Hallo Franke, ich gehe davon aus, dass Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente) und keine EU-Rente beziehen! Bei einer Weitergewährung der zeitlich befristeten Rente handelt es sich nicht um einen neuen Leistungsfall und es erfolgt bei der Zurechnungszeit auch keine Verlängerung (Rechtsänderung zum 01.01.2019 bis 65 LJ+8 KM).