Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Neuer Antrag

von lapplandfee20.02.2017 | 17:10
1746 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bezogen auf meinen eben geschriebenen Beitrag, noch eine Frage: Wenn meine Arbeitsmarktrente nicht verlängert würde, ich aber später, 2 Jahre oder so, wieder einen Antrag auf EM Rente stellen würde, wäre dies ein neuer Antrag und müsste ich dann ALLE Unterlagen, die jetzt ja bereits vorliegen, wieder mit einreichen oder würden dann die, bis dahin neu dazu gekommenen ausreichen? Danke für eure Hilfe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2017 | 18:29

Hallo lapplandfee,

es sollte reichen, wenn Sie erst mal nur die neuen Befunde einreichen. Zum einen bewahren die Rentenversicherungsträger die alten Befunde regelmäßig auf, zum anderen haben diese "alten" Befunde ja nicht den Wegfall Ihrer Rente verhindern können und sind daher für das neue Rentenverfahren in der Regel nicht so hilfreich. Maßgebend sind die neuen Befunde, aus denen sich eine relevante Verschlechterung Ihrer Leistungsfähigkeit ergeben muss.

Sollte Ihr Rentenversicherungsträger die "alten" Befunde nicht aufbewahren aber dennoch in zwei Jahren für die Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit benötigen, kann er sie auch noch im Rentenverfahren anfordern.

2 Antworten

Herz1952am 20.02.2017 | 17:33
Hallo Lapplandfee, die Frage welche Bedeutung, das alles für die Verlängerung hat, kann man daraus nicht ableiten. Grundsätzlich kann ich nur empfehlen, die neuen Gutachten Ihrer Ärzte auf Vollständigkeit zu überprüfen (soweit das dem Patienten möglich ist). Da wird leider erfahrungsgemäß etwas geschludert. Frühere Diagnosen z.B. nicht mehr oder nicht vollständig erwähnt, die darauf hindeuten, dass sich an der ursprünglichen Krankheit nichts geändert hat. Vielleicht wird dies jedoch bei den konkreten Rückfragen der RV an die Ärzte jetzt aufgedeckt, so dass ein korrektes Gutachten erfolgt. Bei Ablehnung der Verlängerung bliebe Ihnen auch noch der Widerspruch. Sie können auch nochmal wegen der Zusendung der Befunde bei der RV nachfragen, ob diese mittlerweile eingetroffen sind. Ansonsten dürfen Sie auch Ihren Ärzten "Druck machen". Diese sind zur Ausstellung der Berichte in einem angemessenen Zeitraum nämlich befristet. Ausreden Ihrer Ärzte, dass sie keine Zeit haben, brauchen Sie nicht gelten zu lassen. Schließlich hat jeder Tag bekanntlich 24 Stunden plus die Nacht. :-). Damit dürften sich Ihre Fragen soweit alle beantwortet haben, außer diejenige nach der "angemessenen" Frist.
GroKoam 20.02.2017 | 18:00
Geh arbeiten und nimm das Herzi gleich mit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026