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Experten-Antwort

Neurologe

von Dani22.04.2020 | 07:48
387 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Mann hatte im März einen Termin bei einem Herrn Dr. Andrej Pauls in München. Ich hatte vorher angerufen und gebeten, man möchte zu diesem Gespräch seine Tochter mit reinzulassen in das Besprechungs- zimmer, da mein Mann sehr schwerhörig ist. Dieses wurde ignoriert. Dann wollte ich das Gutachten anfordern, wurde mir abgelehnt. Über diese Praxis möchte ich mich beschweren. Man Mann hat von diesem Gespräch nur die Hälfte verstanden. Der sogenannte herr Pauls hat keinerlei Rücksicht auf das Problem meines Mannes genommen. So etwas geht gar nicht. Ich bitte um Klärung. Ich habe mich mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt. Sollten noch Rückfragen sein, können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Familie Gattinger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Gattinger,

damit eine zutreffende Begutachtung sichergestellt ist, sind die Gutachter der Rentenversicherungsträger gehalten, in der Regel keine Begleitpersonen zuzulassen. Falls Ihr Mann gegen die Art und Weise der Begutachtung Einwände hat, kann er diese selbstverständlich dem zuständigen RV-Träger mitteilen.

Sie teilen mit, dass Sie das Gutachten angefordert haben, eine Übersendung jedoch abgelehnt wurde. Wir weisen darauf hin, dass Sie - in Ihrer Eigenschaft als Ehefrau - die Gutachten über Ihren Ehemann i. d. R. nicht erhalten können. Ihr Mann wiederum hat spätestens mit Abschluss des Verwaltungsverfahrens einen Anspruch auf Akteneinsicht. Er kann sich auch Ablichtungen erteilen lassen. Es kann jedoch sein, dass ihm zunächst vorgeschlagen wird, sich den Inhalt des Gutachtens durch einen behandelnden Arzt vermitteln zu lassen. Letztlich ist sein Akteneinsichtsrecht dadurch aber nicht beschränkt.

Falls die Angelegenheit zu einem Bescheid führt, mit dem Ihr Mann nicht einverstanden ist, kann er dagegen kostenlos den Rechtsbehelf des Widerspruchs erheben. Das führt dazu, dass die ganze Sache nochmals komplett überprüft wird. Unter Umständen kommt es dann auch zu einer neuen Begutachtung.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antworten

Ähnlicham 22.04.2020 | 08:36
Sie können im Forum zwar Luft ablassen aber das war es aber schon. Der richtige Weg ist schon mal sich Hilfe zu suchen. Erste Schritt ist schon einmal getan. Sie könnten sich auch schriftlich ohne Anwalt bei dem Auftraggeber des Gutachten mit Sachverhaltsschilderung melden/beschweren. Der Anwalt hat es sicher leichter das Gutachten zu beschaffen auch wenn ihr Ehegatte Anspruch auf Eindicht/Kopie hat. Es gibt sicher viele Menschen wo Gutachten mangelhaft erstellt wurden sehr zur Freude oder zum Leid der Begutachteten Personen.
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