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Experten-Antwort

noch eine Frage wegen ambulanter Reha und Übergangsgeld

von Roswitha07.10.2016 | 17:33
2986 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe noch eine Frage,diesmal zu ambulanter Reha und Übergangsgeld. Bei einer Bekannten wurde nur eine ambulante Reha bewilligt. Auch sie ist bereits seit längerem arbeitsunfähig. Wir haben nun in den Unterlagen gelesen, daß Übergangsgeld für die Tage gezahlt wird, an denen die ambulante Reha stattfindet. Das ist Montags -Freitags. Was ist mit den Wochenenden? Gibt es dafür keine Zahlung, weil keine Reha stattfindet? Wenn die Reha für drei Wochen angesetzt ist um am 21.11. startet, wird Übergangsgeld bis Freitag 9.12. gezahlt, so lange wie die ambulante Reha faktisch dauert, oder bis Sonntag 11.12.?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2016 | 08:31

Hallo, Roswitha,

kurz und bündig... verweisen wir auf die ANtwort "von der anderen". Viel Erfolg für Ihre Bekannte bei der Reha!

14 Antworten

Herz1952am 07.10.2016 | 18:36
Hallo Roswitha, versicherungstechnisch brauchen Sie sich keine Gedanken machen. Auch bei Stufenloser Wiedereingliederung sind Sie arbeitsunfähig. Sollten Sie voll arbeitsfähig sein, bräuchten Sie für die Zeit vom 24.12 bis 02. 01. Vier Urlaubstage und bekommen einen bezahlten Feiertag. Das wäre vielleicht doch noch zu verkraften. Wie es während dieser Woche auf der Reha abläuft kann ich nicht genau sagen, aber mit Sicherheit wären die 4 Tage auch mit "Anwendungen" ausgefüllt. Normalerweise ist auch der Samstag Reha-Tag, aber da sind die Feiertage. Aber, wenn die Klinik nicht allzu weit in der "Pampa" liegt...man hat auch Ausgang. Es sind auch wohl nicht alle weg und ein Cafe wird es wohl auch noch geben. RV-Kliniken sind schon gut ausgestattet. Was den Tagessatz für ambulante Reha betrifft, müsste dieser wie folgt ermittelt werden: Bei Monatsgehalt: 3 Monatsgehälter dividiert durch 65 ergibt den Wert eines bezahlten Tages. Vier mal 65 ergibt nämlich 260 Tage + die Wochenenden 52 mal 2 wären noch 104 Tage, also kommt man auf ca. 365 Tage. Durch die Teilung nur durch die Wochentage, sind diese Tage also höher bewertet, das entspricht dem "Wert" eines bezahlten Tages. Bei Wochenlohn werden die letzten 13 Wochen genommen und ebenfalls durch 65 geteilt. Das ist im Grunde der gleiche Tagessatz wie beim Monatsgehalt. Insofern entsteht kein Nachteil wenn nur die tatsächlichen Reha-Tage (Mo - Freitag) bezahlt werden. Zumindest beim Brutto-Entgelt. Das gleiche Ermittlungsverfahren gilt auch bei Krankengeld. Bei Ü-Geld könnte allerdings die Ermittlung des Nettoentgeltes etwas abweichen vom Krankengeld. Schönes Wochenende
Herz1952am 07.10.2016 | 18:41
Sollte natürliche heißen: "stufenweise Wiedereingliederung".
Herz1952am 07.10.2016 | 19:26
Hallo Roswitha, Sie sprachen auch von stufenweise Wiedereingliederung. Sie sind also doch nicht so überzeugt, dass Sie nach der Reha sofort wieder arbeiten können. In diesem Fall wäre es bei Ihnen durchaus möglich, dass Sie aus der Reha AU entlassen werden. Da Betriebsurlaub ist, wäre die Eingliederung auch nicht möglich. Für diese Zeit müssten Sie wieder Krankengeld bekommen. Dann müsste entschieden werden, ob Sie im neuen Jahr gleich wieder arbeiten können, oder ab diesem Zeitpunkt die Wiedereingliederungsmaßnahme beginnen können. Der Arbeitgeber muss auch mit der Eingliederung einverstanden sein. (betrieblich Einteilung etc.) Dann wären Sie an Weihnachten zu Hause. So ähnlich lief es bei meiner Bekannten. 3 Wochen KH (Op), danach AHB 3 Wochen, anschließend AU - auch über Betriebsurlaub, danach wieder voll arbeiten oder kurze Wiedereingliederung (letzteres weis ich nicht so genau). Gruß
Claudiaam 08.10.2016 | 10:16
Zitat von GroKo anzeigen
Hallo Roswitha, Sie sprachen auch von stufenweise Wiedereingliederung. Sie sind also doch nicht so überzeugt, dass Sie nach der Reha sofort wieder arbeiten können. In diesem Fall wäre es bei Ihnen durchaus möglich, dass Sie aus der Reha AU entlassen werden. Da Betriebsurlaub ist, wäre die Eingliederung auch nicht möglich. Für diese Zeit müssten Sie wieder Krankengeld bekommen. Dann müsste entschieden werden, ob Sie im neuen Jahr gleich wieder arbeiten können, oder ab diesem Zeitpunkt die Wiedereingliederungsmaßnahme beginnen können. Der Arbeitgeber muss auch mit der Eingliederung einverstanden sein. (betrieblich Einteilung etc.) Dann wären Sie an Weihnachten zu Hause. So ähnlich lief es bei meiner Bekannten. 3 Wochen KH (Op), danach AHB 3 Wochen, anschließend AU - auch über Betriebsurlaub, danach wieder voll arbeiten oder kurze Wiedereingliederung (letzteres weis ich nicht so genau). Gruß
