Hallo liebe Forengemeinde.
zuerst ein Paar Worte zu mir. Ich bin 32 Jahre, meine Nieren sind seit Ende 2009 kaputt, in den letzten 2 Jahren hatte ich insgesamt drei stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie aufgrund Depressionen über insgesamt etwa 5,5 Monate sowie etwa 6 Wochen in der Tagesklinik. Seit einer Woche habe ich einen Herzschrittmacher.
ALG II- Leistungen beziehe ich seit Januar 2015, also noch nicht allzu lange.
Wichtig: Ich habe keine Ansprüche an die DRV, da ich seit 2004/2005 studiert habe, dies aber mittlerweile abgebrochen habe, vorher habe ich nur Zivildienst gemacht, ein Praktikum mit 100 Euro Bezahlung pro Monat sowie vor und während des Studiums etwas Zeitarbeit. Also, keine Ansprüchen an eine eventuelle Erwerbsminderungsrente.
Ich habe in diesem Jahr ein fünfmonatiges Praktikum gemacht, mit 40Std./Woche.
Nun habe ich ein Schreiben meines SB bekommen, in dem ich zur "Beantragung vorrangiger Leistungen nach SGB XII" aufgefordert werde, weil diese mir möglicherweise zustehen. Ebenfalls habe ich eine Gutachterliche Äußerung der Ärztin der Agentur für Arbeit. Diese besagt folgendes:
2 Prognose bei verminderter oder aufgehobener Leistungsfähigkeit
[x] voraussichtlich länger als 6 Monate aber nicht auf Dauer.
Die Ärztin hat diese Gutachterliche Äußerung angefertigt, ohne mich jemals persönlich gesehen zu haben.
Die Widerspruchsfrist habe ich leider versäumt, ich war in dem Monat 8 Tage in der Klinik wegen dem Herzschrittmacher. Einen formlosen Widerspruch habe ich eingereicht, auch wenn der nichts mehr wird ausrichten können.
Ich persönliche bin mir nach meinem letzten Psychiatrieaufenthalt klarer geworden, wie ich meine Probleme angehen muss und was meine Jobmäßige Zukunft angeht. Meine behandelnde Ärztin hat mir vorgeschlagen, ich solle eine RPK (Rehabilitation psychisch Kranker) machen, deren vorgesehene Dauer allerdings bei 12 Monaten liegt. Ich habe diese Reha noch nicht beantragt.
Ich möchte den Bezug von SGB XII- Leistungen unbedingt vermeiden, denn dann bin ich für mindestens 12 Monate, soweit ich weiß, werden teilweise Erwerbsminderungsrenten meist sogar auf drei Jahre befristet, aus dem Vermittlungsprozess raus. Ich habe aber nun schon genug Zeit verloren. Ich will nicht untätig herumsitzen.
Nun habe ich mich schlau gemacht.
Anspruch auf ALG II hat, wer erwerbsfähig ist.
Definition von Erwerbsfähig nach §8 SGB II:
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein
Ich habe bei der Schwerbehindertenmanagerin der Arge ein Attest meines Nephrologen eingereicht, nachdem ich 3 Stunden am Tag arbeiten kann, aber das Praktikum das ich danach gemacht habe, hatte 40 Std./Woche.
Will sagen, ich denke, das ich problemlos, auch jetzt nach meiner Herzschrittmacher- OP, mindestens die drei Stunden am Tag arbeiten kann, die ja die Voraussetzung für den Bezug von ALGII sind.
Da nun vermutlich der SB für mich nach § 5 SGB II schon Sozialleistungen nach SGB XII beantragt hat, habe ich nun etwas Angst, das ich in die Sozialhilfe rutsche, denn soweit ich weiß, erfolgt die Überleitung von SGB II in SGB XII, wenn der Sozialhilfeträger sich dazu bereit erklärt, ohne ein amtsärztliches Gutachen.
Es heißt ja immer, bindend ist die Entscheidung, die die Gutachter der DRV fällen, aber da ich ja keine Ansprüche ggü. der DRV habe, würde ich überhaupt einen Gutachter der DRV bekommen?
Wie kann ich nun meine Erwerbsfähigkeit nach §8 SGB II beweisen?
Ich dachte da zuerst daran, mir einen Miniob zu suchen. In dem könnte ich schon mal etwas arbeiten. eventuell auch einen zweiten.
Wenn sich das Sozialamt jetzt bereiterklärt. mich aus dem ALG II zu übernehmen, wie kann ich mich wehren? Widerspruch gegen den ALGII- Aufhebungsbescheid? Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?
Ich habe wirklich Angst davor jetzt für min. 1 Jahr in der Sozialhilfe zu hängen.
Hat jemand Rat für mich?