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Neue Rentenberechnung wegen Wegefall Hinzuverdienst zum 1.7.2022 - berücksichtigt Rentenerhöhung (ebenfalls zum 1.7.2022) diese nun neue Auszahlungssumme?

von Dagmar00704.06.2022 | 12:05
147 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nun habe ich doch tatsächlich mal eine gute Mitteilung erhalten: zum 1.7.2022 ist bei mir eine Neuberechnung der Rente (wegen Hinzuverdienst 2018/2019) erfolgt, die mir nun ca. 50 Euro mehr monatlich netto zum 1.7.2022 bringt. Nun würde mich doch interessieren, ob die reguläre Rentenerhöhung, die ebenfalls zum 1.7.2022 folgt auf der jetzigen Rente + Mehrbetrag durch Neuberechnung erfolgt oder ob sich die Rentenversicherung ein paar Euro spart und die Rentenerhöhung nur auf die jetzige Rentensumme (geltend bis 30.06.2022 ohne der monatlichen Erhöhung von rund 50 €) erfolgt. Ich freue mich über die unerwartete Summe - keine Frage! Finde aber schon lustig, dass die Basis seit 2018 ist - ab 2020 (seit damals bin ich nicht mehr bei meinem Arbeitgeber tätig) aber eine Erhöhung der Rentenberechnung berechtigt gewesen wäre. Ich vermute mal, organisatorisch geht es nicht anders. Aber gewundert habe ich mich schon..... Gruß ins verlängerte Wochenende von Dagmar007

