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Experten-Antwort

Neuer Rentenbescheid!

von monikap27.09.2014 | 20:00
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,ich habe heute einen neuen Rentenbescheid erhalten,ich sehe da nicht durch.Denn den neuen Bescheid mit der Rentenanpassung zum 1.7. habe ich schon erhalten,aber nun ist die Volle Erwerbsminderungsrente noch mal rückwirkend neu berechnet und ich bekomme ab Oktober 2014 mehr Rente.Sogar noch eine Nachzahlung da die ganze volle Rente ab Oktober 13 neu berechnet wurde,ab da habe ich die volle Rente erhalten. Ich weiß nicht ob noch jemand einen solchen Bescheid erhalten hat,ich blicke da jedenfalls nicht mehr durch.Falls mir vielleicht ein Experte helfen könnte würde ich mich freuen.M.f.G.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo monikap,

dass es sich bei Ihrem neuen Bescheid um die Umsetzung der sog. „Mütterrente“ handelt, hat sich ja offenbar zwischenzeitlich bestätigt.

Hinsichtlich der einbehaltenen Nachzahlung - bei der ja von den übrigen Usern bereits entsprechende Vermutungen geäußert wurden - sollten Sie sich zur Klärung direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

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16 Antworten

Sozialröchler?am 27.09.2014 | 20:17
Ich rate mal, das ist möglicherweise der Bescheid über die Mütterrente.
Schorscham 27.09.2014 | 20:12
Könnte es sein, dass Sie vor 1991 Kinder erzogen haben? Dann ist die "Mütterrente" schuld daran, dass Sie jetzt mehr Rente bekommen! Warum lesen Sie nicht einfach Ihren Rentenbescheid gründlich durch? Dann finden Sie bestimmt eine plausible Erklärung....
zeldaam 27.09.2014 | 20:40
Hallo , schauen Sie doch bitte mal auf die Rückseite des ersten Blattes - dort steht ggf. die Begrüdung für den neuen Bescheid. MfG zelda
monikapam 27.09.2014 | 23:30
Hallo,ich möchte mich für die Antworten bedanken.Ich habe mir das ganze jetzt noch ein paar mal verinnerlicht und eben festgestellt das es der neue Rentenbescheid mit Berechnung der Mütterrente ist.Mir sind meine 3 Kinder angerechnet worden,nur ich war irretiert über den Vermerk ,das die Nachzahlung noch nicht ausgezahlt wird.Da noch eventuell andere Stellen wie KK oder die Agentur für Arbeit u.s.w noch befriedigt werden müssen.Denn das kann doch eigendlich bei einer Nachzahlung der Mütterrente nicht sein.Oder? Vielleicht können Sie mir da noch eine Antwort schreiben.Vielen Dank monikap
Schießl Konradam 28.09.2014 | 06:56
Schorsch, nicht böse sein, vor 1992 geborene ist richtig, nicht vor 1991. Amüsant, fast alle sprechen von vor 1992 1 Zusatz Punkt, nach 1992 3 EP. Tatsache aber , für ab 1992 Geborene sind es bereits 3 Entgeltpunkte. MfG.
zeldaam 28.09.2014 | 12:22
Hallo "monikap", die "Mütterrente" (oder rentenrechtlich richtig der Zuschlag nach § 307 d SGB VI von einem persönlichen Entgeltpunkt für jedes vor dem 01.01.1992 geborene Kind) ist keine eigene Rente , sondern nur ein Teil Ihrer jetzt höheren Rente. Daher kann ein Erstattungsanspruch von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Krankenkasse, dem Grundsicherungsamt oder sofern eine Witwenrente gezahlt wird, auch von der Rentenversicherung geltend gemacht werden, sofern eine Leistung von diesen Stellen noch nach dem 30.06.2014 gezahlt wurden. Schauen Sie bitte nach, ob Sie von einer dieser Stellen eine Leistung erhalten haben. MfG zelda P.S. Nur Kindererziehungsleistungen (also für vor 1921 bzw. 1927 geborene Mütter) sind nach § 299 SGB VI anrechnungsfrei.
