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Experten-Antwort

Neuregelung Mütterrente

von Moni30.08.2018 | 13:20
354 Ansichten
3 Antworten

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Hallo,ich bin Mutter von zwei Kindern,geboren 23.03.1978 und 13.08.1982.Zum 01.01.2019 möchte ich die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Meine Frage.Welches Datum ist da entscheident ,um e.v.t.l in den Genuß der geplanten Neuregelung zu kommen.Datum der Rentenantragsstellung oder Datum des Bescheiderlaßes oder der Beginn der Rente zum 01.01.2019.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moni,

der derzeitige Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verbesserungen bei der Kindererziehung von vor 1992 geborenen Kindern (sogenannte "Mütterrente II") zum 01.01.2019 in Kraft tritt. Wenn Ihre Rente am 01.01.2019 beginnt, können Sie ab Rentenbeginn die "verlängerten" Kindererziehungszeiten (bis zu 36 Kalendermonate nach der Geburt) erhalten. Maßgebend ist der Rentenbeginn.

Ich darf aber ausdrücklich betonen, dass es sich bisher nur um einen Gesetzentwurf handelt. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz tatsächlich so beschlossen wird.

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2 Antworten

senf-dazuam 30.08.2018 | 13:24
Wenn die Regelungen vor Bewilligung Ihrer Rente in Kraft treten, wird die Kindererziehungszeit anders berechnet. Im anderen Fall erhalten Sie zunächst eine Rente auf Basis "Mütterrente I", im kommenden Jahr wird dann Ihre Rente um einen Zuschlag aufgrund der "Mütterrente II" erhöht. So oder so werden Sie nicht um diesen Aufschlag herumkommen ...
Moniam 30.08.2018 | 14:30
Vielen Dank,senf-dazu. Das bedeutet also,ich brauche mich in diesen Punkt um nichts kümmern.Das wird praktisch "von Amts wegen" erledigt.
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