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Experten-Antwort

nicht erfasste Tage im Rentenkonte, die Samtage und Sonntage sind

von Atina01.03.2019 | 14:42
769 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, können Sie mir bitte sagen, wie die fehlenden Wochenendtage berücksichtigt werden? Nicht erfasste Tage im Rentenkonto 1977 20.05. = Freitag 21.05. = Samstag 22.05. = Sonntag, beide Tage fehlen in der Auflistung. Fr. u. Mo. stehen da. 23.05. = Montag 1980 28.11. = Freitag 29.11. = Samstag und 30.11. = Sonntag fehlen und ab 1.12.1980 geht es weiter 1991 10.08. = Samstag u. 11.08. = Sonntag fehlen und ab 12.08. = Montag geht es weiter 1992 27.06. = Samstag und 28.06. = Sonntag fehlen und ab 29.06. = Montag 30.06. = Dienstag geht es weiter. Vielen Dank für Ihre Mühe, Atina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.03.2019 | 15:01

Hallo Atina,

ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, zählt als voller Monat.

5 Antworten

senf-dazuam 01.03.2019 | 14:53
Hallo Atina! Schauen Sie mal in Ihren Unterlagen nach, welche Daten in der Meldung zur Sozialversicherung drinstehen. Ob dort das ganze Jahr, ganze Monate oder auch nur Teile vom Arbeitgeber oder der jeweiligen Stelle gemeldet wurden. Prinzipiell reicht ein einzelner Tag, um einen Monat in der Rentenversicherung zu belegen, diese einzelnen Tage stellen keine Lücke dar. Vielleicht kann ein(e) Experte(in) noch was dazu sagen, ob dadurch ggf. zwei Zeiträume noch aneinander anschließen oder nicht mehr ...
Atinaam 01.03.2019 | 15:01
Die Tage davor und auch danach stehen wieder im Verlauf. Es geht wirklich und nicht gelistete Wochenenden. Also wie im Beispielt aufgeführt. Eintragung geht bis Freitag 20.05.77 und dann fehlen der 21.5. und 22.5.77 und dann geht es mit dem 23.5.77 weiter. LG
Atinaam 01.03.2019 | 15:05
In unseren Unterlagen steht der Zeitraum richtig drin. Für das Jahr 1980 gab es einen AG-Wechsel. der letzte Arbeitstag war Freitag-28.11.1980 und dann war WE 29. +30.11.1980. Am 1.12.80 neue Stelle und auch im Verlauf sichtbar. Was ist dann also mit dem WE 29./30.11.1980. Grundsätzlich wurde ja die Arbeit und versicherungszeit nicht unterbrochn. LG
DRVam 01.03.2019 | 19:53
Wie schon vom Experten erwähnt, reicht schon ein Tag Beitragszeit um den ganzen Monat zu berücksichtigen. Wenn die Gehälter korrekt gemeldet wurden, spielt es keine Rolle ob einige Tage in einem Monat fehlen.
Jonnyam 01.03.2019 | 22:09
Zitat von Atina anzeigen
Sog. Randtage sind nur von Bedeutung, wenn sie am Anfang oder am Ende eines Kalendermonats liegen, der als Anrechnungszeit angerechnet werden könnte. Wenn in Ihrem Fall z.B. eine Krankheitszeit vom 3. bis 28. November 1980 nachgewiesen wäre, ergäbe das keinen vollen Kalendermonat. Für dieses Kalenderjahr wäre es noch erforderlich, dass der volle Kalendermonat November 1980 als Krankheit anerkannt wurde, damit er als Anrechnungszeit zählt. Gerade der November 1980 beginnt aber mit dem 1. und 2. als arbeitsfreier Sonnabend und Sonntag. Und er endet mit dem arbeitsfreien 29. und 30.11., einem Sonnabend und Sonntag. In diesem Fall zählen die genannten Tage als Randtage und können dazu führen, dass ein Kalendermonat mehr, der November 1980 als Anrechnungszeit anzurechnen wäre. Das kommt aber in Ihrem Fall ja nicht vor. Insofern stimmen die Ausführungen der anderen user vorher. Könnte aber ja sein, dass das für andere von Interesse ist.
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