12 Antworten

KSCam 04.06.2022 | 13:09
Wenn die neue Mitteilung "dieser Tage" kam ist die Rentenanpassung schon berücksichtigt. Alles andere lässt sich ohne den Sachverhalt zu kennen von außen schwer b eurteilen. Schönen Tag.
Dagmar007am 04.06.2022 | 13:32
Schreiben war vom 4.5.2022
KSCam 04.06.2022 | 13:35
Wenn Sie es aus dem Text nicht erkennen können (neuer aktueller Rentenwert, neue Hinzuverdienstgrenze,...) rufen Sie am Dienstag die Telefonnummer an, die auf dem Schreiben drauf steht.
Dagmar007am 04.06.2022 | 14:09
Hallo KSC, danke für die Information. Für mich ist es "eigentlich" schlüssig. Ich habe in den Jahren 2018 voll gearbeitet und 2019 für das halbe Jahr. Die EMR gab es rückwirkend. Somit bin ich natürlich über die Hinzuverdienstgrenze geraten. Ab Juli 2019 war ich nur noch EMR und nicht mehr angestellt, deshalb hat sich die zukünftige Rente ab/zum 1.7.2022 erhöht. Frage war für mich nun wie es mit der "normalen" Rentenerhöhung aussieht, ob diese nun auf die Rentensumme die ab 1.7.2022 gilt aufgeschlagen wird. Na ja, mal sehen, was dann wie aussieht. Bisher gab es ein Rentenanpassungsschreiben. Mal sehen, ob das auch wieder der Fall sein wird. Gruß und danke von Dagmar007
Modi1969am 04.06.2022 | 14:22
Hallo, schauen Sie nach, ob in Ihrem Bescheid die Rentenanpassung mit aktuellem Rentenwert ab Juli 2022 (36,02 Euro) in den Berechnungsanlagen auftaucht. Eine Berechnung durch die DRV zum 1.7.2022 mit altem Wert (34,19 Euro) halte ich für unmöglich. Meines Wissens nach kann zum 1.7. nur gerechnet werden, wenn die Anpassung programmiert wurde.
Dagmar007am 04.06.2022 | 14:53
Hallo Modi69, ich habe zu meiner EMR einen Rentenbescheid erhalten, da gibt es diese Zeile nicht. Nur in meiner Rentenanpassung zum 7.7.2020 gibt es die Basis: Der aktuelle Rentenwert steigt um 3,45% von 33,05 auf 34,19 EUR. In diesem Rentenbescheid von Anfang Mai 2022 finde ich diesen Satz nicht. Auch nicht den Wert..... Gruß von Dagmar007
Dagmar007am 04.06.2022 | 15:07
Hallo Modi1969, Seite 11 macht mich klüger: Monatlicher Zahlbetrag für die Zeit ab 1.7.22 beträgt der aktuelle Rentenwert monatlich 36,02 EUR Daraus ergibt sich ....... Dann dürfte ich das jetzt so verstehen müssen (auch wenn es mir schwer fällt da das Gesetz ja erst gestern durch ist) dass die Rentenerhöhung beinhaltet ist und die monatliche Verrechnung des Hinzuverdienstes sich absolut nicht bemerkbar macht.... Komisch .... Nun, ich muss wohl nicht alles verstehen. Gruß und Danke von Dagmar007
KSCam 04.06.2022 | 16:27
Ja das Gesetz ist erst gestern "offiziell" beschlossen. Aber für alle Beteiligten ist schon wochenlang klar gewesen dass es so kommt und die DRV hat sich eben schon drauf vorbereitet. Es war technisch schon vor 4 odert 5 Wochen möglich Juli Renten mit den neuen Werten frei zu geben. Ist doch schön wenn eine Verwaltung auch mal schnell ist, (oder motzt man jetzt auch noch darüber - grins?)
Dagmar007am 04.06.2022 | 16:32
Ja und ich hatte auch wirklich gedacht es ist die Rentenerhöhung ... aber .... da stand nicht Anpassung, und da stand so vieles andere aufgeschlüsselt unter Neuberechnung dass ich genau gestern bei der Bundestagsdebatte dachte, "na dann kann es nicht die Erhöhung sein, die ich bekommen habe". Ist halt schon ein schwerer Brocken das alles zu verstehen, gerade auch mit EMR, auch der Weg dahin, nun aber bin ich mal beruhigt über Erhöhung 2022 und darüber informiert, dass auch für mich 2024 sich was tut. Gruß und danke für die Hilfestellung von Dagmar007
Abschlägeam 04.06.2022 | 18:25
Zitat von Dagmar007 anzeigen
In dieser Anpassung (von 2020) müsste bereits der Wegfall des Hinzuverdienstes berücksichtigt sein, wenn Sie nur bis Juli 2019 Hinzuverdienst hatten. In 2021 gab es keine Rentenerhöhung (West) und deshalb auch keinen Änderungsbescheid. Und im neuen Bescheid können auch Zahlen drin stehen, die den Zuschlag für evtl. Grundrentenzeiten betreffen (das wird ja sukzessive 'abgearbeitet', künftig jährlich neu berechnet, sofern grundsätzlich ein Anspruch besteht). Das allerdings lässt sich dort auch 'nachvollziehen'. Hier wäre dann wieder der Bezug auf 2018 bzw. 2019 erklärlich, denn seit 01.1.21 besteht der Anspruch, der aber im Zusammenhang mit Einkommen des jeweils vorvergangenen Jahres zu berechnen ist. Untersuchen Sie den Bescheid doch noch mal auch diesbezüglich. Ansonsten wurde Ihre eigentliche Frage (Rentenwert aktuell) ja bereits beantwortet. Schöne Pfingsten!
-am 07.06.2022 | 10:07
Hallo Dagmar007, im Rahmen der Neuberechnung zur Überprüfung Ihres Hinzuverdiensts (sog. Spitzabrechnung) der Jahre 2018 - 2020 ist für die Berechnung der monatlichen Rente ab 01.07.2022 die aktuelle Rentenerhöhung bereits enthalten. Die Gründe für die Neuberechnung finden Sie auf Seite 2 Ihres Rentenbescheids. Wie sich die jeweilige Höhe der Rente ergibt, können Sie in den beigfügten Anlagen zur Berechnung der Rente sehen. Hier finden Sie eine Aufstellung, wie sich die monatliche Rente zu den jeweiligen Berechnungszeitpunkten mit den jeweils gültigen Rentenwerten berechnet. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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