Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

neue Mütterrente bei landwirtschaftlicher Alterskasse

von Irene Maier09.07.2014 | 17:00
3082 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Schwiegermutter (72 Jahre alt) bezieht seit 01.09.2003 ihre Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse, da sie keine Beitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung zurückgelegt hat. Lediglich mein Schwiegervater hat sowohl in der landwirtschaftlichen Alterskasse wie auch in der Deutschen Rentenversicherung Beitragszeiten. Bei der Antragstellung der Rente erhielt meine Schwiegermutter von der landwirtschaftlichen Alterskasse die Rückmeldung, dass sie kein Anrecht auf Mütterrente hätte. Auf die Möglichkeit zur Anrechnung der Kinder auf den Ehemann wurde sie nicht hingewiesen. Nun meine Fragen: 1. Besteht nach 11 Jahre noch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen, damit ggfs. meinem Schwiegervater rückwirkend die drei Kinder (vor 1992 geboren) angerechnet werden können. Wie hoch stehen die Chancen hierfür? 2. Besteht jetzt nach der Einführung der neuen Mütterrente für meine Schwiegermutter ein Anrecht auf Mütterrente. Wenn ja, muss ein Antrag gestellt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Irene Maier,

Ihre Schwiegermutter bekommt ab dem 1.7.2014 für die Erziehung ihrer drei Kinder 72 Kalendermonate an Beitragszeiten in der Rentenversicherung anerkannt. Damit hat sie ab dem 1.7.2014 einen Rentenanspruch, sofern sie bis zum 31.10.2014 einen Rentenantrag stellt. Sollte in ihrem Bundesland der 31.10. ein gesetzlicher Feiertag sein, reicht eine Antragstellung bis zum 3.11.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

oder soam 09.07.2014 | 17:19
Die SVLFG kennt nach wie vor keine Kindererziehungszeiten (nicht bei der Mutter und nicht beim Vater der Kinder) - die müssen über die gesetzliche Rentenversicherung geltend gemacht werden. Somit wird die Alterskasse hier auch nicht in die Haftung genommen werden können 8-) 'Schwieger-Tiger' hätte natürlich rechtzeitig vor 65 zu den 3 Kindern (36 Monate) die fehlenden 24 Monate freiwillig einzahlen können; seit 2009/10 auch als Sofort-Nachzahlung möglich - seit 01.07.2014 nicht mehr sinnvoll - nun aber ANTRAG auf Regelaltersrente (R100)zusammen mit den notwendigen weiteren Vordrucken (z.B. V800) an die Rentenversicherung; dank der sog. 'Mütterrente' sind bei 3 selbst erzogenen Kindern jetzt 72 Monate für die allgemeine Wartezeit vorhanden - Rentenanspruch ab 01.07.2014 ohne einen Pfennig/Cent Beitrag...!
Schadeam 09.07.2014 | 18:03
Für irgendwelche "rückwirkenden Geschichten" sehe ich keine Möglichkeit. 1.) Die Landwirtschaftliche AK hat und hatte sicher keine Verpflichtung alle Landwirte auf die Kindererziehungszeiten hinzuweisen - das ist nicht deren Rechtsgebiet. 2) Das Gesetz über die Kinderzeiten gibt es seit 1986, also seit mehr als 28 Jahren, das wurde damals landauf, landab in den Medien breitgetreten - wer das nie mitbekommen haben will, hat sich für nichts aber auch gar nichts außerhalb des eigenen Bauernhofes interessiert. 3) Möglichkeiten zu entscheiden ob Mutter oder Vater die Kinderzugeordnet haben sollen, gab es damals über 10 Jahre lang (bis etwa 1998) - auch darüber wurde viel berichtet. Wer all dies nie mitbekommen hat, der hat nie in eine Zeitung geschaut (auch die landwirtschaftlichen Zeitschriften haben damals berichtet), nie Radio gehört und auch keine Tagesschau gesehen - der hat für die Vergangenheit einfach Pech. Und da ist er selbst dran schuld und kein anderer. Somit bleibt die von "von oder so" aufgezeigte Lösung ab dem 01.07.2014.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026