Hallo Julia,
sofern sich die gesundheitlichen Beschwerden (aufgrund derer die Reha beantragt/bewilligt wurde) soweit gebessert haben, dass eine medizinische Reha-Maßnahme nicht mehr erforderlich/notwendig ist, sollten Sie dies entsprechend der Sachbearbeitung mitteilen. Ihr Platz in der Reha-Einrichtung wird dann einer/-m anderen Versicherten zur Verfügung gestellt.
Sofern die Beschwerden noch immer bestehen, steht die Aufnahme einer Beschäftigung einer medizinischen Reha-Maßnahme nicht entgegen.
Ihren neuen Arbeitgeber sollten Sie dann zeitnah über die bewilligte Maßnahme informieren.
Wenn Sie den Wunsch nach einer Terminverschiebung haben, sollten Sie entsprechend Rücksprache mit der Reha-Klinik bzw. mit der zuständigen Sachbearbeitung halten.
Handelt es sich bei der bewilligen Reha um eine so genannte „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“, sollten Sie sich diesbezüglich an Ihre Rehafachberaterin/ihren Rehafachberater wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung