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Experten-Antwort

Neuer Befund Psychiatrie Widerspruch EMR

von Müller05.01.2013 | 18:07
1907 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, Ich habe da folgende Frage, in der Nacht von Mittwoch zu Donnerstag musste mein Mann mich ins Krankenhaus bringen, da leider kein Bett frei war musste ich wieder nach Hause. Es wurde neue Medikamente verordnet und im ein Entlassungsbrief gefertigt, mit der Diagnose schwere depressive Phase. Nun meine eigentliche Frage muss die RV das jetzt noch berücksichtigen da der Widerspruch ja so gut wie abgelent ist. LG Müller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte/r Frau/Herr Müller,

dem letzten an Sie gerichteten Absatz des Beitrages von "..." kann zugestimmt werden.

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3 Antworten

Annaam 06.01.2013 | 05:57
Unabhängig davon wie schwer Sie Ihre Erkrankung empfinden und wie dramatisch sie diese Notsituation empfunden haben - der Klinikbesuch war ja eigentlich "nur" ein ambulanter Termin. Hätte der Arzt Ihren Zustand als bedrohlich eingeschätzt, hätte er Sie auch aufgenommen. Auch wenn keine Planbetten mehr frei sind wird eine psych. Klinik niemanden wegschicken der bedrohlich erkrankt ist und zu seiner Sicherheit stationär versorgt werden muss. Da wird dann eben der Gang belegt und es werden zusätzliche Betten eingeschoben. Der Klinikarzt hat Ihren Zustand also nicht so dramatisch eingeschätzt und konnte es verantworten Sie nach Hause zu lassen. Wenn Sie nun den Bearbeitungsablauf Ihres Rentenantrages unterbrechen möchten wird Sie dies zwar kräftemäßig völlig aufzehren aber sicherlich keinerlei Einfluß auf den Bescheid haben. Gute Besserung für Sie
Inconspectaam 06.01.2013 | 18:54
Falls Sie neue Befundberichte haben, können Sie diese natürlich auch im Widerspruchsverfahren einreichen. Eventuell wird entschieden, dass die Erwerbsminderung zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten ist und Ihrem Widerspruch wird teilweise abgeholfen. (Rentengewährung zu einem späteren Zeitpunkt) Wie Anna geschrieben hat, es kann sein, dass der Befund nicht für eine Rentengewährung ausreicht und Sie sich nur zusätzliche Arbeit uns Stress damit machen. Der Widerspruch kann immer noch abgelehnt werden. Wie hoch die Chancen auf Erfolg stehen, kann Ihnen hier keiner beantworten.
...am 06.01.2013 | 22:11
Zitat von Anna anzeigen
Solch eine Aussage ist völlig unverantwortlich! Selbst wenn Sie über medizinische Kenntnisse verfügen sollten (was ich sehr bezweifle) haben Sie keine Ahnung vom Gesundheitszustand der Fragestellerin oder vom Verlauf des Verfahrens... Wie kommen Sie dazu, solch eine Antwort zu geben???? @ Müller Solange ein Rentenverfahren (egal ob schon im Widerspruchsverfahren oder nicht) noch läuft, ist es wichtig, sämtliche neuen medizinschen Unterlagen einzureichen und solche Vorkommnisse bekannt zu geben. Ob dies dann auch Einfluß auf die Entscheidung hat, entscheidet allein der medizinische Dienst der Rentenversicherung!
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