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Experten-Antwort

Nochmal Hinzuverdienst ab 01.07.2017

von Gert H.27.06.2017 | 17:55
674 Ansichten
11 Antworten

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Ich beziehe die volle unbefristete Erwerbsminderungsrente. Ab 01.07.2017 beginne ich eine Nebentätigkeit. Ich bekomme 11,45 Euro pro Stunde und arbeite an 220 Tagen im Jahr exakt 2,5 Stunden täglich. In Summe sind das 6.297,50 Euro pro Kalenderjahr, monatlich also knapp 525,00 Euro. Ist das erlaubt? Wird etwas abgezogen oder mit der Rente verrechnet? Gruss Gert

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gert H.,

dem Beitrag von "W*lfgang" kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

10 Antworten

Kahlaam 27.06.2017 | 18:31
Hallo, Wie ist Ihre Überschrift zu verstehen? "Nochmal" . Viele meinen nachdem Ihnen die volle EMR befristet oder unbefristet genehmigt wurde, meinten Sie könnten wieder arbeiten gehen und gefährten so Ihre Restgesundheit. Bitteschön wenn Sie meinen. Eine Überprüfung von der DRV kann jederzeit erfolgen. Und wenn Sie im Jahr nur 1 Stunde mehr arbeiten, dann liegen Sie weit über die 6300 Euro und somit wird Ihre EMR gekürzt oder sogar komplett gestrichen. Mfg
MA Rentenprüfdienstam 27.06.2017 | 18:34
Sind Sie sich sicher, dass Sie nur 2,5 Stunden täglich arbeiten können und nicht mindestens 3 Stunden? Versuchen Sie es doch wenigstens mal. Meistens geht da noch was. Freundliche Grüße MA Rentenprüfdienst
W*lfgangam 27.06.2017 | 20:08
Hallo Gert H., Sie halten die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300 EUR ein, insofern kein Problem. Ob Sie damit auch weiterhin den Anforderungen an die Grundsätze der EM-Rente (kann nur noch unter 3 Std. tgl. eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben) steht auf einem anderen Blatt, das hängt nicht von der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze ab. Könnte im Rahmen einer Überprüfung hinterfragt werden ...wird sich im Rahmen der Anzeigepflicht dieser/jeder Tätigkeit zeigen. ABER: 525 EUR regelmäßig im Monat ist doch Quatsch - es ist kein Minijob mehr, sondern ein versicherungs- und steuerpflichtiger Job in der 'Gleitzone' ...netto werden Sie damit kaum mehr, als die 450 EUR haben und dafür auch noch mehr Std. einsetzen müssen. Kann man machen, wenn es Arbeit geschuldet ist ...und die Hinzuverdienstgrenze/6300 im Jahr eingehalten wird, und WICHTIG: wenn Sie es einfach so wollen, ohne auf das bisschen mehr an Zeitaufwand zu schauen, um wieder eine Perspektive zu finden. Benachrichtigen Sie auf jeden Fall Ihre DRV vorher über die geplante Beschäftigung und lassen Sie sich dafür ein OK geben, dann ist alles gut. Gruß w.
Unwissendeam 28.06.2017 | 17:21
Hmmm. Ziemlich pauschalierend, das ganze als "Quatsch" zu bezeichnen. Erstens ist das Leben kein Wunschkonzert, in dem sich ein voll erwerbsgeminderter Mensch seine Jobs und seine Arbeitsbedingungen nach Belieben aussuchen kann. Zweitens kann auch die bewusste Wahl eines Midijobs durchaus sinnvoll sein. Wenn Gert H. zum Beispiel nicht in der KVdR ist, kann er über einen Midijob "günstig" in die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung (und raus aus einer teuren privaten oder freiwilligen Versicherung) kommen. Und das ganze mit reduziertem eigenem Beitragsanteil. Das kann sich im Einzelfall durchaus rechnen und ist dann kein "Quatsch" mehr, lieber W*lfgang!
Genervteram 28.06.2017 | 21:46
525 EUR regelmäßig im Monat ist doch Quatsch ...
Hmmm. Ziemlich pauschalierend, das ganze als "Quatsch" zu bezeichnen. Erstens ist das Leben kein Wunschkonzert, in dem sich ein voll erwerbsgeminderter Mensch seine Jobs und seine Arbeitsbedingungen nach Belieben aussuchen kann. Zweitens kann auch die bewusste Wahl eines Midijobs durchaus sinnvoll sein. Wenn Gert H. zum Beispiel nicht in der KVdR ist, kann er über einen Midijob "günstig" in die gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung (und raus aus einer teuren privaten oder freiwilligen Versicherung) kommen. Und das ganze mit reduziertem eigenem Beitragsanteil. Das kann sich im Einzelfall durchaus rechnen und ist dann kein "Quatsch" mehr, lieber W*lfgang!
Auf keinem Fall darf man dem "heiligen W*lfgang" widersprechen. Da versteht der keinen Spaß!
W*lfgangam 29.06.2017 | 21:38
...Ihr seid wirklich 'niedlich' *ggg - und wisst, dass es hier nicht um 'uns' geht?! Gruß w. ...'Frotzelein' sind das Mindeste, um mehr Gedankenschmalz frei zu machen ;-)
Unwissendeam 30.06.2017 | 07:55
So ist es. Die einen sind niedlich und die anderen sind heilig :-) Haben Sie sich diese Frage eigentlich auch schon selbst gestellt? Ach so. Jetzt verstehe ich endlich, warum Sie so gerne frotzeln. Hat's denn schon was genutzt?
W*lfgangam 30.06.2017 | 16:53
...schon, Ihre Aktivitäten haben deutlich zugenommen *g Gruß w.
Unwissendeam 30.06.2017 | 20:18
Gedankenschmalz ist gleich Aktivitäten? Sehr interessant! Das habe ich noch nicht gewusst... :-)
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