Du laberst wieder mal ohne die Frage gelesen zu haben.
Daran wird sich vermutlich auch nichts ändern.... Dass man konkrete Fragen auch in 2 Sätzen präzise beantworten kann, hat der/die User/in @von der anderen um 09:59 Uhr eindrucksvoll bestätigt. Gruß Claudia
der anderenam 08.10.2016 | 09:59
Für die Wochenenden, die von Reha "umschlossen" sind, wird Übergangsgeld gezahlt. Ist der letzte Behandlungstag ein Freitag, endet die Zahlung mit diesem Tag.
GroKoam 08.10.2016 | 16:05
Zitat von Claudia anzeigen
Du laberst wieder mal ohne die Frage gelesen zu haben.
Daran wird sich vermutlich auch nichts ändern.... Dass man konkrete Fragen auch in 2 Sätzen präzise beantworten kann, hat der/die User/in @von der anderen um 09:59 Uhr eindrucksvoll bestätigt. Gruß Claudia
"Daran wird sich vermutlich auch nichts ändern...." Das befürchte Ich auch.
Herz1952am 08.10.2016 | 17:09
Ja, es geht auch kürzer (sind nur 191 Seiten) http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Schorscham 08.10.2016 | 17:46
Dieser Link kommt mir irgendwie bekannt vor: Sie werden doch wohl nicht abgeschrieben haben? ;-) MfG
Herz1952am 08.10.2016 | 17:51
Hallo Roswitha, der Beitrag von "von der anderen" erklärt das korrekt. Eine Reha - ob ambulant oder Stationär - wird ja nicht tageweise durchgeführt, sondern "über Wochen". Ich bin schon lange aus dem "Geschäft" raus und hatte noch die alten Bescheinigungen im Kopf. Damals wurde Krankengeld auch noch "wöchentlich" gezahlt. Ich wurde bei meiner Reha Dienstags "entlassen" (stationär). Bei der 2. Reha hatte ich "Lohnfortzahlung" durch EM-Rente. (smile). Aber wie das bei Ihrer Bekannten ist? Vielleicht stimmen meine Berechnungen doch, wenn nur für die 5 Tage bezahlt wird, sonst wäre es ungerecht. Sie schrieben ja, was ist mit den Wochenenden und nicht, was mit dem letzten Wochenende ist. ("von der anderen"). Außerdem bin ich davon ausgegangen, dass die ambulante Reha vielleicht nur an 2-3 Wochentage stattfinden könnte. Man müsste hier die genauen Berechnungsgrundlagen kennen, bzw. die Erläuterungen zu dieser Sache. Gruß
Herz1952am 08.10.2016 | 17:51
Hallo Roswitha, der Beitrag von "von der anderen" erklärt das korrekt. Eine Reha - ob ambulant oder Stationär - wird ja nicht tageweise durchgeführt, sondern "über Wochen". Ich bin schon lange aus dem "Geschäft" raus und hatte noch die alten Bescheinigungen im Kopf. Damals wurde Krankengeld auch noch "wöchentlich" gezahlt. Ich wurde bei meiner Reha Dienstags "entlassen" (stationär). Bei der 2. Reha hatte ich "Lohnfortzahlung" durch EM-Rente. (smile). Aber wie das bei Ihrer Bekannten ist? Vielleicht stimmen meine Berechnungen doch, wenn nur für die 5 Tage bezahlt wird, sonst wäre es ungerecht. Sie schrieben ja, was ist mit den Wochenenden und nicht, was mit dem letzten Wochenende ist. ("von der anderen"). Außerdem bin ich davon ausgegangen, dass die ambulante Reha vielleicht nur an 2-3 Wochentage stattfinden könnte. Man müsste hier die genauen Berechnungsgrundlagen kennen, bzw. die Erläuterungen zu dieser Sache. Gruß
Herz1952am 08.10.2016 | 22:00
Hallo Schorsch, es waren auch Antworten auf die vorherige Frage dabei. Es ist eben etwas komplex. Einfach ausgedrückt würde ich in diesem Fall jetzt sagen: Monatslohn durch Kalendertage teilen und nur die bezahlten Tage vergüten, wäre nicht korrekt, da die Wochentage ja weniger sind. Tage an denen ambulante Reha stattfindet?? Vielleicht werden doch die Wochenenden mit bezahlt ?? Den Bescheid mit dem genauen Text und Erläuterungen haben wir auch nicht gesehen. Eine weitere Information zur Bescheinigung habe ich soeben beim Beitrag von "Rüdiger Wiesenthal" eingestellt. Ich hatte gehofft ein Beispiel zur Berechnung zu finden. Fehlanzeige. MfG
Roswithaam 09.10.2016 | 17:17
Dank Ihnen allen hab ich jetzt viel Lesestoff gehabt und bin - hoffentlich - nun etwas schlauer. 1. Bei meiner Bekannten wurde eine ambulante Reha für drei Wochen genehmigt. Diese findet Montags-Freitags für jeweils 6 Stunden statt. Beginn 21.11., ein Montag. Da dieser Tag neu in der Woche ist und von keinem Wochenende umschlossen ist, dürfte auch ab diesem Tag das Übergangsgeld zahlt werden. Und - voraussichtlich - Krankengeld bis zum 20.11. (Sonntag). 2. Die letztmalige Zahlung Übergangsgeld wird Stand heute am 9.12. erfolgen, wenn die Reha beendet ist. Es kommt wohl darauf an, ob sie danach weiter arbeitsunfähig ist oder nicht, ob sie ab 10.12. (Samstag) weiterhin Übergangsgeld bekommt (wegen Wiedereingliederung) oder Krankengeld bei weiterer AU.
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