Wir empfehlen Ihnen die Unterlagen beim zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen, der dann überprüft, ob eine Neufeststellung der Rente aufgrund dieser erfolgen kann.
Bei der Neufeststellung wird das Rentenrecht angewandt, das im Zeitpunkt des Rentenbeginns maßgebend war.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rente längstens für 4 Kalenderjahre zurück neu berechnet und der Differenzbetrag nachgezahlt wird.