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Zur Moderatoren-Antwort springenWie die 50 Kalendermonate ZZ zusammenkommen kann ich aus Ihren Angaben nicht nachvollziehen. Aber nicht desto trotz. Also diese 50 Monate ZZ sind bei der anschließenden Rente, als 50 Monate Anrechnungszeit wegen Rentenbezug in der Wartezeit mit zu berücksichtigen. Weitere Zeiten können u.U. ebenfalls zusätzlich berücksichtigt werden.
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