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Experten-Antwort

Neuorientierung bei AU und bestehenden Arbeitsverhältnis, GdB30

von Ratsuchende01.03.2024 | 10:11
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5 Antworten

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Guten Tag, bin seit einem Jahr AU, die Arbeitsbedingungen (psychische Belastung) in meiner Vollzeit-Tätigkeit in Verbindung mit gesundheitlichen Vorbelastungen haben die AU herbeigeführt. War inzwischen 6 Wochen in med. Reha und wurde AU entlassen, lt. Enlassungsbericht kann ich meiner bisherigen Tätigkeit in Vollzeit nachgehen. Habe vor Wochen mit AG ein BEM-Erstgespräch durchgeführt, die Notwendigkeit der Anpassung der Arbeitsbedingungen dargelegt (z. B. Homeoffice) und über Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung informiert - noch kann AG nichts für mich tun. Bekam jetzt Bescheid mit GdB30. Bin dabei, den Antrag auf Gleichstellung zu stellen. Meine Selbsteischätzung: eine Arbeit in Vollzeit ist für mich generell nicht mehr zu bewältigen. Die Rückkehr an meinen alten Arbeitsplatz und Aufnahme der gleichen Tätigkeit ist nicht denkbar - AG ist wohl nicht bereit die Stelle anzupassen, bin seit 18 Jahren dort beschäftigt. Sehe für mich eine Chance nach Erwerb einer neuen Qualifikation / Weiterbildung eine für meine Beeinträchtigungen geeignete Arbeitsstelle auf dem Arbeitsmarkt zu suchen. Meine Frage: Welche Möglichkeiten ergeben sich und welche Schritte kann ich unternehmen, um meine Genesung herbeizuführen und einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu erlangen? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
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4 Antworten

Einige Möglichkeitenam 01.03.2024 | 10:39
Mit Ihren Fragen sind Sie hier bei der Rentenversicherung eher an der falschen Stelle. Bitte wenden Sie sich an die Agentur fü Arbeit und besprechen Sie Ihre gesundheitliche Situation und die Prognosen mit Ihren Fachärzten. Generell haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ob der erfolgreich sein wird, ist aber offen. Der Rehabericht spricht eher nicht dafür. Gegen den Bescheid mit dem GdB 30 können (und sollten) Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen mit dem Ziel, einen GdB vonn mindestens 50 zu erhalten. Ein Widerspruch ist oft erfolgreich. Im Erstantrag wird ein GdB von mindestens 50 fast nie gewährt, obwohl er eigentlich angemessen wäre. Die Sozialverbände VdK oder SoVD helfen hier weiter. Mit dem Schwerbehinderten-Status wären einige, sehr wertvolle Vorteile verbunden (deutlich schwierigere Kündbarkeit, Zusatzurlaub, Steuererleichterungen, eine gegenüber der Regelaltersrente zwei Jahre frühere Schwerbehinderten-Rente ohne Abschläge etc.).
ach wasam 01.03.2024 | 13:36
Steuervorteile gibt es bereits ab GdB 20
Ach jaam 01.03.2024 | 14:19
....aber bei GdB 50 sind aie deutlich höher :-)
EMam 01.03.2024 | 15:38
Ihre Selbsteinschätzung in Ehren, aber danach geht es sicherlich nicht. Wäre ja auch noch schöner.
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