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Experten-Antwort

Nichtselbständige Arbeit / Energiepauschale

von Fritz Wolters07.06.2022 | 14:12
251 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Neben meiner Rente der DRV erhalte ich eine Betriebsrente die in meinem Einkommensteuerbescheid als Bruttoarbeitslohn / Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgeführt wird und der Besteuerung unterliegt. Werde ich dadurch die Energiepauschale erhalten ? Wenn Ja, muss ich sie beantragen ? Schonmal vielen Dank im voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.06.2022 | 15:26

Hallo Herr Wolters,

die Energiepreispauschale ist eine im Steuerrecht verankerte Regelung. Ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, kann nur die Finanzverwaltung rechtsverbindlich prüfen.

6 Antworten

Abschlägeam 07.06.2022 | 15:23
Hallo Fritz Wolters, die Energiepauschale ist eine rein steuerliche Angelegenheit und deshalb sollten Sie hierzu die auszahlende Stelle der Betriebsrente befragen bzw. Ihr Finanzamt direkt. Die Rentenversicherung ist 'da raus'. Alles Gute
Achimam 07.06.2022 | 16:12
Ist bei mir ganz genau so, da hatte ich letztens schon geschrieben, man könnte deshalb auf Ideen kommen. Für das Finanzamt zählt man als jemand mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt damit der Pflicht, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen. Also ist man quasi Arbeitnehmer, auch wenn die Betriebsrente so gering ist, dass diese nicht zur Steuerzahlung führt.
Steuerrechtam 07.06.2022 | 17:45
Zitat von Achim anzeigen
kein teuerpflichtigem Arbeitseinkommen. Aber Versuch macht kluch :-)
Doch, genau das ist es! Wir sind ja hier falsch, aber ich möchte dennoch antworten. Ich hatte eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt und eigentlich genehmigt bekommen. Dennoch mahnte das Fa im Jahr darauf die Abgabe der Steuererklärung an. Begründung :Jeder, der auch nur einen Euro aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, ist dazu verpflichtet. Ich erziehle also Arbeitseinkommen. Auch der Hinweis, daß dieses eigentlich eine Rente sei, wurde abgetan. Meine normale Rentenhöhe führt übrigens nicht zur Steuerpflicht. Nun kann man sich zwar nicht die Rosinen herauspicken, aber ich habe mir das nicht ausgedacht, steuertechnisch Arbeitseinkommen zu haben, obwohl es eine Rente ist. Aber ist wie gesagt, hier nicht lösbar.
Da haben Sie vermutlich etwas falsch verstanden. Insbesondere mit 'Jeder, der auch nur einen Euro aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, ist dazu verpflichtet', denn das stimmt NICHT. Wer verpflichtet (pflichtveranlagt) ist, ergibt sich aus §46 ESTG. Und damit sollte nun im Rentenforum zunächst genug sein mit Dingen, die bei der Finanzverwaltung zu klären sind. Einen schönen Abend!
Steuerrechtam 07.06.2022 | 16:40
Zitat von Achim anzeigen
Neben meiner Rente der DRV erhalte ich eine Betriebsrente die in meinem Einkommensteuerbescheid als Bruttoarbeitslohn / Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgeführt wird und der Besteuerung unterliegt. Werde ich dadurch die Energiepauschale erhalten ? Wenn Ja, muss ich sie beantragen ? Schonmal vielen Dank im voraus.
Ist bei mir ganz genau so, da hatte ich letztens schon geschrieben, man könnte deshalb auf Ideen kommen. Für das Finanzamt zählt man als jemand mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt damit der Pflicht, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen. Also ist man quasi Arbeitnehmer, auch wenn die Betriebsrente so gering ist, dass diese nicht zur Steuerzahlung führt.
Ich bezweifle, dass das so funktioniert. Denn es ist nun mal eine 'Rente' und kein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit oder steuerpflichtigem Arbeitseinkommen. Sonst würde ja schon die 'gesetzliche' Rente, für die man ab einem gewissen Einkommen eine Steuererklärung abgeben 'muss', dies zur Zahlung der Energiepauschale führen. Aber das ist so eben nicht vorgesehen. Aber Versuch macht kluch :-)
Achimam 07.06.2022 | 17:15
Zitat von Steuerrecht anzeigen
Doch, genau das ist es! Wir sind ja hier falsch, aber ich möchte dennoch antworten. Ich hatte eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt und eigentlich genehmigt bekommen. Dennoch mahnte das Fa im Jahr darauf die Abgabe der Steuererklärung an. Begründung :Jeder, der auch nur einen Euro aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, ist dazu verpflichtet. Ich erziehle also Arbeitseinkommen. Auch der Hinweis, daß dieses eigentlich eine Rente sei, wurde abgetan. Meine normale Rentenhöhe führt übrigens nicht zur Steuerpflicht. Nun kann man sich zwar nicht die Rosinen herauspicken, aber ich habe mir das nicht ausgedacht, steuertechnisch Arbeitseinkommen zu haben, obwohl es eine Rente ist. Aber ist wie gesagt, hier nicht lösbar.
Neinam 08.06.2022 | 00:19
Eine Betriebsrente ist ein Versorgungsbezug. Eine Energiepauschale gibt es damit laut Gesetz nicht. Pensionäre erhalten ebenfalls Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aber auch hier ist es ein Versorgungsbezug der nicht zum Erhalt der Energiepauschale führt. Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis, aus Gewerbetrieb oder selbständiger Arbeit führen zum Erhalt der Energiepauschale.
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