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Noch einmal Zurechnungszeit !

von Montserat02.07.2007 | 14:12
1546 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrter Berater, vielen Dank für die schnelle Nachricht. In meinem RB stehten i.d.Anl. 4 des letzten RB 50 Monate ZRZ bis 31.12.05. Sind diese bei der Wartezeit anzurechnen und ggfls. weitere Zeiten bis zum 60. Lebensjahr (Sept. 07). Vielen Dank und freundliche Grüße Montserat

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.07.2007 | 08:21

Wie die 50 Kalendermonate ZZ zusammenkommen kann ich aus Ihren Angaben nicht nachvollziehen. Aber nicht desto trotz. Also diese 50 Monate ZZ sind bei der anschließenden Rente, als 50 Monate Anrechnungszeit wegen Rentenbezug in der Wartezeit mit zu berücksichtigen. Weitere Zeiten können u.U. ebenfalls zusätzlich berücksichtigt werden.

1 Antworten

-am 02.07.2007 | 15:54
Bei der Altersrente gibt es keine Zurechnungszeit. Diese wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI eine Anrechnungszeit: "Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren, und die vor dem Beginn dieser Rente liegende Zurechnungszeit." Das SGB VI finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/ im Internet. Welche Zeiten auf die verschiedenen Wartezeiten anzurechnen sind, können Sie dort dem § 51 SGB VI - Anrechenbare Zeiten - entnehmen (Besonderheiten in § 52 und 53 SGB VI). Noch mehr zum Thema Zurechnungszeit: http://www.rententips.de/rententips/grv/em/06.php
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