Hallo "und jetzt?",
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns in diesem Forum nicht zu Fragen der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung äußern können.
Aus Sicht der Rentenversicherung kann ich folgendes sagen:
Die Hinzuverdienstgrenze (nur!) für Altersrenten wurde für dieses Jahr auf 44.590 Euro heraufgesetzt. Bei einem Rentenbeginn in 2020 gilt dieser Betrag für die Zeit vom Rentenbeginn bis zum 31.12.2020. Ab dem 01.01.2021 sind dann wieder die 6.300 Euro maßgebend.
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