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Experten-Antwort

Nichtantritt von LTA

von Chrisalex 4013.11.2019 | 20:15
811 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt, da ich seit ca 3 Jahren immer wieder längere Zeit krankgeschrieben bin wegen Depressionen und Angststörung. Medizinische Reha war vor zwei Jahren. Ambulante Therapie hat gerade erst begonnen. Ich bin zur Zeit nicht krankgeschrieben. Kämpf mich irgendwie durch. Hab irgendwie ne mini Hoffnung, dass es an meinem Arbeitsplatz doch noch funktioniert... Jetzt meine Frage: hätte es negative Konsequenzen, wenn ich bewilligte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht antrete, weil ich doch am alten Arbeitsplatz bleiben kann?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 14.11.2019 | 10:42

Unabhängig von einer Antragsrücknahme bietet es sich an mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater zu sprechen.

Ggf. gibt es die Möglichkeit, Sie bei einer betrieblichen Lösung zu unterstützen, berufsbegleitende Maßnahmen zu wählen oder Leistungen lediglich dem Grunde nach zu bewilligen, sodass Sie z.B. bei Scheitern eines Arbeitsversuchs kurzfristig auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zurückgreifen können, ohne dass eine erneute Antragstellung erforderlich wird.

Die Leistungen werden auf Ihren Antrag erbracht. Solange die Leistungen nicht im Zusammenhang mit einem Rentenverfahren stehen (zurückgestellter Rentenantrag), sind negative Konsequenzen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung bei einem Verzicht oder einem Nichtantritt bewilligter Leistungen grundsätzlich nicht zu erwarten.

Aber auch dann sollten Sie dies zuvor mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater besprechen. Sollten Sie z.B. von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zur Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert worden sein, können negative Konsequenzen bei diesen Trägern nicht ausgeschlossen werden. Sie sollten sich dann zusätzlich auch dort erkundigen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 14.11.2019 | 09:51

Aus Ihrem Beitrag entnehme ich, dass Sie noch keinen Bescheid des zuständigen Trägers erhalten haben. Sofern Sie im Dispositionsrecht nicht eingeschränkt wurden, steht es Ihnen frei den Antrag zurück zu nehmen. Eine Begründung hierfür ist nicht zwingend erforderlich.

Sie können dann, sofern erforderlich, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag stellen.

4 Antworten

KSCam 14.11.2019 | 00:20
Nein, aber warum haben Sie LTA beantragt wenn Sie das gar nicht wollen?
chrisalex40 am 18.11.2019 | 16:46
Weil es bei mir seit drei Jahren immerwieder Probleme wegen der Erkrankung gibt. Habe sehr lange Ausfallzeiten.
Chrisalex40 am 18.11.2019 | 17:20
Nein, ich wurde weder von der Krankenkasse noch vom Arbeitsamt aufgefordert aufgefordert, einen Antrag zu stellen. Habe nur seit 2015 immerwieder lange Ausfälle. Und auch mein Arbeitgeber ist skeptisch, dass ich dauerhaft vollzeit durchhalte. Ansonsten würde mir die Kündigung drohen. Auf Stundenreduzierung lässt r sich nicht ein. Aus dem Grund hab ich den Antrag gestellt. Aber wie gesagt, falls es jetzt doch läuft bei meinem Arbeitgeber, würde ich gerne dort bleiben wollen.
chrisalex40 am 18.11.2019 | 16:46
Weil es bei mir seit drei Jahren immerwieder Probleme wegen der Erkrankung gibt. Habe sehr lange Ausfallzeiten.
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