Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

neues Gesetz ab wann Geld?

von Horst B.26.02.2014 | 15:37
2743 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wie viele Versicherte habe ich auch den Rentenantrag hinausgezögert, damit ich im Juli abschlagsfrei in Rente gehen kann. Ich höre immer wieder, das Gesetz ist noch nicht durch, es dauert noch bis ca Juni. Selbst wenn ich jeetzt meinen Rentenantrag stelle, kann noch kein Bescheid gemacht werden. das ist mir auch klar. Ich frage mich jedoch, wenn die Rentenversicherung abwarten muß, bis das Gesetz durch ist, können die dann auch gleich die Bescheide machen, oder müssen wir dann noch länger auf das Geld warten? Nicht, dass es dann heißt, das neue Gesetz muß erst mal progammiert werden. und bis es mit der EDV so weit ist, gucken wir Rentner in die Röhre. Was wenn die Rentenversicherung erst Mitte/Ende Juli oder August computertechnisch in der Lage ist, die Bescheide zu machen und die Rente zu überweisen. Wann sehen wir Rentner dann Geld? # Hat sich da mal jemand Gedanken drüber gemacht? ich überbrücke jetzt schon 4 Monate. ich denke mal die meisten gehen davon aus, daß im Juli die Rente auf dem Konto ist. Was wenn nicht????

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider kann ich auch nichts positives über die Umsetzung der neuen Gesetzgebung berichten. Ich kann deshalb nur den Beiträgen von KSC bzw. Gesetz zustimmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horst B. , selbstverständlich macht man sich im Laden der Deutschen Rentenversicherung weit mehr Gedanken wie Sie vielleicht meinen. Aber ohne endgültige Gesetzgebung sind das doch nur Gedankenspiele. Im übrigen könnte doch Ihr unstrittiger Fall (und viele andere unstrittige Fälle) durch die Politik auch kann einfach gelöst werden. Und warum löst die Politik diese einfachen Fälle nicht sofort. Auch darauf gibt es zur Zeit keine Antwort. Im übrigen wird die Deutsche Rentenversicherung keine evtl. Vorschusszahlung leisten ohne jegliche gesetzliche Grundlage. Ich wünsche allen Beteiligten ein schönes Wochenende.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

