Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo lapplandfee,
es sollte reichen, wenn Sie erst mal nur die neuen Befunde einreichen. Zum einen bewahren die Rentenversicherungsträger die alten Befunde regelmäßig auf, zum anderen haben diese "alten" Befunde ja nicht den Wegfall Ihrer Rente verhindern können und sind daher für das neue Rentenverfahren in der Regel nicht so hilfreich. Maßgebend sind die neuen Befunde, aus denen sich eine relevante Verschlechterung Ihrer Leistungsfähigkeit ergeben muss.
Sollte Ihr Rentenversicherungsträger die "alten" Befunde nicht aufbewahren aber dennoch in zwei Jahren für die Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit benötigen, kann er sie auch noch im Rentenverfahren anfordern.
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