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Experten-Antwort

Nicht rehafähig, wie geht es weiter?

von Luna198401.05.2016 | 07:48
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, da ich bisher nichts eindeutiges im Internet gefunden habe, frage ich nun einfach mal hier nach, ob mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin seit November 2014 wegen psychischer Erkrankung(en) arbeitsunfähig geschrieben. Nach mehreren Klinikaufenthalten, die jedes Mal damit endeten, dass ich völlig dekompensierte und auf einer geschützen psychiatrischen Station landete, bin ich nun seit Juni 2015 zu Hause, ohne Klinikaufenthalt. Im August 2015 wollte ich wieder arbeiten, mein Arbeitgeber drückte mir jedoch die Kündigung in die Hand - glaubte nicht, dass ich wieder gesund werde. Im Dezember wollte ich mir eine neue Stelle suchen, dann starb jedoch ganz plötzlich meine Mutter. Momentan ist mein Zustand zu instabil, um arbeiten zu können. Die KK forderte mich im März auf einen Reha-Antrag zu stellen. Dem kam ich nach. Nun kam gestern die Ablehnung der Reha von der Rentenversicherung. Hier ein Auszug aus dem Schreiben: "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können wir nur erbringen, wenn u.a. die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach umfassender Prüfung Ihres Antrages liegen diese Voraussetzungen bei Ihnen nicht vor. [...] folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen: -rezidivierende depressive Störung -Anorexia Nervosa -Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ Diese erfordern -ggf Einleitung einer erneuten akutstationären Behandl., eine ausreichende Reha-Fähigkeit/-Belastbarkeit liegt aktuell nicht vor (entspr. BB der am. beh. Nervenärztin Dr.X. vom 12.04.16) - eine Fortsetzung der regelmäßigen ambulanten nervenärztlichen Mitbehandlung/Richtlinienpsychotherapie" Weiter kommt dann nur noch, dass ich Widerspruch einlegen kann. Wie geht es nun weiter? Ich werde am 5.5.16 ausgesteuert. Meldung bei der Arbeitsagentur ist erledigt, soweit ok. Reha wurde abgelehnt, ist soweit auch ok, da ich selber weiß, dass ich nicht stabil genug bin. Aber passiert jetzt automatisch etwas wegen einer EM-Rente (Voraussetzungen bez. Anrechnungszeiten etc. sind erfüllt)? Oder wie geht es nun weiter? Die ambulante Therapie führe ich natürlich fort. Muss ich jetzt erneut akutpsychiatrisch stationär bis ich als rehafähig betrachtet werde? Bin da gerade etwas verwirrt. Werde morgen natürlich auch telefonisch Erkundigungen einziehen, aber mich beunruhigt das gerade so extrem, vielleicht weiß hier ja jemand weiter. Schon einmal vielen herzlichen Dank für jede Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.05.2016 | 11:09

Hallo Luna,

auch gute Ratschläge sind in Ihrer Angelegenheit dargestellt worden.

Die Übrigen sollten Sie ignorieren.

Alles Gute für Sie.

