Hallo Irene Maier,
Ihre Schwiegermutter bekommt ab dem 1.7.2014 für die Erziehung ihrer drei Kinder 72 Kalendermonate an Beitragszeiten in der Rentenversicherung anerkannt. Damit hat sie ab dem 1.7.2014 einen Rentenanspruch, sofern sie bis zum 31.10.2014 einen Rentenantrag stellt. Sollte in ihrem Bundesland der 31.10. ein gesetzlicher Feiertag sein, reicht eine Antragstellung bis zum 3.11.