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Experten-Antwort

neue Rente mit 63 abschlagsfrei nach Erwerbsminderungsrente

von Achim03.09.2014 | 19:05
1521 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme seit 2006 volle Erwerbsminderungsrente, mit Abschlägen von ca 10,8%. Bald werde ich 63 Jahre alt. Kann ich die neue "abschlagsfreie Rente mit 63 " in Anspruch nehmen? Die 45 Jahre an Wartezeit habe ich erfüllt. Und wenn ja, bekomme ich sie tatsächlich abschlagsfrei, also dass ich wieder 10,8% mehr bekomme? Neben meiner Erwerbsminderungrente habe ich noch manchmal auf 450 Euro Basis gearbeitet. Es wurden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Zählen die dann mit bei einer Altersrente? Meine Altersrente wird deswegen doch höher sein als meine bisherige Rente, oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nein, eine abschlagsfreie Altersrente können Sie nicht erhalten, wenn Ihre Erwerbsminderungsrente einen Abschlag enthält und Sie sie ununterbrochen bis zur Altersrente beziehen.

W*lfgang hat die Sachlage schon ausführlich dargestellt.

Die pauschale Aussage, dass die Altersrente höher sein müsste durch die weiteren Entgeltpunkte, ist nicht möglich. Das liegt zum Einen daran, dass ein Minijob nicht sehr stark rentenerhöhend wirkt. Außerdem hat sich seit der Berechnung Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung 2006 das Rentenrecht mehrmals geändert.

Da die Altersrente völlig neu berechnet wird, ist es schon möglich, dass sich unter dem Strich kein höherer Rentenbetrag ergibt. Wahrscheinlicher ist aber aus meiner Sicht, dass die Altersrente ein klein wenig höher ist als Ihre bisherige Rente.

Bei der Entscheidungsfindung (Altersrente jetzt oder später) helfen Ihnen sicher gerne unsere Kolleginnen und Kollegen in der Beratungsstelle.

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6 Antworten

regfilam 03.09.2014 | 20:21
wird auch kaum anders sein als hier Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Stani M.am 03.09.2014 | 20:24
Wenn das so einfach ginge würden sich viele freuen. Sie haben nicht viel von dieser neuen Rente mit 63 J. Der Abschlag von 10,8 % bleibt für immer, viel mehr gibt es auch nicht bei Altersrente, wo nichts reinkommt kommt auch nichts raus.
W*lfgangam 03.09.2014 | 21:01
Hallo Achim, lediglich die 'neuen' Entgeltpunkte (EP) aus dem Minijob werden keinen Abschlag haben. Die gekürzten EP bleiben auch für die Folgerente erhalten. Auch von den schlagsfreien EP aus Minijob werden Sie für die Zeit bis zum 60. Lbj. nichts zusätzliche bekommen, da die bis dahin bewertete Zurechnungszeit (bei Alterrente ist es dann Rentenbezugszeite) ein deutlich höheren Wert haben wird, die EP Mini-Job deswegen hinten runter fallen. Was sich positiv auswirken _könnte_, die EP aus Mini-Job ab 60 - 63 (oder später), da sie völlig neue Zeiträume belegen ...vielleicht 'n 10er netto, wenn nicht andere Faktoren im Rahmen der komplatten Neuberechung der Altersrente ein deutliches Malus bringen. Sie können aber sicher sein, dass Sie wenigstens den alten Zahlbetrag weiter bekommen (alter Wein in neuen Schläuchen ;-)) Wenn Sie in der Beratungsstelle sind, verlangen Sie eine Probeberechnung AR 63 und zum Vergleich 65+xx (Regelaltersrente) _mit_ fiktiven *) Mini-Job-Entgelten bis dahin, um zu sehen, ob sich der (weiter laufende?) Mini-Job dann wenigstens/zum spätestmöglichen Altersrentenbeginn auswirken würde. Gruß w. *) ich habe in letzter Zeit schon (zu meinem Erstaunen) mehrere Hochrechnungen gesehen, die eben nicht fiktive Entgelte bis zum letzten Tag enthalten haben – die sind als Vergleichsberechnung völlig wertlos. Vielleicht ist das in einer DRV-Beratungsstelle programmtechnisch auch nicht möglich, ich weiß es nicht. Gruß w.
B´sonam 04.09.2014 | 08:46
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Vielleicht ist das in einer DRV-Beratungsstelle programmtechnisch auch nicht möglich
Genauso ist es. In der DRV-Beratungsstelle kann eine Probeberechnung / Rentenauskunft bei laufendem Vorrentenbezug (EM-Rente) nicht korrekt sein, weil das Programm den laufende Rente einfach außer Acht lässt und somit der Zugangsfaktor (Abschläge) nicht korrekt bestimmt wird. Solche Auskünfte müssen wir IMMER über die Sachbearbeitung anfordern.
Wenn Sie aus dem "müssen" ein "sollen" machen, dann stimme ich Ihnen im letzten Absatz zu ;-) Programmtechnisch ist es nämlich sehr wohl möglich, diese Altersrentenberechnung bei laufender EM-Rente (mit Vorgabe besitzgeschützter EP) auch in der ABS vor Ort durchzuführen. Problem : Das ganze dauert etwas länger und bedarf etlicher Eingaben ;-)
W*lfgangam 04.09.2014 | 19:43
Hallo Batrix, Hallo B´son, thx fürs Feedback. Meine Aussage/Vermutung bezog sich aber auch/sogar auf noch Beschäftigte, wo (VV/Entgelte bis aktuell 31.12.2013) _keine_ fiktiven Entgelte 2014ff. bis Rentenbeginn in der 'Hochrechnung' enthalten sind - sondern lediglich der kleinere Abschlag/oder keiner mehr als höherer Rentenbetrag dargestellt wird. Und da geht mir jedes Mal der Deckel hoch (wenn die Versicherten 500m weiter bei mir Antanzen), das halte ich als (natürlich unverbindliche) Prognose für reichlich fahrlässig gegenüber dem/der Ratsuchenden. Inzwischen weiß ich aber, warum meine Excel-Hochrechnungstabelle da 100-200 EUR mehr auswirft ;-) Nur schade um die Versicherten, die solch eine fehlerhafte Hochrechnung als bare Münze mit nach Hause nehmen (mag sicher an 'meiner' ABS liegen 'Klick-Druck-raus ...und husch der Nächste' ...über den dortigen/mir bekannten Stressfaktor muss ich nichts sagen – der Fisch … ). Gruß w.
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