Freundliche Grüße

17 Antworten

Luna1984am 01.05.2016 | 08:48
Vielen Dank für diese unglaublich qualifizierte Ferndiagnose. Es wäre nett, solche Kommentare einfach zu sparen. Ich würde mich einfach über eine sachliche Antwort auf meine Frage freuen.
Herz1952am 01.05.2016 | 08:37
folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen: -rezidivierende depressive Störung -Anorexia Nervosa -Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ Diese erfordern -ggf Einleitung einer erneuten akutstationären Behandl., eine ausreichende Reha-Fähigkeit/-Belastbarkeit liegt aktuell nicht vor (entspr. BB der am. beh. Nervenärztin Dr.X. vom 12.04.16) - eine Fortsetzung der regelmäßigen ambulanten nervenärztlichen Mitbehandlung/Richtlinienpsychotherapie" Weiter kommt dann nur noch, dass ich Widerspruch einlegen kann. Wie geht es nun weiter? Ich werde am 5.5.16 ausgesteuert. Meldung bei der Arbeitsagentur ist erledigt, soweit ok. Reha wurde abgelehnt, ist soweit auch ok, da ich selber weiß, dass ich nicht stabil genug bin. Aber passiert jetzt automatisch etwas wegen einer EM-Rente (Voraussetzungen bez. Anrechnungszeiten etc. sind erfüllt)? Oder wie geht es nun weiter? Die ambulante Therapie führe ich natürlich fort. Muss ich jetzt erneut akutpsychiatrisch stationär bis ich als rehafähig betrachtet werde? Bin da gerade etwas verwirrt. Werde morgen natürlich auch telefonisch Erkundigungen einziehen, aber mich beunruhigt das gerade so extrem, vielleicht weiß hier ja jemand weiter. Schon einmal vielen herzlichen Dank für jede Antwort!
Meine Güte, was für ein Weichei.
Inkaam 01.05.2016 | 10:33
Hallo Luna Bitte die Kommentare nicht ernst nehmen. Ich soll zum Lachen ja auch in den Keller, weil ich es gewagt habe, diese Kommentare zu kritisieren. Sie rufen morgen erstmal ihre Krankenkasse an und klären den Sachverhalt. Evtl müssen Sie den Rehaantrag nochmal zur Krankenkasse schicken. Die DRV prüft ihre Rehafähigkeit, bezug nehmend ihrer Arbeitskraft. Die Krankenkasse kann eine Reha aus medizinischer Sicht genehmigen. Sie sollten auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, der abgelehnte Rehaantrag wird nicht automatisch umgewandelt, da müssten Sie tätig werden. Bei gestelltem Rentenantrag greift beim Jobcenter dann die Nahtlosigkeitsregelung. Dann noch zu Herz1952. Nicht wundern,denn hier sind zwei mit dem Namen unterwegs. Fällt man schnell drauf rein. Ich wünsche trotzdem Gute Besserung Inka
Sturkoppam 01.05.2016 | 10:12
Hallo Luna1984, ich kann ihnen die Frage leider nicht beantworten, aber zu Herz(los)1952 und allen anderen Trollen in diesem Forum kann ich ihnen mit dem bekannten Spruch " Don´t feed the Troll" dienen. Links liegen lassen bringt sie zum schnell zum Schweigen. M.f.G. Sturkopp (nicht Stur, nur meinungsstabil)
Luna1984am 01.05.2016 | 09:48
Ihre Aussagen legen nahe, dass Sie nicht in der Lage sind zu reflektieren, was Ihre Beleidigungen bei anderen anrichten können. Wenn Ihnen so langweilig ist, dann gehen Sie doch bitte woanders spielen und beleidigen nicht fremde Menschen, die sie nicht kennen in der Anonymität des Internets. Ich habe lediglich die Eckdaten meines Krankheitsverlaufs dargestellt und an keiner Stelle darüber gejammert oder geschrieben, dass es mir so fruchtbar schlecht geht. Wenn Sie das dort hinein interpretieren möchten, ist das Ihr Problem. Also hören Sie doch jetzt bitte auf diesen Thread vollzuspammen, wenn Sie nichts sachliches beizutragen haben.
Luna1984am 01.05.2016 | 10:30
Dankeschön! Werde ich mir zu Herzen nehmen. :) (Wie passend...)
William 01.05.2016 | 13:03
Ihre Aussagen legen nahe, dass Sie nicht in der Lage sind zu reflektieren, was Ihre Beleidigungen bei anderen anrichten können. Wenn Ihnen so langweilig ist, dann gehen Sie doch bitte woanders spielen und beleidigen nicht fremde Menschen, die sie nicht kennen in der Anonymität des Internets. Ich habe lediglich die Eckdaten meines Krankheitsverlaufs dargestellt und an keiner Stelle darüber gejammert oder geschrieben, dass es mir so fruchtbar schlecht geht. Wenn Sie das dort hinein interpretieren möchten, ist das Ihr Problem. Also hören Sie doch jetzt bitte auf diesen Thread vollzuspammen, wenn Sie nichts sachliches beizutragen haben.
Warst du heute schon scheissen? Hallo Garstig, Forumteilnehmer wie Sie die solche Kommentare hier abgeben ,sollte man SOFORT hier rausschmeißen oder sperren,aber wahrscheinlich haben Sie ZUVIEL LANGEWEILE u.überlegen abends wenn Sie ins Bett gehen was Sie morgens hier von sich geben. Schon mal überlegt wie verletzend Ihre Antworten hier sind, Das gleiche gilt für Antworten von Herz1952,vermute mal das Sie noch nie richtig krank waren ,aber nicht vergessen es kommt im Leben immer irgendwann alles zurück. [/ Ihnen Luna, wünsche ich weiterhin Alles Gute u.lassen Sie sich vom Anwalt oder VdK beraten,alleine werden Sie es nicht schaffen.
