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Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Werner,
Erläuterungen zum Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten finden Sie im Altersvorsorge Lexikon:
https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/A/abschlag-bei-erwerbsminderungsrente.html
Danke Wolfgang, is ja auch nicht ganz einfach zu verstehen, geschweige denn zu programmieren. z.B. in Excel. Bisher habe ich es alles hinbekommen: Ich muss das nochmal genau aufbrösel wie wir Norddeutschen sagen. Danke Gruß W. Frage: Weshalb wird dann bei der Erwerbsminderungsrente ein Abschlag um 10,8% abgezogen?Hallo Werner_Kiel, Sie verwechsbuxeln da was: die EMRT wird für alle Personen gleich mit Einschränkungen bei der _Erwerbsfähigkeit_ bewertet ...zudem, ein Mensch mit GdB muss gar nicht EM sein. DANEBEN hat dieser GdB-Personenkreis noch den extra Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - ohne EM sein zu müssen! Der Zugang ist früher möglich (spätestens ab 62), ohne Abschlag dann ab spätestens 65 <- und es werden auch nur 35 Jahre gebraucht ...sofern Sie es in Ihrer letzten Rentenauskunft schlicht überlesen haben sollten. Nun kommen Sie … und verwechsbuxeln das sicher gleich wieder/die speziell auf Sie mögliche Altersrente - und erneut mit der EMRT. Ein anderer Personenkreis/aus dem Sie nicht ausgeschlossen sind ...aber da finden Sie sicher eine Begründung/Ausrede, warum Sie sich trotzdem _benachteiligt_ 'fühlen'/dieser *Scheißgesetzgeber eben ...oder? ;-) Gruß w.
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