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Experten-Antwort

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 des Grundgesetzes

von Werner_Kiel18.06.2021 | 18:27
103 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin liebe Experten*innen (m/w/d), und ander Poweruser, 1994 wurde der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Diese Änderung gilt als ein großer Erfolg der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/menschen-mit-be… Frage: Weshalb wird dann bei der Erwerbsminderungsrente ein Abschlag um 10,8% abgezogen? Gruß aus Kiel Werner

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.06.2021 | 09:07

Guten Tag Werner,

Erläuterungen zum Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten finden Sie im Altersvorsorge Lexikon:

https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/A/abschlag-bei-erwerbsminderungsrente.html

6 Antworten

W°lfgangam 18.06.2021 | 18:58
Hallo Werner_Kiel, Sie verwechsbuxeln da was: die EMRT wird für alle Personen gleich mit Einschränkungen bei der _Erwerbsfähigkeit_ bewertet ...zudem, ein Mensch mit GdB muss gar nicht EM sein. DANEBEN hat dieser GdB-Personenkreis noch den extra Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - ohne EM sein zu müssen! Der Zugang ist früher möglich (spätestens ab 62), ohne Abschlag dann ab spätestens 65 <- und es werden auch nur 35 Jahre gebraucht ...sofern Sie es in Ihrer letzten Rentenauskunft schlicht überlesen haben sollten. Nun kommen Sie … und verwechsbuxeln das sicher gleich wieder/die speziell auf Sie mögliche Altersrente - und erneut mit der EMRT. Ein anderer Personenkreis/aus dem Sie nicht ausgeschlossen sind ...aber da finden Sie sicher eine Begründung/Ausrede, warum Sie sich trotzdem _benachteiligt_ 'fühlen'/dieser *Scheißgesetzgeber eben ...oder? ;-) Gruß w.
Werner_Kielam 18.06.2021 | 19:22
Zitat von W°lfgang anzeigen
Danke Wolfgang, is ja auch nicht ganz einfach zu verstehen, geschweige denn zu programmieren. z.B. in Excel. Bisher habe ich es alles hinbekommen: Ich muss das nochmal genau aufbrösel wie wir Norddeutschen sagen. Danke Gruß W. Frage: Weshalb wird dann bei der Erwerbsminderungsrente ein Abschlag um 10,8% abgezogen?
Hallo Werner_Kiel, Sie verwechsbuxeln da was: die EMRT wird für alle Personen gleich mit Einschränkungen bei der _Erwerbsfähigkeit_ bewertet ...zudem, ein Mensch mit GdB muss gar nicht EM sein. DANEBEN hat dieser GdB-Personenkreis noch den extra Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - ohne EM sein zu müssen! Der Zugang ist früher möglich (spätestens ab 62), ohne Abschlag dann ab spätestens 65 <- und es werden auch nur 35 Jahre gebraucht ...sofern Sie es in Ihrer letzten Rentenauskunft schlicht überlesen haben sollten. Nun kommen Sie … und verwechsbuxeln das sicher gleich wieder/die speziell auf Sie mögliche Altersrente - und erneut mit der EMRT. Ein anderer Personenkreis/aus dem Sie nicht ausgeschlossen sind ...aber da finden Sie sicher eine Begründung/Ausrede, warum Sie sich trotzdem _benachteiligt_ 'fühlen'/dieser *Scheißgesetzgeber eben ...oder? ;-) Gruß w.
Annaam 18.06.2021 | 19:32
Da haben Sie wohl was übersehen: Erwerbsgeminderte bekommen deutlich mehr Rente als das, was sie erarbeitet haben. Sie sind also finanziell nicht benachteiligt, sondern sogar besser gestellt als Altersrentner. Alles richtig so, wenn man eben zu krank ist zum Arbeiten. Und ich bin ganz schön froh, in einem Land zu leben, das mir hilft, weil ich nicht arbeiten kann. Da eine finanzielle Benachteiligung zu erkennen, ist echt grotesk.
Oskaram 18.06.2021 | 20:12
Da würde mich eher interessieren, warum können nicht alle Behinderten nach 20 Jahren in die EM-RENTE und nicht nur die in den Wfbm? Beim Alg 2 macht man auch keine Unterschiede, weil allen-egal was für eine Vita-eines gleich ist :sie sind arbeitslos. Dann ist auch allen Behinderten eines gleich :Sie sind behindert. Punkt.
Werner_Kielam 18.06.2021 | 19:43
Hallo Anna, so war es nicht gemeint. Es geht mir lediglich um Mathematik und um die Berechnung wie ich es in der Programmierung löse. (Excel Programmierung) Danke Die und entschuldige für das Missverständniss Gruß Werner
Siehe hieram 18.06.2021 | 20:55
Also ich habe in meinem Leben auch schon unzählige Exceltabellen erstellt/programmiert. Für keine einzige davon musste ich deshalb das Grundgesetz zuvor in Frage stellen. Vielleicht sollten Sie erst einmal die unterschiede der verschiedenen Rentenarten vom Grundsatz her 'studieren', bevor Sie daraus versuchen, ein Berechnungstool zu entwickeln. Hilfreich könnten für Sie dabei die verschiedenen (öffentlich zugänglichen) Studientexte der DRV sein https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
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