KSCam 01.05.2016 | 13:37
Da bleibt zunächst nur noch in dieser Woche einen Rentenantrag zu stellen, also vor der Aussteuerung. Am besten morgen früh beim Rathaus vorsprechen und einen Termin vereinbaren, und die sollen der DRV melden, dass Sie am 02.05.16 formlos Rente wegen Erwerbsminderung beantragt haben (dass es zwischen morgen und Mittwoch noch einen Termin gibt den Antrag komplett zu stellen sollten Sie nicht erwarten, wäre ein großer Zufall). Dann warten Sie die Entscheidung ab und überbrücken die Zeit mit ALG 1 (zumindest bis über die Rente entschieden ist. Wie und ob die Ärzte Sie wieder so hinbekommen, dass Sie vielleicht wieder arbeiten können, kann im Forum natürlich nicht beurteilt werden. Alles Gute
Luna1984am 01.05.2016 | 14:24
Ganz herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten. Es ist schön, dass es auch Menschen gibt, die sich wirklich die Zeit nehmen hier so individuell auf Fragestellungen einzugehen. Vielen Dank auch für die guten Wünsche. Ich bin positiv eingestellt, dass ich irgendwann wieder arbeiten kann. Ich habe es ja zum Glück zu einem großen Teil auch selber in der Hand. Momentan wäre eine befristete EM Rente einfach eine Entlastung, um etwas mehr Zeit zu haben. Ich war nur nicht sicher, wie es nun weiter läuft, da in dem Schreiben von der KK stand, dass der Reha-Antrag automatisch in einen Renten-Antrag umgedeutet wird, wenn die Reha keinen Erfolg bringt. Was passiert, wenn es gar nicht erst zur Reha kommt, stand da eben leider nicht. Werde mich dann morgen folglich im ersten Schritt ans Telefon hängen und dann zusehen, dass ich morgen soweit alles erforderliche erledigt bekomme. Nochmals vielen lieben Dank!
Herz1952am 01.05.2016 | 14:59
Hallo Luna, der Beitrag von Herz1952 stammt von meinem "Doppelgänger". Ihre Sache beurteile ich wie folgt: Sie sollten einen Rentenantrag stellen. Die RV geht davon aus, dass eine Reha leider nichts bringt, bzw. sogar davon, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sein können. Deshalb die Ablehnung der Reha. Ich habe leider ähnliche Erfahrungen mit unserem Sohn, der auch schon mit 30 Jahren volle EM-Rente erhielt. Nach 3 Jahren sogar auf unbestimmte Dauer. Sie können selbstverständlich die ambulante Reha weiterführen, wenn diese Ihnen gut tut. Zur Reha können Sie übrigens nicht gezwungen werden, schon gar nicht stationär. Dass Ihnen der Arbeitgeber kündigte ist sein gutes Recht, da er annimmt, Sie können Ihren Arbeitsvertrag aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllen. Ich vermute, dass Sie noch Krankengeld beziehen. Die Krankenkasse könnte Sie sogar auffordern einen Rentenantrag zu stellen. Wenn nicht, sollten Sie dies rechtzeitig vor Ablauf der Krankengeldzahlung tun und sich beim Arbeitsamt mit dem Antrag arbeitslos melden. Sie sollten sich weiterhin AU schreiben lassen, diese Bescheinigung jedoch nicht dem Arbeitsamt vorlegen, damit die sog. Nahtlosigeitsregelung greifen kann. Ich sehe gerade, dass inzwischen qualifizierte Kommentare eingegangen sind. Ich schicke diesen Kommentar, der sich größtenteils mit den anderen deckt, trotzdem weg, damit ich mir nicht vergeblich die "Finger wund geschrieben" habe (smile) und insbesondere, weil ich Ihnen auf diesem Weg alles erdenklich Gute wünsche.
Gackiam 01.05.2016 | 18:06
Wieso Doppelgänger? Du bist doch wohl kaum zu zweit! Das schreibst du schon selber, da bin ich hunderprozentig sicher! Du verarscht die Leute nämlich gerne!
Luna1984am 01.05.2016 | 18:54
Hallo echtes Herz1952 :) Vielen Dank auch für deine nette und ausführliche Antwort. Ich werde dies morgen in Angriff nehmen! Ja, mein Arbeitgeber hätte mir aus den Gründen kündigen können, ich hab mich da blöd ausgedrückt. Das haben sie lediglich zu mir gesagt. Schriftlich gekündigt wurde mir betriebsbedingt. Musste dann entsprechend rechtlich vorgehen, da die Kündigung unwirksam war (auch ohne Einbezug des Betriebsrates). Zum Glück kenne ich mich in dem Bereich aus,da ich Personalsachbearbeiterin war/bin... Immerhin eine kleine Abfindung, die ich gerade als finanzielles Polster gut gebrauchen kann. Ich hoffe jetzte einfach mal, dass alles reibungslos läuft. Bisher war das bei mir glücklicherweise der Fall.
Herz1952am 01.05.2016 | 20:02
Na ja, er könnte auch betriebsbedingt kündigen. Wenn Sie dagegen vorgehen, müsste er die Gründe (betriebsbedingt) beweisen. Viel Glück
Luna1984am 02.05.2016 | 08:13
Das hat sich ja zum Glück schon erledigt. Wäre jetzt zu viel den Sachverhalt zu erläutern. Für eine betriebsbedingte Kündigung gab es keine Gründe. Lief dann eben über einen Anwalt und kam zur außergerichtlichen Einigung.
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