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Experten-Antwort

neue rentenregelung mit 63

von gregor grommes28.05.2014 | 18:37
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15 Antworten

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hallo, ich bin am 18. 05.53 geboren u. habe eine Schwerbehinderung von 50 GdB.Wann kann ich frühestens in Rente gehen.Wäre es mit 63, dann ist es eine Diskrinimierung zu den Gesunden.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Fragestellung wurde bereits abschließend beantwortet, siehe Beitrag KSC.

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14 Antworten

KSCam 28.05.2014 | 18:50
Das wäre mit 10,8% Abschlag ab 01.01.2014 möglich gewesen, sofern 35 Versicherungsjahre vorliegen. Ein Blick in die Rentenauskunft, die Sie als 61 jähriger längst haben und es wäre alles klar gewesen. :)
Jörg P.am 28.05.2014 | 19:13
Hallo zu diesem Thema habe ich hier schon geschrieben, niemand wollte mich verstehen. Bin auch 53 geb., schwerbeh. komme bis zur Rente auf 49 Beitragsj., Schwerbeh. bringt mehr für die mit Abschlag in Rente gehen wollen. Sonst, bringt es nur noch 5 Mon. für die Schwerbeh. 53 geb. neues Gesetz, 63 u 2 Mon. Rente, alte Regelung 63 u 7 Mon. Von diesen zahnlosen Tiger wie VDK usw. hat man nichts gehört.
Jörg P.am 28.05.2014 | 19:16
Noch was dazu, natürlich mit 10,8% Abschlag, nur wer kann oder will das schon.
gregor grommesam 28.05.2014 | 19:46
gregor grommesam 28.05.2014 | 19:46
KSCam 28.05.2014 | 20:31
im ersten Beitrag haben Sie lediglich nach der frühesten Rentenmöglichkeit gefragt. :) Nun zur abschlagsfreien Möglichkeit. Da Sie 45 Jahre beisammen haben ist die "neue" Rentenart mit 63 +2 (01.08.2016) abschlagsfrei, die AR für Schwerbehinderte wäre mit 63+7 (01.01.2017) abschlagsfrei. Somit können Sie 5 Monate früher als bislang abschlagsfrei in Rente gehen. Aber statt sich darüber zu freuen, jammern manche in diesem Land wieder nur rum. Und das meist auf sehr hohem Niveau. Ist das der Neid, nicht mehr früher als andere abschlagsfrei gehen zu können oder was?
GroKoam 29.05.2014 | 09:26
Wo sehen Sie denn eine Diskriminierung? Was wollen Sie denn noch alles haben? Immer nur nehmen und dann auch noch jammern bis zum Steinerweichen.
Karinam 29.05.2014 | 09:29
O.k., hören wir auf zu jammern. Ich freue mich, dass ich 1953 geboren bin, im Jahr 2013 wegen Umstrukturierung der Firma zum 31.03. d.J. gekündigt wurde, jetzt arbeitslos bin, diese Zeiten jetzt nicht zählen und somit mehrere Monate zur abschlagsfreien Rente mit 63 fehlen. Durch unverschuldete Arbeitslosigkeit deutliche finanzielle Einbußen, keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt in diesem Alter, strukturschwaches Gebiet mit Arbeitslosenzahlen wie in Südeuropa, jetzt noch fehlende Beitragszeiten und dann Rente mit lebenslangem Abschlag. Freude, Freude, Freude!!!!
Rainer Wagneram 29.05.2014 | 11:18
Hallo, Schwerbehinderte,die vor dem 63 Lebensjahr 45 Arbeitsjahre voll haben,dürfte ein überschaubarer Kreis sein.Insofern ist er für die Sozialverbände,Gewerkschaften und erst recht für die Politik uninteressant. Für einen Schwerbehinderten mit 45 Arbeitsjahren ohne Ausfallzeiten ist das ein Schlag ins Gesicht.
Manniam 29.05.2014 | 16:50
Bin 53 geb., schwerbeh., diese Anträge auf Jahre um auf 50% zu kommen, hätte ich mir nach dem neuen Gesetz sparen können. Lächerlich dieser Vorteil von 5 Mon., früher waren es 2 Jahre, werde beim VDK kündigen,die bringen nichts. Wie schon gesagt wurde, zahnlose Tiger, die Jungen Anwälte beim VDK, Nullnummer.
Manniam 29.05.2014 | 18:37
Nach dem 5 Weizen wird vieles leichter, auch für Dich GroKo. Schönen Vatertag noch
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