Hallo Moni,
der derzeitige Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verbesserungen bei der Kindererziehung von vor 1992 geborenen Kindern (sogenannte "Mütterrente II") zum 01.01.2019 in Kraft tritt. Wenn Ihre Rente am 01.01.2019 beginnt, können Sie ab Rentenbeginn die "verlängerten" Kindererziehungszeiten (bis zu 36 Kalendermonate nach der Geburt) erhalten. Maßgebend ist der Rentenbeginn.
Ich darf aber ausdrücklich betonen, dass es sich bisher nur um einen Gesetzentwurf handelt. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz tatsächlich so beschlossen wird.