Hallo Suse24,
ich verweise dringend auf den Beitrag von W*lfgang und empfehle Ihnen, sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der RV beraten zu lassen. Dort kann genauer geschaut werden, ob für einen eventuellen neuen Leistungsfall auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt wären oder ob anzuraten wäre, dass Verfahren zu dem ursprünglichen Leistungsfall fortzuführen. Auf jeden Fall sollten Sie die weitere Krankheit und eventuelle ärztliche Unterlagen dazu Ihrem RV-Träger mitteilen.
Es ist im Übrigen nicht zwingend erforderlich, sich vor dem Sozialgericht durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Wenn Sie dies jedoch möchten, erscheint der Hinweis von W*lfgang in Richtung Prozesskostenhilfe bedenkenswert.