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Nichtveranlagung NAV

von Neurentner10.09.2008 | 12:35
2160 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich weiss: Falsches Forum. Trotzdem: Die Rente ist 1800 netto. Sonst keine Einkünfte. Etwas Zinsen. Kann ich Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen unter Vorlage des Rentenbescheids? Oder muss das 3 Jahre sein (hab ich mal gehört) Dank und Grüsse

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Einen Antrag auf Nichtveranlagung können Sie immer stellen. Inwieweit dieser erfolgreich ist, entscheidet die Finanzverwaltung.

Auf folgender Internetseite können Sie weitere Informationen nachlesen:

www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/themen/faqalteinkg.html - 42k -

4 Antworten

Schiko.am 10.09.2008 | 12:56
Als verheirateter ja, als ein- zelperson, nein. Bedenken sie, grundfreibetrag 7664 / 15328 led.vh. steuer frei. Hat nichts mit drei jahren zu tun. Die vom finanzamt aus- gestellte NV bescheinigung gilt für drei jahre. MfG.
Unbekanntam 10.09.2008 | 17:12
Hallo, beantragen können Sie es schon; bin zwar kein Steuerexperte, aber ich glaube nicht, dass dem Antrag stattgegeben wird. Das mag jetzt Ihnen vielleicht ironisch vorkommen, da Sie Ihr Gehalt mit der Rente vergleichen und vielleicht nur einen Viertel davon erhalten. Aber: Ihre Rente ist überdurchschnittlich hoch. Ein Durchschnittsrentner hat nach 45 Jahren ca. € 1050 Netto-Rente. Es geben Leute, die verdienen nicht einmal als Gehalt Ihre Rente. Ich gönne es Ihnen Ihre Rente, aber Sie werden wohl ihren Lebenstandard runtersetzen müssen, sofern Sie keine private Altersvorsorge getroffen haben.
Schiko.am 10.09.2008 | 20:02
Kann wirklich ihren beitrag nicht verstehen. Auch ich bin kein steuerexperte, habe nur überschlägig gerechnet und es steht fest, der neurentner bekommt keine NV. bescheinigung als einzelperson bei 7.664 grundfreibetrag, Habe absichtlich die rechnung nicht aufgemacht, da manchen user meine akitivitäten stören. Da passt der satz, wie man es macht ist es falsch. Nun doch eine be- rechnung. Bei 1800 netto gehe ich von monatlich 2.000 bruttoaus, im jahr 24.000 euro bruttorente. Der durchschnittsrenter erhält 1.195,20 minus abzüge für kranken/ pflegeversicherung, da liegen sie ja mit 1050 ganz gut. Ich meine, nur die anfrage sollte kein grund zur bewertung der renten- höhe sein, jeder was er verdient hat. 13.440 56% aus 24.000 sind zunächst steuerpflichtig. 02.400 mit 10% aus 24.000 für kranken/pflegeversicherung angenommen 00.102 werbungskosten pauschbetrag als rentner 00.036pauschbetrag sonderausgaben 00.300 haftpflichtversicherung, sind 10.602 steuerpflichtig, bei 7.664 steuerfrei als existenzminimum.. Folglich, wenn schon für 2938 steuer anfällt, ist kein platz mehr für zinsen die die freistellung von 801 übersteigen. Sind aber die zinsen unter 801, braucht es, und gibt es keine NV. bescheinigung. Guten Abend.
Neurentneram 11.09.2008 | 09:44
Habe 47 Jahre Beiträge bezahlt. Über 10 Jahre 3-Schicht-Betrieb (6-14, 14-22, 22-6 Uhr) gearbeitet, Weiterbildung auf dem zweiten Bildungsweg. Keine Fehlzeiten. Ansonsten sparsam gelebt.
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