monikapam 28.09.2014 | 14:07
Hallo,vielen Dank für Ihre Antwort,nein es wurden keine der angegeben Leistungen bezogen. Ich beziehe seid Mai 2014 nur die volle Erwerbsminderungsrente befristet bis 30.09.2016. M.f,G.monikap.
zeldaam 28.09.2014 | 14:30
Wenn Sie sich sicher wirklich sind , dass Sie im Juli 2014 keine Leistungen mehr außer Ihrer Erwerbsminderungsrente erhalten haben, dürfen Sie morgen die DRV anrufen und fragen, wer einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat. Meine Favoriten sind: - Witwenrente - Grundsicherungsamt - Jobcenter - (öffentlicher) Arbeitgeber (z.B. aufgrund tarifrechtlicher Regelungen)
monikapam 28.09.2014 | 14:47
Hallo zelda,ich habe keine Witwenrente auch das Jobcenter und das Grundsicherungsamt,können keine Ansprüche geltend machen,da ich dort nie Leistungen bezogen habe.Ich war im öffendlichen Dienst angestellt,aber der Arbeitsvertrag wurde im Juni 2014 aufgelöst,da sie für mich keinen leidensgerechten Arbeitplatz in Teilzeit zur verfügung stellen konnten.Das ist aber eine andere Sache,also bin ich dort auch nicht mehr geführt seid Juni 14.M.f.G. monikap
zeldaam 28.09.2014 | 15:00
Hallo "monikap", dann sollten Sie in naher Zukunft bei der DRV anrufen und erfragen, wegen welches Erstattungsanspruches die Nachzahlung einbehalten wird. Bitte berichten Sie anschließend hier. MfG zelda
monikapam 28.09.2014 | 15:07
Vielen Dank zelda,ja ich werde davon berichten,wenn ich etwas genaueres weiß. M.f.G. monikap.
Nachfragendeam 30.09.2014 | 13:04
Ich bekomme auch Erwerbsminderungsrente, habe vor 1992 auch ein Kind erzogen. Habe noch keinen neuen Bescheid erhalten. Erhalte nun zum 30.09.2014 die Rente für September. Warum haben die einen schon einen Bescheid über Kindererziehungsjahre und die anderen moch nicht.
monikapam 30.09.2014 | 16:08
Hallo,es hängt sicher damit zusammen,das die DRV ja sehr vielen Müttern oder Vätern einen neuen Rentenbescheid fertigen müssen und so kommt es eben vor das manche den Bescheid noch nicht haben,Haben Sie etwas Geduld,er kommt schon noch.Mfg.monikap
W*lfgangam 30.09.2014 | 18:54
Hallo Nachfragende, bedenken Sie auch, dass 9,5 Mio. Bescheide (plus bestimmt nochmal 1/3 so viel korrigierende Bescheide zur Witwenrente) nicht an einem Tag zur Post gegeben werden. Die nutzt zwar nicht die marode 'Luftwaffe' zum Transport, aber die Kapazitäten bis zu Ihrem Briefkasten sind auch begrenzt. Gruß w.
Schießl Konradam 30.09.2014 | 21:16
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Warum haben die einen schon einen Bescheid über Kindererziehungsjahre und die anderen moch nicht.
Hallo Nachfragende, bedenken Sie auch, dass 9,5 Mio. Bescheide (plus bestimmt nochmal 1/3 so viel korrigierende Bescheide zur Witwenrente) nicht an einem Tag zur Post gegeben werden. Die nutzt zwar nicht die marode 'Luftwaffe' zum Transport, aber die Kapazitäten bis zu Ihrem Briefkasten sind auch begrenzt. Gruß w. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. An einem Tag, 9,5 Millionen zu versenden, diese Aussage passt doch zu GroßKotz, müsste für einen der Wolfgang heißt, nicht als Beschwichtigung verwendet werden. MfG.
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