Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nichtanrechnung von Wehrdienst bei Versicherten in ständischen Versorgungseinrichtungen

von Uwe M26.06.2022 | 18:25
244 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe 82/83 meine Wehrpflicht geleistet, dann studiert, war ab Berufsbeginn sofort in der ständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert. In der Konstellation verfallen angeblich die Rentenpunkte. 15 mon Jugendzeit "-verschwendung" war ja ok, aber das ich jetzt beitragstechnich auch noch so bestraft werde, finde ich nicht ok. Frau ohne Kinder und ohne Dienstpflicht hatte 1 Jahr mehr Zeit, um in der hohen Verdienstklasse am Berufsende einzuzahlen. Wenn etwas diskriminierend ist, dann ein ZWangsdienst an der Allgemeinheit, der dann so selektiv nicht anerkannt wird. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2022 | 13:30

Hallo Uwe M.,

aus Ihren Darstellungen ergibt sich keine konkrete rentenrechtliche Frage.

5 Antworten

W°lfgangam 26.06.2022 | 18:47
Hallo Uwe M, wo ist Ihr Problem, wenn IHR Versorgungssystem die Wehrpflichtzeit nicht anrechnet (die DRV trotzdem!)? Vielleicht 'mosern' Sie in Ihrem Versorgungssystem mal an der richtigen Stelle - die DRV bietet Ihnen immerhin die Option, einen Rentenanspruch noch zu erreichen/mit ein bisschen Eigenkapital. Anderseits haben Sie für die Wehrdienstzeit nicht 1 Pfennig an Beitrag selbst gezahlt ← von wegen meine 'EP' (damals noch WE ;-)) ...noch Fragen? Sie hätten auch verweigern – oder auf Ersatzdienst switchen können ...wenn Ihre Berufswahl damals schon fest im Blick: DRV = niemals *g HEUTE/40 Jahre später (!) darüber lamentieren (dieser *Scheiß-Staat _jetzt_ aber auch ...damals waren Sie wohl dankbar für alle Unterstützungen?!) ist einfach billigste Argumentation ...*mimimi, mein Punkte (die ich nie finanziert hatte :-)) Gruß w.
Gaskellam 27.06.2022 | 15:13
Hallo, ich kann Wolfgang nur zustimmen. Dieser Staat und seine Bürger haben Ihnen damals außerdem ein kostenfreies Studium ermöglicht. Frauen waren vom Wehrdienst auch deshalb ausgenommen um die Benachteiligung durch die Kindererziehung etwas abzumildern. Schauen Sie sich mal die Renten der westdeutschen Frauen an, die hätten Grund zum Klagen. Es gab nur unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten und diese hatten fast alle nur wenige Stunden geöffnet etc., etc. Wenn Sie Kinder hätten und die Rentenpunkte Ihnen zugeordnet wären, würde Ihre ständische Versorgungseinrichtung sehr wahrscheinlich gar nichts dafür zahlen. Aber in der DRV hätten Sie mit zwei Kindern schon einen eigenen Rentenanspruch bezahlt von all den anderen Einzahlern ohne dass Sie auch nur einen eigenen Beitrag eingezahlt hätten.
Oh Mannam 27.06.2022 | 18:47
Der arme Uwe M.! Eine Runde Mitleid für den Empfänger von Leistungen aus einem Versorgungswerk.
Darteram 27.06.2022 | 19:03
Zitat von Gaskell anzeigen
Nö. Kinderkriegen und Hausfrau sein, ist ja wohl ein selbst gewähltes Lebensmodell. Dann hätten die Weibsen halt für Veränderungen demonstrieren sollen oder was anderes wählen sollen oder eine eigene Interessenvertretung gründen und vor allem etwas anderes lesen sollen als Farah und der Schahi m goldenen Blatt. Kein Führerschein, keine Arbeit ohne Zustimmung des Mannes, was wären die Weibsen blöd. Tja, da ist dann bei der Rente eben Schmalhans der Küchenmeister,wenn man, statt zu arbeiten, den Pudel spazieren geführt hat!
W°lfgangam 27.06.2022 | 21:20
Ergänzend: Mitleid/eher Unverständnis kommt dann auf, wenn er die erforderlichen 60 Monate Beitragszeit nicht auffüllt und damit bereits in grob 5 Jahren seinen Kapitaleinsatz wieder im Tresor hat/und das Finanzamt schenkt ihm ggf, auch noch ein paar Steuern für die Beitragszahlungen ...what shells - dieser *Scheiß-Staat eben, alles Betrüger, Echsenmenschen + Desinformanten ;-)) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026