Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Neuer Krankengeldanspruch

von Tm26.11.2022 | 14:23
80 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema neuer Krankengeldanspruch nach Aussteuerung. Beispiel: Ich mache eine Reha über die DRV mit Übergangsgeld ab 01.11.2022. Danach vereinbare ich eine Wiedereingliederung über die DRV ab dem 01.01.2023. Die Wiedereingliederung geht bis Ende Januar und danach würde ich normal weiterarbeiten. Meine Frage ist, ab wann besteht neuer Krankengeldanspruch? Danke im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2022 | 10:00

Hallo Tm,

bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Krankenkasse.

6 Antworten

Abschlägeam 26.11.2022 | 14:52
Hallo Tim, dies ist eine Frage, die Ihnen verbindlich nur von Ihrer zuständigen Krankenkasse beantwortet werden kann. Bitte wenden Sie sich deshalb direkt dorthin. *gehen Sie nicht über Los und ziehen Sie keine Prämie ein* :-)) d.h., auch ein Krankenkassenforum kann Ihnen diese Frage nur 'pauschal' beantworten, aber bei Ihrer zuständigen KK liegen Ihre Krankheitszeiten vor und die sich daraus ergebenden Daten/Fristen. Das wird also zielführend sein, auch wenn Sie dort wohl erst am Montag jemanden erreichen. Einen schönen 1. Advent und alles Gute!
Tmam 26.11.2022 | 16:07
Danke für die Antwort, ein genaues Datum möchte ich gar nicht wissen. Um neuen Krankengeldanspruch zu haben, muss man ja wieder 6 Monate er erwerbstätig sein. Mich interessiert eigentlich nur, ob die LTA Zeiten damit eingerechnet werden. Gruß tm
KSCam 26.11.2022 | 16:22
Ist klar dass Sie das interessiert - aber deshalb ist dafür noch lange nicht die DRV und deren Mitarbeiter zuständig. So wie Sie nach einem Brotrezept sicher nicht Ihren Schuster fragen, sollten Sie sich mit Ihrer höchst interessanten Frage noch bis Montag gedulden und gleich um 8 bei Ihrer Krankenkasse anrufen. Dann haben Sie 10 Minuten später die Antwort von der zuständigen Stelle. Ist doch ganz einfach.
W°lfgangam 26.11.2022 | 17:08
Hallo Tim, SGB 5 §§ 44-51 (insbesondere §§ 48, 49), da werden alle Frage beantwortet, rein vom Gesetzestext her: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html… Kurz: "Mich interessiert eigentlich nur, ob die LTA Zeiten damit eingerechnet werden." Ja! Gruß w. PS/Ansonsten: https://www.krankenkassenforum.de/…
Tmam 26.11.2022 | 18:11
Danke für die Antwort W°lfgang
Abschlägeam 26.11.2022 | 19:34
Tm schrieb

Danke für die Antwort W°lfgang

Auch wenn Ihnen die Antwort von W°lfgang gefällt, weil sie ja wohl in Ihrem Sinne ausfällt, sollten Sie dennoch bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nachfragen. Denn Sie erhalten ja während der medizinischen Reha und während der Wiedereingliederung Übergangsgeld von der DRV, in dieser Zeit 'ruht' ein Anspruch auf Krankengeld. siehe § 49SGB V "3. soweit und solange Versicherte Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld beziehen, ..." Und hier ist dann aber der Satz aus §48 SGB V zu beachten "(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt. ..." Außerdem ist auch noch SGB IX zu berücksichtigen zur Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes... Eine Auskunft in einem Forum, selbst wenn sie von dem in vielen Bereichen sehr versierten W°lfgang stammt, ist für Sie dennoch nicht verbindlich. Dieses einfache 'ja' sollten Sie sich also von einer dafür zuständigen Stelle (Ihre Krankenkasse) bestätigen lassen, denn nur die kann Ihnen anhand Ihrer Krankengeschichte verbindlich sagen, wann für Sie ein neuer Dreijahreszeitraum beginnt und welche Zeiten in Ihrem Fall da hinzuzählen/einen evtl. neuen Anspruch gleich wieder kürzen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026