dem Thema. "Offiziell" wurde den Mitarbeitern das neue Verfahren nicht mal mitgeteilt.
Tomam 10.12.2007 | 10:25
In Hessen weis man nur, dass das Verfahren geändert wird, ansonsten haben wir noch nicht viel erfahren, ausser das der alte R 250 nur noch bis Rentenbeginn 1.4.08 verwendet werden soll.
TCKam 10.12.2007 | 12:46
Hallo Schade, ich sehe keine größeren Probleme mit einer fehlenden Zustimmung zur Hochrechnung. Dann wir die Rente eben mit den tatsächlichen Verdiensten gerechnet. Also zunächst die Rente ohne Hochrechnung bewilligen und später die Rente mit den fehlenden Entgelten neu berechnen oder aber bei der Rentenerstfestsetzung warten bis die tatsächlichen Entgelte bekannt sind. Aber wie bei der bisherigen Vorausbescheinigung (auch dort war ja "eine Zustimmung" erforderlich) wird in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle eine Zustimmung erteilt werden (in den Rentenanträgen hat ja der Rentenantragssteller gar kein echtes Wahlrecht durch ankreuzen; die Zustimmung ist im "Kleingedruckten" enthalten); d.h. wenn keine Hochrechnung gewünscht wird, ist diese Textpassage zu streichen.
Schwarzwälderam 11.12.2007 | 07:57
Dann sollten die Mitarbeiter vielleicht mal ab und an ihre EMails oder im INFOSYS nachlesen, dort wurde nämlich am 09.11. ausführlich zu diesem Thema informiert... Schönen Gruß von einem informierten Mitarbeiter einer Aussenstelle ;o)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026