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Neuen Rentenantrag stellen

von RATLOSER29.09.2009 | 18:25
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2 Antworten

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Hallo, ich hatte im Jahr 2006 einen Rentenantrag gestellt,(schwere Osteochondrose L5/S1, Spondylolisthesis L5/S1, Osteochondrosen L3/L4/ und L4/L5 )der aber abgelehnt wurde. War danach wieder arbeitslos gemeldet und hatte danach verschiedene Arbeiten unter ständigen Rückenschmerzen angenommen. Dazwischen war ich öfter krank und arbeitslos gemeldet. Bin jetzt seit 8 Wochen wieder krank geschrieben, aber die Krankenkasse ( MDK) will mich los werden. Ich hab dann gar nix mehr, kein Krankengeld, kein Arbeitslosengeld, Alg 2 bekomme ich nicht. Was soll ich machen, nochmals einen Rentenantrag stellen ( der wird bestimmt wieder abgelehnt, solange man nicht mit dem Kopf in der Hand zum Gutachter kommt wird eh nix genehmigt "bin aus Bayern") oder kann ich mir meine einbezahlten Rentenbeiträge ausbezahlen lassen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

ich schließe mich dem Beitrag von Stefan an.

Wenn Sie sich erwerbsgemindert fühlen, sollten Sie einen Rentenantrag stellen. Nur so können wir feststellen,

ob sich Ihre Beschwerden im Vergleich zu 2006 eventuell verschlechtert haben und Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Allerdings müssen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Ratsam ist es bei einer erneuten Rentenantragstellung aktuelle Bericht Ihrer Ärzte beizufügen. Bei einer erneuten Rentenablehnung steht es Ihnen dann natürlich auch frei Widerspruch einzulegen, ggf. Klage einzureichen.

Sollte Sie von der Krankenkasse ausgesteuert werden, so haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit. Am besten Sie informieren sich hierüber zu gegebener Zeit bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Eine Beitragserstattung ist lediglich unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bereits die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, ist eine Erstattung Ihrer Beiträge nicht möglich, da Sie dann bereits einen Regelaltersrentenanspruch erworben haben.

Sollte ein anderer Sachverhalt bei Ihnen vorliegen, müßten Sie dies konkret mit Ihrer örtlich zuständigen Deutschen Rentenversicherung erörtern.

1 Antworten

Stefanam 29.09.2009 | 19:46
Eine Auszahlung der Beiträge ist nicht möglich . Über die Erfolgsaussichten eines Rentenantrags könnnen SIe spekulieren oder einfach einen stellen. Nur bei zweiterem haben Sie Gewissheit. Übrigens ist es durchaus empfehlenswert Widerspruch und ggf. Klage einzulegen wenn man die Rente abgelehnt bekommt.
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