21 Antworten

KSCam 26.02.2014 | 15:56
Lesen Sie meine Antwort auf die Frage von Gesetz. Unzählige DRV Berater machen sich dazu täglich Gedanken, genauso Menschen, die wie Sie vor diesem Problem stehen. Was sich aber unsere Abgeordneten denken, wenn sie sich derart enge Zeitpläne setzen, weiß ich nicht. Für jeden Fachmann ist klar, dass es im Juli zu Engpässen kommt, wenn so ein Gesetz kurz vor diesem Termin verabschiedet wird. Schon die Prüfung der 45 Jahre kann im Einzelfall dauern.....
Gesetzam 26.02.2014 | 16:02
Falls das Gesetz so kommt, müssen auch die Programme angepasst werden. Zumal das Gesetz bestimmt nicht am 1.7. in Kraft tritt sondern rückwirkend zum 1.7. Dass Sie jetzt schon 4 Monate überbrücken (müssen), dafür kann nun wirklich niemand etwas.
Pauleam 26.02.2014 | 16:54
Das Gesetz kommt doch zu ca. 95 Prozent ab 01.07. Es ist noch genug Zeit. Warum bereitet man sich bei der Rentenversicherung nicht bereits jetzt darauf vor anstatt sich über die Politiker zu beschweren? Das wäre doch mal kundenfreundlich.
Konrad Kistneram 26.02.2014 | 17:18
Wenn man sich auf solche Leute verlassen muß, ist man angeschmiert.
icham 26.02.2014 | 18:00
Genau, das wäre doch mal eine Maßnahme ! Warum hat die Rentenversicherung nicht bereits während des Bundestagswahlkampfs mit der Programmierung begonnen, das wusste sie doch schon von dieser fixen Idee der SPD ??? Da wären die Programmierung und die Formulare schon fertig , vielleicht sogar vor dem Koaliationsvertrag und dem ersten Referentenentwurf ! Mal ehrlich, die Politiker streiten sich immer noch, welche Zeiten nun anzurechnen sind ( z.B. hier: http://www.t-online.de/wirtschaft/altersvorsorge/id_68249426/ren… ) aber Sie fordern , dass die Rentenversicherung mal so ins Blaue hinein schon mal die programmtechnische Umsetzung auf die Beine stellt ? Zumal jetzt schon klar ist, dass bei etlichen Rentenantragstellern eine manuelle Prüfung erfolgen muss ?? --> http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/rente-mit-63-fehlende-… Das wäre richtig kundenfreundlich, so mit den Rentenbeiträgen umzugehen.... ich
KSCam 26.02.2014 | 17:52
Vorbereitungen laufen natürlich. Aber keine Verwaltung in Deutschland (und auch nirgens sonst auf der Welt), setzt Gesetze um, bevor das Parlament diese beschließt.....
Pauleam 26.02.2014 | 19:38
Ich zum Beispiel war Softwareentwickler. Bei mir musste alles bereits Gestern fertig sein. Bestimmt geht es vielen, welche jetzt über 45 Jahre im Beruf sind genau so. Wenn die dann mal etwas bekommen sollen, dann heißt es, dass das alles nicht so schnell geht und sie warten müssen. Dann wird auch noch fleißig von mehreren Seiten (auch von höchster Stelle in der Rentenversicherung) gehetzt, dass sie zu viel bekommen und alles auf Kosten der Jüngeren und der Allgemeinheit. Die am lautesten schreien, das sind meist die Beamten. Woher bekommen die eigentlich Ihre Pension und zahlen die auch in das Rentensystem ein?
Pauleam 26.02.2014 | 19:38
Ich zum Beispiel war Softwareentwickler. Bei mir musste alles bereits Gestern fertig sein. Bestimmt geht es vielen, welche jetzt über 45 Jahre im Beruf sind genau so. Wenn die dann mal etwas bekommen sollen, dann heißt es, dass das alles nicht so schnell geht und sie warten müssen. Dann wird auch noch fleißig von mehreren Seiten (auch von höchster Stelle in der Rentenversicherung) gehetzt, dass sie zu viel bekommen und alles auf Kosten der Jüngeren und der Allgemeinheit. Die am lautesten schreien, das sind meist die Beamten. Woher bekommen die eigentlich Ihre Pension und zahlen die auch in das Rentensystem ein?
W*lfgangam 26.02.2014 | 21:40
Zitat von Horst B. anzeigen
Hallo Horst B. jetzt schon 4, kommen noch Monate 03-06 hinzu, also 8 Monate Verzicht?! Sie sind sich sicher, dass sich der Mehrbetrag aus der (erwarteten) ungekürzten Rente gegen den kompletten Verlust von gekürzten Rentenleistungen für 8 Monate rechnet? - wann? Ihre Einschätzung dazu würde mich interessieren, ob Sie vor Ablauf von 10 -15 Jahren die verlorenen 8 Monate wieder heraus haben. Gruß w.
LVA - BFAam 26.02.2014 | 22:41
Die DRV ist aktuell noch damit beschäftigt, EDV-technisch die ursprünglichen Versicherungsträger unter einen Hut zu bekommen. Es gibt immer noch verschiedene EDV-Programme. Einen Testlauf mit den am 31. geborenen Rentnern hat man abgebrochen, da es zu viele Fehler gab. Elektronische Versichertenakten gibt es überwiegend noch nicht. Da von den aktuell benutzen EDV-Programmen keine Doubletten gemacht werden aus Kostengründen, wurschtelt man mit den Realdaten bei der Umstellung rum. Die Rentenveränderungen werden auf EDV-Ebene mit Grausen erwartet und mit dramatischen Fehlerquoten ist zu rechnen.
Schadeam 26.02.2014 | 23:41
Gerade weil die Politik die existierenden Probleme kennen muss, ist es fahrlässig ein Gesetz, das vielleicht im Juni fertig ist, schon ab Juli anzuwenden. Ich erinnere mich daran, dass die Rentenreform 1992 im November 1989, also 2 Jahre vorher im Bundestag beschlossen wurde. Und Paul der Softwareentwickler hat Programme auch nur dann entwickelt, wenn er einen Auftrag seines Chefs hatte. Sollte die DRV wirklich immer dann in die Programmierung einsteigen, wenn ein Politiker eine These in den Raum wirft? Ist doch klar, dass das erst passiert, wenn die Gesetzestexte stehen.
Pauleam 27.02.2014 | 09:06
Zitat von Schade anzeigen
Ja, Herr Schade, aber in der Privatwirtschaft. Dort sitzen bekanntlich hyperaktive und nervöse Manager am Ruder. Da gibt es in der Dynamik einen großen Unterschied zu den staatlichen Institutionen, welche meist vom parasitärem Beamtentum durchsetzt sind.
*****am 27.02.2014 | 13:12
parasitäres Beamtentum?? Beamte gehören auch zur arbeitenden Bevölkerung, diese als Parasiten zu bezeichnen ist schon sehr dreist.... Kommt bestimmt vom größten Schmarotzer...
icham 27.02.2014 | 21:49
Na mal sehen , was am 01.07.2014 (oder wann auch immer, wenn so weiter gestritten wird) wirklich im Gesetz steht: http://www.tagesspiegel.de/politik/unionspolitiker-sehen-falsche… Aber die DRV sollte doch schon mal ein paar Varianten programmieren :-) ich
W*lfgangam 27.02.2014 | 23:00
Zitat von ich anzeigen
Jedem verantwortlich Involvierten (und auf allen Ebenen 'Leidtragenden') würde jetzt ein 'Fuck the DE-Rentengesetz* raus rutschen - bewusst ;-) Soviel Dilettantismus sich da entwickelt hat ... Gruß w.
Horst B.am 28.02.2014 | 08:11
Ist ja schön, daß sich jetzt hier alle Phrasen um die Köppe schmeißen, wie blöd doch Beamte sind, oder doch nicht. Bei mir geht es nicht darum, ob ich die 45 jahre überhaupt voll kriege. die habe ich schon lange voll. die Frage ist, kann die Rentenversicherung nicht bei unstrittigen Fällen, wie meinen, das ganze nicht irgendwie ab Juli beschleunigen. oder zumindest einen Vorschuß auszahlen? Lieber Experte, sie sitzen doch an der Quelle. Fragen sie doch mal bei sich im Laden nach, ob sich darüber irgendjemand mal Gedanken gemacht hat.
Schadeam 28.02.2014 | 08:36
Das wird jeder RV Träger dann individuell im Juli prüfen müssen, wenn dann "wirklich massenhaft Anträge da sind" und "die Leute auf ihr Geld warten". Konkretes wie das in 5 Monaten abläuft wird da momentan noch nicht zu hören sein. Es gibt RT Träger da laufen die Mitarbeiterschulungen erst im Mai an....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026