Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Suse24,
ich verweise dringend auf den Beitrag von W*lfgang und empfehle Ihnen, sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der RV beraten zu lassen. Dort kann genauer geschaut werden, ob für einen eventuellen neuen Leistungsfall auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt wären oder ob anzuraten wäre, dass Verfahren zu dem ursprünglichen Leistungsfall fortzuführen. Auf jeden Fall sollten Sie die weitere Krankheit und eventuelle ärztliche Unterlagen dazu Ihrem RV-Träger mitteilen.
Es ist im Übrigen nicht zwingend erforderlich, sich vor dem Sozialgericht durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Wenn Sie dies jedoch möchten, erscheint der Hinweis von W*lfgang in Richtung Prozesskostenhilfe bedenkenswert.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.