Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenUnabhängig von einer Antragsrücknahme bietet es sich an mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater zu sprechen.
Ggf. gibt es die Möglichkeit, Sie bei einer betrieblichen Lösung zu unterstützen, berufsbegleitende Maßnahmen zu wählen oder Leistungen lediglich dem Grunde nach zu bewilligen, sodass Sie z.B. bei Scheitern eines Arbeitsversuchs kurzfristig auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zurückgreifen können, ohne dass eine erneute Antragstellung erforderlich wird.
Die Leistungen werden auf Ihren Antrag erbracht. Solange die Leistungen nicht im Zusammenhang mit einem Rentenverfahren stehen (zurückgestellter Rentenantrag), sind negative Konsequenzen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung bei einem Verzicht oder einem Nichtantritt bewilligter Leistungen grundsätzlich nicht zu erwarten.
Aber auch dann sollten Sie dies zuvor mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater besprechen. Sollten Sie z.B. von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zur Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert worden sein, können negative Konsequenzen bei diesen Trägern nicht ausgeschlossen werden. Sie sollten sich dann zusätzlich auch dort erkundigen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Aus Ihrem Beitrag entnehme ich, dass Sie noch keinen Bescheid des zuständigen Trägers erhalten haben. Sofern Sie im Dispositionsrecht nicht eingeschränkt wurden, steht es Ihnen frei den Antrag zurück zu nehmen. Eine Begründung hierfür ist nicht zwingend erforderlich.
Sie können dann, sofern erforderlich, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag stellen.
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